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Ü B E R S I C H T    
doro89 Erstellt am: 17.08.2013 : 00:47:41 Uhr
Hallo zusammen

Folgendes: Ich habe ein Inserat gefunden (nicht auf tierinserate.ch) in dem zwei junge weisse Büsis angeboten wurden. Da es schon immer der Traum meine Freundin war ein weisses Büsi zu haben, habe ich dort geschrieben und gefragt ob die Büsis noch frei sind?

Die Frau schrieb mir zurück und sagte das beide noch frei seien. Also habe ich geschrieben und gefragt ob sie mir eines der Büsis reservieren kann? Sie schrieb folgendes zurück: Ja das kann ich machen sie können es nächste Woche abholen. Da es spät war sah ich ihre Antwort erst am anderen Tag am morgen, ich schrieb zurück und fragte wann genau ich das Büsi abholen kommen soll?

Nun hat sie geschrieben das sie die Katze bereits an jemanden anderen abgeben werde.

Nun meine Frage ist ihre Zusage per Email rechtlich verbindlich? Kann ich mich also gesetzlich dagegen Wehren das sie die katze nun doch jemandem anderen geben will? Schliesslich haben wir da die Frau uns zusagte auch bereits sämtliches Zubehör gekauft.

mfg
doro89
D I E    12   L E T Z T E N    A N T W O R T E N    (Neue zuerst)
Schneufi Erstellt am: 22.08.2013 : 19:05:46 Uhr
Na das nenne ich doch mal eine kompetente Antwort. Zwei Daumen hoch :-)
Diescha Erstellt am: 21.08.2013 : 11:24:52 Uhr
Hallo doro

Ohne die genauen Einzelheiten zu kennen kann natürlich im Rahmen eines solchen Forums nicht wirklich kompetent und eindeutig geantwortet werden.

Rechtlich gesehen kommt ein Vertrag durch den Austausch gegenseitiger Willenserklärungen zu Stande (Antrag und Annahme). Wie die geäussert werden - ob per Telefon, E-Mail, Brief oder sogar konkludent - spielt grundsätzlich keine Rolle, könnte aber allenfalls ein beweisrechtliches Problem darstellen. Da du sämtliche E-Mail Korrespondenz ja hoffentlich noch hast, besteht dieses Problem aber nicht.

Wenn du fragst ob die Büsi noch frei sind, kann das noch nicht als Antrag qualifiziert werden, weil wesentliche Vertragspunkte noch nicht geklärt sind. Es stellt lediglich eine Einladung zur Offertenstellung dar. Die Antwort "ich reserviere die Katzen, Sie können sie nächste Woche abholen" stellt aber einen Antrag dar, der deiner Annahme bedarf. Wenn einen Antrag gestellt wird, bleibt der Antragsteller (in diesem Falle die Verkäuferin) an den Antrag gebunden, bis zu dem Zeitpunkt, wo der Eingang der Antwort erwartet werden darf. Geht man davon aus, dass die Mails höchstens einmal täglich gecheckt werden, reicht also die Annahme (durch deine Frage wann genau) am nächsten Morgen völlig aus. D.h. in dieser Zeit darf sie die Katzen nicht einfach jemand anderem geben.

Du hättest also Chancen, dich rechtlich durchzusetzen. Bitte beachte aber, dass dies bloss eine grobe Einschätzung darstellt, die sich auf die wenigen Angaben in deiner Nachricht stützt. Rechtliche Streitigkeiten sind niemals eindeutig. Es ist auch möglich, dass du überhaupt nicht auf Realerfüllung (Herausgabe der Katzen gegen Kaufpreis) klagen kannst sondern lediglich auf Schadenersatz (!Achtung nicht Genugtuung). Dabei fragt sich, ob du überhaupt einen Schaden im rechtlichen Sinne davon trägst.

Was noch hinzu kommt, ist, wie einige es schon erwähnt haben, dass eine Katze normalerweise nicht ohne gegenseitige Besichtigung verkauft wird.Daher besteht vor der Besichtigung auch noch kein vertragliches- sondern erst ein vorvertragliches Verhältnis (was eine Klage auf Herausgabe der Katzen ausschliessen würde. Die Angabe "sie können sie nächste Woche abholen" lässt aber auf eine Ausnahme von dem üblichen Katzenkauf-Verfahren schliessen..

Du siehst, selbst bei einer Interpretation der "Fakten" zu deinen Gunsten ist es auf dieser Informationsgrundlage noch nicht möglich zu sagen, was dir effektiv zusteht. Klar ist nur, dass die gute Frau einen Fehler gemacht hat.

