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 Und da ist es, das neue Hundegesetz auf Bundesebene! Was mein ihr?
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Granat

Schweiz
1280 Beiträge

Erstellt am: 09.06.2009 :  11:40:26 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Das Parlament hat es scheinbar doch noch geschafft sich auf ein neues Hundegesetz zu einigen und so schlecht ist es nicht. Es könnte definitiv schlimmer und sinnloser sein. Zumindest wurde auf den Nonsense von Rasselisten verzichtet. Was mein ihr?

Schay


692 Beiträge

Erstellt  am: 09.06.2009 :  12:36:25 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Naja, aber je nach Regelungen in den entsprechenden Kantonen...
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Leela


2084 Beiträge

Erstellt  am: 09.06.2009 :  12:46:16 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Das was ich bisher gelesen habe, ist ja eigentlich nichts neues...
- Haftpflicht des Hundehalters
- Verbot der Zucht/Ausbildung auf Aggression
- Meldepflicht bei Beissunfällen
....das ist doch alles bereits schon seit dem neuen Tierschutzgesetz so oder täusche ich mich da?

LG, Leela
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Admin

Schweiz
2007 Beiträge

Erstellt  am: 09.06.2009 :  13:01:12 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Zum Thema Hundegesetz auf Bundesebene noch einige Links:

Schweizer Fernsehen (SF) Schweiz soll nationales Hundegesetz bekommen - 9. Juni 2009
http://tagesschau.sf.tv/nachrichten/archiv/2009/06/09/schweiz/schweiz_soll_nationales_hundegesetz_bekommen

Schweizer Fernsehen (SF) Bundesrat gibt Weg für Hundegesetz frei
http://tagesschau.sf.tv/nachrichten/archiv/2009/04/22/schweiz/bundesrat_gibt_weg_fuer_hundegesetz_frei

Der Bundesrat stellt sich nicht gegen den Vorschlag eines Hundegesetzes
bvet.admin.ch/aktuell/01617/01821/index.html?lang=de&msg-id=26522

SF Wissen - Dossier Natur & Umwelt - Hundegesetz, Züchter, Hundehalter, Kampfhund, Pitbull, Staffordshire, Bullterrier
sf.tv/sfwissen/dossier.php?docid=10286&navpath=nat
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Leela


2084 Beiträge

Erstellt  am: 09.06.2009 :  13:49:46 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Also kommt eigentlich nur eine verschärfte Haftpflicht neu dazu.
Damit kann ich leben
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numba


33 Beiträge

Erstellt  am: 09.06.2009 :  15:14:22 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Hallo
also mit diesem Entwurf sind die Möglichkeiten für ein Verbot geschaffen, welche Hunde dies sind, ist im Begleitbericht zu entnehmen, die Kategorisierung ist ebenfalls mitenthalten einfach auf Verordnungsstufe verschoben. Grundsätzlich sind alle Hunde immer noch gefährlich, ein freilaufender Hund stelle ein erhöhtes Gefährdungspotenzial dar.

Das problemlose Zusamenleben wird so gelöst, dass unter gesellschaftsverträglich nicht sozialverträglichkeit verstanden wird, sondern jegliches stören durch einen Hund bereits eine Beeinträchtigung der Verfassungsrechte (Persönliche Freiheit, psychische Integrität) der NichtHundehalter darstellt. Alle Hunde werden nun ein erhöhtes Gefährdungspotenzial wie ein Fahrzeug.

Die elendliche Meldepflicht, ist nun auf Gesetzesstufe angehoben worden. Mit Pflicht zur Selbstanzeige!

Dem Antrag von NR Roland Borer, wenn schon dann den Kantonen die Kompetenz zu entziehen für ein einheitliches Gesetz, wurde abgelehnt, wie auch etliche Modifikationen auch. Es wurde ihm nicht gestattet die Anträge zu begründen.

