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 Schafe beim TVD melden? Bekommen 5 Skudden, wer hat Infos?
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Border

Schweiz
23 Beiträge

Erstellt am: 21.02.2011 :  15:13:35 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Hallo zusammen
Es hat hier zwar schon länger niemand mehr geschrieben.....aber versuche es mal.
Wir bekommen in zwei Wochen 5 Skudden.
Gehe ich recht in der Annahme, wenn die Tiere nicht zur Schlachtung bestimmt sind, dass man sie nicht beim TDV melden muss?
Was kommt sonst noch an schreibkram auf uns zu? Sonst ist eigentlich alles klar....(Weide, Heu, Leckstein, Stall, Klauenschneiden ect.

Ich hoffe es liest jemand und kann uns nähere Infos schreiben.

Gruess us em Schnee

Leela


2084 Beiträge

Erstellt  am: 21.02.2011 :  18:11:35 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Ich denke alle Schafe müssen gemeldet werden und brauchen eine Ohrmarke aber hier findest Du sicher alle Infos: bvet.admin.ch/tsp/02181/
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Inyuk

Schweiz
776 Beiträge

Erstellt  am: 21.02.2011 :  20:47:07 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Du musst die Schafe der TVD melden, auch Geburten, todesfälle/ Schlachtungen muss man innert halb von ein paar Tagen melden. (Ich weiss jetzt nicht genau obs 10 Tage oder 30 Tage sind wo man sämtliche Mutationen melden muss). Zudem musst Du eine TVD Nummer beantragen und Deinen Stall beim Kant. Vet. Amt. anmelden.
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Border

Schweiz
23 Beiträge

Erstellt  am: 22.02.2011 :  05:36:20 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Hallo zusammen vielen Dank für Eure Antworten.
da kommt ja noch einiges auf uns zu..... Mich hat einfach diese Broschüre ein bisschen irritiert.
Bvet.admin.ch/suchen/index.html?cx=014624479476066542388%3Abkuudcjdj4e&go_search=1&lang=de&hl=de&cof=FORID%3A10&ie=UTF-8&q=heidschnucken#593
Es ist das erste File.
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Admin

Schweiz
2007 Beiträge

Erstellt  am: 22.02.2011 :  19:27:26 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von: Nicco
... Mich hat einfach diese Broschüre ein bisschen irritiert. ...

Ja, dieses «Merkblatt neue Tierverkehrskontrolle» lässt schon eher «Fragen offen»...
(Merkblatt Tierverkehrskontrolle betreffend kleinwüchsige Vertreter der Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung)

[Zitat «Merkblatt neue Tierverkehrskontrolle» vom Juni 2001

Kleinwüchsige Vertreter der Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung müssen grundsätzlich mit einer offiziellen TVD-Ohrmarke, die bei der TVD AG zu bestellen ist, gekennzeichnet werden. Zur Zeit fallen folgende Tiere darunter: Zwergziegen, Heidschnucken, Soayschafe, Skudden, Minipigs und Hängebauchschweine.

Auf eine Kennzeichnung mit Ohrmarken der kleinwüchsigen Vertreter der Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung, die als Heimtiere im Sinne von Artikel 34a Absatz 2 der Tierschutzverordnung gehalten werden oder in eine solche Haltung verbracht werden, kann verzichtet werden. (Art. 34a Abs. 2 TSchV: als Heimtiere gelten Tiere, die aus Interesse am Tier oder als Gefährten im Haushalt gehalten werden oder die für eine solche Verwendung vorgesehen sind.)

Voraussetzungen dafür sind:
a) Die Tiere sind nicht für die Schlachtung bestimmt.
b) Die Tiere nehmen an keinen Ausstellungen, Märkten und anderen Veranstaltungen mit Tieren teil.
c) Die Tiere haben keinen Kontakt mit Klauentieren aus anderen Beständen, die nicht als Heimtiere im Sinne von Artikel 34a Absatz 2 Tierschutzverordnung gehalten werden (z.B. kein gemeinsamer Weidegang, keine gemeinsame Sömmerung).
]


Weisungen / Richtlinien Verkehr mit Tieren und tierischen Stoffen vom Bundesamt für Veterinärwesen BVET
bvet.admin.ch/gesundheit_tiere/01550/

Weitere Links zum Thema:
tierverkehr.ch - Tierverkehrsdatenbank (TVD)
agate.ch - Portal für die Themen Landwirtschaft, Tiere und Nahrungsmittel
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Admin

Schweiz
2007 Beiträge

Erstellt  am: 22.02.2011 :  19:52:16 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Übrigens, schade ist Bundesrat Rudolf Merz abgetreten, denn manchmal sind die Schweizer «Gesetze und Verordnungen» schon eher zum lachen... (Stichwort Bündnerfleisch)

Bundesrat Merz Lachanfall im Parlament - SPIEGEL TV
youtube.com/watch?v=lBeLCDTPs8o

Suchergebnisse für Merz Lachanfall
youtube.com/results?search_query=merz+lachanfall
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Leela


2084 Beiträge

Erstellt  am: 22.02.2011 :  19:58:42 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Ich schätze mal, damit sind Tiere gemeint die wirklich als Haustiere gehalten werden, wie z. B. Mini-Pigs....
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Border

Schweiz
23 Beiträge

Erstellt  am: 23.02.2011 :  11:07:44 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von: Admin
Voraussetzungen dafür sind:
a) Die Tiere sind nicht für die Schlachtung bestimmt.
b) Die Tiere nehmen an keinen Ausstellungen, Märkten und anderen Veranstaltungen mit Tieren teil.
c) Die Tiere haben keinen Kontakt mit Klauentieren aus anderen Beständen, die nicht als Heimtiere im Sinne von Artikel 34a Absatz 2 Tierschutzverordnung gehalten werden (z.B. kein gemeinsamer Weidegang, keine gemeinsame Sömmerung).

....genau diese Kriterien sind bei uns der Fall....
Habe mal dem kantonalen Vet.Amt gemailt, mal schauen was die meinen...
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