Überlege dir bitte genau, ob es sich lohnt, einen Rechtsanwalt einzuschalten für die Katzen (wenn du einmal damit angefangen hast, ist es ein kleiner Schritt bis vor den Friedensrichter..). Es gibt so viele süsse, knuddelige Tiger, die liebevoll aufgezogen werden und deren Aufzuchts-Eltern es genauso wichtig ist wo die kleinen hin kommen, wie es dir wichtig sein sollte, wo sie her kommen. Auch möchte ich euch vor dem definitiven Entscheid, eine wirklich rein weisse Katze zu kaufen ans Herz legen, euch genau über den häufig auftretenden Gen-Defekt bei weissen Katzen zu informieren. Sie werden leider mancherorts (nicht immer! ich will niemandem etwas unterstellen!) mit diesem Gen-Defekt herangezüchtet, was ihnen ein Leben lang gesundheitliche Schwierigkeiten bereiten kann.. Zum Thema Charakter erkennbar, kann ich nur sagen, dass unsere fünf Kleinen mit neun Wochen schon total verschieden sind und dass der Ort wo sie aufwachsen ihren Charakter enorm prägt..

Hoffe, dir geholfen zu haben!
doro89 Erstellt am: 18.08.2013 : 17:23:23 Uhr
Also ich weiss ja nicht was du für eine Rechtschutz hast, meine hat schon zweimal bei Beträgen von 500.- eingegriffen, einmal bei der Autoversicherung und einmal bei meinem Autoverkäufe. Da ich noch Garantie auf dem Auto hatte und der Verkäufer die Garantie nicht leisten wollte. In beiden Fällen hat der Rechtschutz den Personen angerufen und ihnen erklärt, das sie Rechtlich im Unrecht sind beide male hat der Anruf der Rechtschutz gereicht das die Personen ihren Pflichten nachgekommen sind.
Schay Erstellt am: 18.08.2013 : 08:16:29 Uhr
Beim rechtlichen Teil ist halt die Frage, ob du sie nur reserviert hast oder explizit geschrieben hast du nimmtst das Kätzchen. Bei deiner Aufzählung geht es von ich reserviert sie direkt zu der Dame die schreibt, du könntest die Katze abholen.

Es hat wenig mit Bünzli zu tun, sondern einfach mit der Realität, das Rechtsstreite häufig der gewinnt der mehr Geld und Ausdauer hat. Rechtsstaat hin oder her.

In der Thorie ist es schon so, dass ein mündlicher Vertrag gilt, aber wenn Aussage gegen Aussage steht und es keine weiteren Zeugen gibt.....

Nehmen wir mal an, deine Rechtschutzversicherung wäre bereit der Dame zu erklären, das sie im Unrecht ist...Wozu? Wird sie ihr Verhalten in Zukunft ändern? Nein, weil klar ist, dass man bei Beträgen unter 5000Fr nicht klagt. Meine Rechtschutzversicherung dient mir zur Beratung und schaltet sich erst gegenüber der anderen Partei ein, wenn ich Klage, sprich eine Anzeige mache. Die verschwendet ihre Zeit nicht mit, wir könnten jetzt gegen sie klagen, einfach das sie es für ein anderes Mal wissen.
Lies mal den Vertrag den du zur Rechtschutzversicherung hast durch. Ist das wirklich deren Aufgabenbereich Leute zu mahnen?
doro89 Erstellt am: 17.08.2013 : 20:37:54 Uhr
Naja beispielsweise sind Mahnungen oder Rechnungen die man per email erhält auch rechtlich Gültig auch wenn man dem nicht zugestimmt hat. Wenn du eine Mündliche Vereinbarung Beweisen kannst (Zeugen) dann kannst du diese auch rechtlich durchsetzen. Mündliche Vereinbarungen sind ein rechtlich verbindlicher Vertrag.
Leela Erstellt am: 17.08.2013 : 20:15:29 Uhr
Ich züchte selber und es ist echt nicht leicht, von beiden Seiten!

Wie oft habe ich schon mündliche Zusagen von Leuten erhalten, ich sage allen anderen ab und dann nehmen sie das Tier doch nicht...das ist dann für den Züchter ärgerlich.

Verhält man sich umgekehrt rücksichtslos, ist es auch nicht die feine Art und der Interessent ist dann natürlich enttäuscht.

Einen rechtlichen Anspruch wirst Du aber kaum durchsetzen können, dafür bräuchte es schon einen Reservationsvertrag und nicht nur ein Mail.
doro89 Erstellt am: 17.08.2013 : 19:41:04 Uhr
Also ich halte schon länger Katzen und ich weiss aus Erfahrung das sich der Charakter mit 12 Wochen immer noch verändern kann! Ausserdem habe ich mich natürlich über das Büsi informiert, aber wollte ja nur die rechtliche Grundlage wissen deshalb habe ich auch nicht den ganzen Email verkehr gepostet. Ich habe mehrere Bilder vom Büsi erhalten, und sie sagte mir das sie Verschmust sei, aber natürlich auch gern spielt. Ausserdem ist das Büsi geimpft Impfpass hätte ich bekommen. Und von wegen "so ist das Leben" Ich bin kein Bünzlischweizer der alles akzeptiert und einfach sagt so ist es halt, schliesslich haben wir geltende Gesetze und wenn die jemand nicht einhält dann, wehre ich mich dagegen! Ich rufe morgen mal meine Rechtschutz an, und frage dort wie die rechtliche Grundlage aussieht.