Mit dem Verfassungsartikel wird es auch Gesetze zum Schutze vor Katz, Maus, und Häsli geben...

lexcanis.ch/Pdf2009/Bundesbeschluss%20rb.pdf

Wortprotokoll der Debatte heute morgen
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numba


33 Beiträge

Erstellt  am: 09.06.2009 :  15:17:08 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
parlament.ch/ab/frameset/d/n/4809/302807/d_n_4809_302807_302851.htm
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Granat

Schweiz
1280 Beiträge

Erstellt  am: 09.06.2009 :  20:15:58 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Also ich finde die Meldepflicht ehrlich gesagt nicht wirklich schlecht und habe schon einige positive Fälle erlebt, wo Hundebesitzer endlich mal in die Pflicht genommen wurden und das erste Mal Verantwortung für ihr Tier übernehmen mussten. Meldepflicht heisst nicht gleich Maulkorbpflicht für den Hund oder Beschlagnahmung, sondern auch mal Auflage zur Einzäunung des Grundstücks oder Anordnung, dass Kinder nicht mehr alleine mit dem Hund unterwegs sein dürfen oder Besuch einer Hundeschule.
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Leela


2084 Beiträge

Erstellt  am: 09.06.2009 :  20:19:04 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von: numba

Mit dem Verfassungsartikel wird es auch Gesetze zum Schutze vor Katz, Maus, und Häsli geben...



Lese ich das richtig, vor und nicht von??
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numba


33 Beiträge

Erstellt  am: 09.06.2009 :  22:09:49 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Zum Thema Meldepflicht:
sie besteht nicht einmal bei Gewaltverbrechen wie Schuss oder Stichverletzungen, ein Arzt kann eine Meldung machen, muss aber nicht

Bagatellfälle (Antragsdelikte) sind nicht im öffentlichen Interesse wie schwere Körperverletzungen (Offizialsdelikte), was aber nun passiert ist dass über die Umwertung von erheblich, jede meldung zum Offizialdelikt geworden ist und von Amtes wegen geahndet, sprich Hundehalter kriminalisiert.
Selbstbestimmung: eigens zugefügte Verletzungen bzw. durch den eigenen Hund sind rechtlich nicht relevant
Bis anhin kann eine Meldung anonym gemacht werden, ob es so bleibt sehen wir dann

Bei einem Melderecht steht es nach wie vor offen eine Anzeige zu erstatten.

Eine Selbstanzeige ist im Strafrecht verboten. D.h. nun aber, der Schwerverbrecher muss sich nicht selbstanzeigen, nicht belasten, darf sogar lügen, es sit sein Verteidigungsrecht, vom Hundehalter wird verlangt sich für sein eigenes persönliches Risiko anzuzeigen. Das Problem ist auch, dass übermässige Aggression das Normalverhalten des Hundes umfasst.

Das Hundegesetz kann es nur geben, wenn die Verfassung geändert wird. Der Artikel lautet "Schutz VOR Tieren, welche durch den Menschen gehalten werden." Als Aufhänger werden Hunde herangezogen, bzw. Pitbulls obwohl es eigentlich alle Halter und Hunde betrifft. So ist des Bürgers Stimme gewiss.
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shakira

Schweiz
554 Beiträge

Erstellt  am: 10.06.2009 :  07:11:13 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Genau! Mumba Du bringst es auf den Punkt.Da sieht man wiedereinmal dass die Politiker nur Eigeninteressen haben und so wie ich es gelesen habe nur ein Gesetz mehr machen, einfach das etwas gemacht wurde. In meinen Augen befiehlt nicht mehr das Volk sondern die Medien,Banken und Versicherungen die nach ihrem gutdünken das Volk manipulieren und am schluss das grosse jammern hinterlassen.

Bearbeitet von: shakira am: 10.06.2009 07:37:49 Uhr
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Granat

Schweiz
1280 Beiträge

Erstellt  am: 10.06.2009 :  15:14:26 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Also ich bezweifle stark, dass für Schussverletzungen keine Meldepflicht für einen Arzt besteht???

Betreffend der Meldepflicht ist es so, dass die Meldung ans Veterinäramt nichts mit dem Strafrecht oder Verbrechen zu tun hat. Das Veterinäramt leitet die Meldung an die zuständige Gemeinde weiter und diese entscheidet was weiter gemacht wird. Evtl. zieht sie dann das Veterinäramt für eine Überprüfung hinzu. Das Veterinäramt selber erlässt aber keine Massnahmen oder Auflagen sondern die Gemeinde.

Will man, dass der Vorfall auch Strafrechtlich angeschaut wird, so muss man zusätzlich eine Anzeige auf der Polizei machen. Erst dann, kommt dieser Maschinerie zum Zuge. Diese Meldepflicht kann man also nicht wirklich mit Schwerverbrechen gleichsetzen.
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numba


33 Beiträge

Erstellt  am: 10.06.2009 :  23:49:47 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Betr. Meldepflicht von Schussverletzung, der Arzt unterliegt der Schweigepflicht, er ist auch sozusagen Vertrauenperson, ich lehne mich an eine Abhandlung vom Zürcher Regierungsrat,

Meldung ans Vetamt: Das stimmt nicht, jede Meldung ergibt ein Administrativverfahren- abgeklärt von Amtes wegen als Zitat mehrere vetämter: Offizialsdelikt. mit möglichen Folgen Busse von der Gemeinde, verstoss gegen Tierschutz, Verfügung, usw. Wer die Massnahmen erlässt ist kantonal unterschiedlich geregelt und eigentlich nicht so relevant. Auch bei einer Verfügung durch die Gemeinde ist Auslöser durch die Meldung. Im Kanton St. Gallen, nennt sich das Vetamt offiziell Hundepolizei... das sollte schon zu denken geben. AUch werden Meldugnen registriert, gibts weitere wird dies berücksichtigt, Richtig, die Meldepflicht wird nicht für Schwerverbrecher gleichgesetzt, aber jeder Hundebiss einem aussergewöhnlichen Todesfall!
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shakira

Schweiz
554 Beiträge

Erstellt  am: 11.06.2009 :  07:42:36 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Judi Huiii,, grrr bin mal gespannt was auf mich zukommt. Gestern Abend war mein Sohn wie so oft,mit seinem Kollegen der auch einen Amstaff besitzt, an einem Kirchenpärklein sitzend die Hunde angeleint aber leider den Maulkorb nicht an. Promt kamen Polizisten und schrieben sie auf. Da kann ich mich ja auf was freuen.
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sharona


31 Beiträge

Erstellt  am: 11.06.2009 :  08:06:47 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
@shakira

hallo shakira. habe gelesen, dass du einen amStaff hast. sehr gut, denn ich suche besitzer mit sogenannten kampfis, die mir evt in einem fall helfen können.
ich habe das thema hier nochmals aufgegriffen, da ich nicht wusste,dass das schon mal sache war.
kann man dir eine persönliche nachricht senden? grüessli sharona
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shakira

Schweiz
554 Beiträge

Erstellt  am: 11.06.2009 :  08:48:35 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Hallo sharona, das mit der PN habe ich noch nicht raus bekommen. Bin nicht der PC profi. Immer am üben und probieren..
Weiss nicht ob ich die richtige Person zum helfen bin. Wie Du siehst muss ich mich auch immer wieder überraschen lassen was nun von Gesetzeswegen gilt und was wieder nicht.. usw. Echt mühsam diese Wischi waschi Regelungen in versch. Kantonen. L.G.

Bearbeitet von: shakira am: 11.06.2009 08:49:30 Uhr
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shakira

Schweiz
554 Beiträge

Erstellt  am: 11.06.2009 :  09:16:59 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Soseli habe mal in meinem Profil ein Häcklein gemacht das man mir Mail schreiben kann. Mal schauen wie das funktioniert.
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dotibo

Schweiz
573 Beiträge

Erstellt  am: 11.06.2009 :  10:15:27 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Habe über das Wochenende auch 2 Am.Staff Mix. zum Hüten. Soviel ich weiss, ist im Kt. BE noch keine Maulkorbpflicht. Bis anhin waren die beiden auch noch nicht Auffällig.
Was ich gut finde am Neuen Gesetz, keine Rassenlisten. Weniger Gut, alle Hunde sind nun Gefährlich.
Was ist den mit Autos oder sonstigen Fahrzeugen, sind doch auch Potenziel Gefährlich. Gibt ja mehr Verletzte und Tote als durch Hunde.
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shakira