Edit: Beim von dir geposteten Link habe ich vorsorgehalber mal angefragt, dort wird nicht auf die Kontaktaufnahme reagiert.
Schay Erstellt am: 17.08.2013 : 19:30:53 Uhr
Uhiuhiuhi und wie man ab 8 Wochen unterschiedliche Charakteren der Kätzchen erkennt. Auch wenn das Rassekatzen mit Stammbaum sind, also sehr gezielt gezüchtet, unterscheiden sich die Kleinen immer vom Wesen her. Und mit 12Wochen ist absolut klar, welche Katze welches Wesen hat.

Es gibt auch andere weisse Katzen:
www .tutti.ch/bern/tiere/katzen-katzenzubehoer/angebote/schneeweisse_Katzen_3253280.htm

Eine Katze per Internet-Zusage zu kaufen ist riskant - Flöhe, Milben, Wurmbäuche, Durchfall, Augenentzündungen, Leukose, nicht zahme Kätzchen/Mutter, Kätzchen die im Keller gezüchtet werden, Kätzchen die gar nicht von der angepriesenen Mutter sind sondern Ostblockimpote,........,bei weissen Katzen auch auf Taubheit achten.

Da ich früher Tierschutzmietzen vermittelt habe, kann ich sagen, dass jeder 3. fest gesetzte Besichtigungstermin von den Interessenten ohne jemals wiede etwas von ihnen zu hören nicht eingehalten wird. Ich sitze also zuhause und niemand kommt, das Natel der Leute ist ausgeschaltet. Umgekehrt läufts also noch viel beschiss....

Süsse, so ist das Leben.
doro89 Erstellt am: 17.08.2013 : 18:33:39 Uhr
1. Ist bei einer 12 Wochen alten Katze noch kein Charakter erkennbar!
Wieso findest du die Entscheidung der Verkäuferin sogar richtig? Sie sagte mir ich könne die Katze abholen nächste Woche und als ich fragte wann genau hiess es nein nun doch nicht!
mali2000 Erstellt am: 17.08.2013 : 18:19:39 Uhr
Sorry falls es jetzt böse wird, ABER:
1.Macht man keine "Blind-online-ungesehen-fix-Reservierungen"!
2. Will man das Lebewesen erste kennenlernen bevor man sich endgültig entscheidet!
3.Würde deine Freundin einfach "irgendeine" weisse Katze wollen- egal ob der Charakter passt oder nicht?
Nö, so wie von dir beschrieben ( ja ich kann mich auch täuschen, aber ich berufe mich auf deinen geschriebenen Text) finde ich die Entscheidung des Verkäufers sogar richtig!
Es ist ein Lebewesen! Und die Verkäuferin wird (hoffentlich) das richtige Plätzchen für die Kitten gefunden haben und das ist das wichtigste ;)
Ich verstehe, dass du/ihr enttäuscht seid, aber sucht doch in aller Ruhe und besucht die Katze bevor ihr euch entscheidet.
doro89 Erstellt am: 17.08.2013 : 17:54:43 Uhr
Nein Ich hatte auch nicht vor, vor Gericht zu gehen, meine Idee war lediglich das ich meine Rechtschutzversicherung einschalte und diese der Frau erklärt das sie rechtlich im Unrecht ist wenn sie das Büsi jetzt einfach jemandem anderes gibt. Mich regt es einfach auf das man sich auf solche Leute nicht verlassen kann. Ich finde es einfach eine Frechheit jemandem zu sagen komm sie nächste Woche holen und kurz darauf nein ich gebe sie jemandem anders.
Schay Erstellt am: 17.08.2013 : 17:36:45 Uhr
Hallo dodo89

Du hast das Kätzchen reserviert, aber keine fixe Zusage gemacht..., daher ist es fraglich, ob das vor Gericht reichen würde. Und da sind wir schon beim Punkt, du müsstet, wenn du eine Bestätigung hast, dass das Kätzchen du bekommt, eine Anzeige machen und vor Gericht gehen - das dauert und mit dem Geld, dass du für Anwalt und Gerichtkosten zahlen würdest, kannst du dir ein ganzes Rudel Katzen kaufen inkl Katzenpardieseinrichtung.
Im weiteren vergehen Wochen,wenn nicht Monate bis das Kätzchen, falls es dir zugesprochen würde, zu dir kommt. Und so ein hin und her für ein Kätzchen machen wahre Tierfreunde nicht, nur um im Recht zu sein.

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