Schweiz
554 Beiträge

Erstellt  am: 11.06.2009 :  11:06:31 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
In Zug,Luzern und Aargau besteht auch keine Maulkorbpflicht und ich hoffe sehr das diese Leute den Gesunden Menschenverstand haben und es so belassen. Den die Zürcher schiessen weit über die schmerzgrenze hinaus. Habe schon ein Telefon von der Polizei bekommen die meinen Sohn Anzeigen. Hatte zwar eine gute Unterhaltung aber nützt mir nichts. Auch wenn der Hund gut sozialisiert ist und sich wie ein normalo Hund verhält, kann man nur schon wegen nicht tragen des Maulkorbes ganz schön in die Mangel genommen werden.Bin mal auf das Bussgeld gespannt. Aua... kann wiedereinmal auf ein paar ausgänge verzichten und Spaghetti essen.
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numba


33 Beiträge

Erstellt  am: 11.06.2009 :  12:32:51 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
das Gesetz beinhaltet RASSENLISTEN und die Möglichkeit für VERBOTE.
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Leela


2084 Beiträge

Erstellt  am: 11.06.2009 :  14:33:16 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Da hab ich aber was anderes gelesen...
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shakira

Schweiz
554 Beiträge

Erstellt  am: 11.06.2009 :  15:29:51 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
So wie ich es verstehe, dürfen sie die Rassen nicht verbieten, aber einem das Leben schwehr machen. Die Kantone dürfen selbst Abstimmungen durchführen und das gillt.
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numba


33 Beiträge

Erstellt  am: 12.06.2009 :  09:51:41 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Habt ihr den Bericht und Gesetzestext gelesen?
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shakira

Schweiz
554 Beiträge

Erstellt  am: 12.06.2009 :  10:43:21 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Wo genau liest Du numba? Die Gesetzt wechseln zurzeit wie die Unterhosen!

Bearbeitet von: shakira am: 12.06.2009 11:00:13 Uhr
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Granat

Schweiz
1280 Beiträge

Erstellt  am: 12.06.2009 :  11:32:25 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Auf Bundesebene gibt es keine Rasseliste! Es ist interessant Numba, dass nur du von Rasselisten sprichst? Auch in den Medien wird ja explizit betont, dass es keine gibt - auf Bundesebene. Was die Kantone machen ist was anderes.
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Granat

Schweiz
1280 Beiträge

Erstellt  am: 12.06.2009 :  11:42:45 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Nochmals zur Meldepflicht. Also ich persönlich war schon froh, dass es diese gibt, da so ein Halter in die Pflicht genommen werden konnte, dessen Hund sich ziemlich viel gegenüber Artgenossen erlaubte. Bis zur Meldepflicht hatte sich jedoch niemand wirklich getraut etwas zu unternehmen, da die Familie ziemliche "Wadenbeisser" waren und er politisch aktiv und sie in der Schule tätig. Aufgrund der Meldepflicht wurde es aber automatisch ausgelöst und sie mussten unter Auflage der Gemeinde ihr Grundstück einzäunen und der Hund durfte nicht mehr alleine mit den Kindern unterwegs sein. Ausserdem musste sie einfach generell mehr auf ihren Hund aufpassen, da sie sich nicht nochmal einen Vorfall erlauben konnte. Dies sind Auflagen, die den Hund nicht einschränken oder belasten, im Gegenteil, der Zaun war sogar zum Schutz des Hundes, da er andauernd auf die Strasse rannte, wenn ein Artgenosse auf der gegenüberliegenden Seite vorbei ging, wobei es sich dabei um eine stark befahrene Hauptstrasse handelte. Ich finde die Meldepflicht gut! Wenn man seinen Hund einschätzen kann und Verantwortung für seinen Hund übernimmt, denke ich, dass man gar nicht tangiert ist.
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numba


33 Beiträge

Erstellt  am: 12.06.2009 :  15:07:08 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Das ist so, lieber Granat, denn ich denke nicht dass die Medien den 40 Seiten Bericht und den Entwurf gelesen und verstanden hat.
Es ist nur eine Frage, wen man wie bezeichnet und das kann sich in einer Verordnung schnell ändern.


Art. 9 Registrierung von Zuchtstätten
Der Bundesrat kann vorschreiben, dass
Hunde bestimmter Rassetypen nur in
Zuchtstätten gezüchtet werden dürfen,
die vom Kanton registriert sind.

Die Kommission ergänzt mit Artikel 9 des vorgelegten Entwurfs die
bestehenden Registrierungsvorschriften im TSG, indem der Bundesrat ermächtigt wird vorzuschreiben, dass Hunde bestimmter Rassetypen nur in Zuchtstätten gezüchtet werden dürfen, die vom Kanton registriert sind.

Art. 9 Registrierung von Zuchtstätten [Art. 21j]
Die allgemeine Pflicht, Hunde so zu züchten, dass sie keine Gefahr für Mensch und
Tier darstellen, ist in Artikel 2 Absatz 1 festgehalten. Zudem kann der Bundesrat in
einer Verordnung festlegen, dass Rassetypen mit erhöhtem Gefährdungspotential nur in registrierten Zuchtstätten gezüchtet werden dürfen. Das Verfahren zur Registrierung müsste dann ebenfalls auf Verordnungsstufe festgelegt werden. Eine Anerkennung wird nicht vorausgesetzt.

(Seite 8.) TSchG kann der Bundesrat die Zucht, das Erzeugen und das Halten von Tieren mit
bestimmten Merkmalen, insbesondere mit Abnormitäten in Körperbau und Verhalten,
verbieten. Der Inhalt von Artikel 10 des neuen TSchG wurde bereits 2003 als
Artikel 7a und 7c im Rahmen des Gen-Lex-Paketes in das Tierschutzgesetz aufgenommen,
aber erst 2006 in Kraft gesetzt. Er zielt primär auf ein Verbot von so
genannten Qualzuchten ab, kann aber auch als Basis für Vorschriften betreffend die
Zucht von Hunden herangezogen werden. Es wurde damals davon ausgegangen,
dass auf dieser Grundlage auch ein Rasseverbot möglich wäre. Zwei Wochen nach
dem tragischen Vorfall von Oberglatt verlangten deshalb die Kommissionen für
Wissenschaft, Bildung und Kultur beider Räte mit ihren Motionen vom 13. und
14. Dezember 2005 (05.3790 und 05.3812) eine sofortige Inkraftsetzung dieser
Bestimmungen. Sie beauftragten den Bundesrat zusätzlich, entsprechende Massnahmen
in der Verordnung zu erlassen und «beispielsweise auch Verbote für Hunde
mit einem erheblichen Gefahrenpotenzial für Menschen» vorzusehen.


Art. 11 Versicherung
1 Die Halterin oder der Halter eines
Hundes muss eine Versicherung abschliessen,
welche die Haftpflicht deckt.
2 Der Bundesrat bestimmt die Mindestversicherungssummen
sowie die Risiken, die
von der Deckung ausgeschlossen werden
können.

6. Abschnitt: Strafbestimmungen
Art 14 Zucht, Einfuhr und Haltung
gefährlicher Hunde

1 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich
Hunde auf Aggressivität züchtet oder
vorschriftswidrig auf Schärfe abrichtet.
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Granat

Schweiz
1280 Beiträge

Erstellt  am: 12.06.2009 :  20:18:28 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Numba, ich lese hier immer noch keine Rasseliste! Es geht um die Möglichkeit, gewisse Hunderassen zu verbieten von potentiell gefährlichen wie aber auch Qualzuchten - und dies ist ja wohl wiederum positiv. Aber es gibt keine Rasseliste!!! Wo liest du bitte irgendwelche definierten Rassen?

Dann möchte ich einfach nochmal klar festhalten. Mit diesem Hundegesetz finde ich persönlich kann man leben. Es hätte viel schlimmer kommen können. Und ganz wichtig: Diese Gesetz haben uns nicht die Politiker in erster Linie eingebrockt, sondern verantwortungslose Hundehalter!!!
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Leela


2084 Beiträge

Erstellt  am: 12.06.2009 :  21:23:09 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Ja es hätte wirklich schlimmer kommen können, siehe Deutschland.
Schön fände ich es, wenn dieses Gesetz nun für alle Kantone als einziges Hundegesetz gelten würde und somit auch die Rasselisten in den einzelnen Kantonen die welche haben, abgeschafft würden....
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numba


33 Beiträge

Erstellt  am: 12.06.2009 :  21:27:53 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Granat, was ist eine Differenzierung zwischen Hunden und hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial? Was ist der Anknüpfungspunkt? Rassetyplisten analog Zürich

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Leela


2084 Beiträge

Erstellt  am: 12.06.2009 :  22:00:41 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
So wie ich das verstehe, bietet das Gesetz die Möglichkeit, einzelne Rassen in Zukunft zu verbieten.
Mit dem in Kraft treten des Gesetzes werden aber noch keine Rassen verboten und es wurde auch keine Liste erstellt.
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Granat

Schweiz
1280 Beiträge

Erstellt  am: 12.06.2009 :  22:39:53 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Leela, sehe ich genau gleich wie du. Es ist schade, dass ein Teil der Kantone verschärfte Massnahmen weiterhin haben werden.

Numba: Der grosse Unterschied ist, hier werden keine Rassen genannt oder aufgelistet. Also höre endlich auf zu behaupten es gebe eine Rasseliste, das stimmt nicht. Es gibt die Möglichkeit gewisse Rassen... Aber wie oben bereits erwähnt geht es nicht nur um potenziell gefährliche Rassen, sondern auch um Qualzuchten. Es ist etwas anderes wie eine Liste wo steht: Rassen wie Pitbull, Amstaff, Roti oder welche auch immer haben folgende Auflagen... Also, höre einfach auf damit, etwas zu schüren, was gar nicht existiert!!! Das nützt niemandem. Bleiben wir doch einfach bei Tatsachen und sowieso muss der Ständerrat ja auch erst noch abstimmen.
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Maximilian

Schweiz
2538 Beiträge

Erstellt  am: 12.06.2009 :  23:18:43 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
ich hab auch immer gelesen, es werde bei diesem Gesetz von Rasselisten abgesehen... Aber so wie ich es verstehe bleibt es den einzelnen Kantonen freigestellt, solche Listen zu haben?

Bearbeitet von: Maximilian am: 12.06.2009 23:19:37 Uhr
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numba


33 Beiträge

Erstellt  am: 12.06.2009 :  23:19:21 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
@Leela, ich habe nichts anderes gesagt. Ausser dass ich der Meinung bin, dass die vorgesehene Rassen sicherlich schon bekannt sind, die klassischen auf alle Fälle. Das liest sich ebenfalls aus dem Bericht.

@Granat
Du kannst es drehen wie Du willt. Fakt ist, dass behauptet wird, es gäbe keine Kategorisierung der Hunde. Tatsache ist aber, dass es eine Kategorsierung gibt- eine Kategorisierung ist nichts anderes als Rassentyplisten und dabei spielt es keine Rolle ob ich einzelne Rassen nenne oder nicht.
Ich kann es auch nicht ändern, aber das Gesetz steckt den Rahmen ab, und die Verordnung konkretisiert. Wenn etwas nicht mehrheitsfähig ist, dann gibt es einfach ein schlankes Gesetz mit einer dicken, fetten Verordnung. Die Verordnung kommt erst nachdem das Gesetz abgesegnet ist. So läuft es in der Politik. So und nun geht es nicht darum, ob die Listen zum jetzigen Zeitpunkt da sind, sondern dass sie vorgesehen sind. Das hat nichts mit schüren zu tun, sondern mit dem Hinweis, dass nicht immer alles genau so ist, wie es in der Zeitung steht. Und weshalb soll es erst interessieren, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist? Dass Du keine Auflistung liest, nicht einmal wirklich Kriterien wie der Bundesrat dann kategorisieren soll, ist ja genau der Punkt. Für den Bürger ist gar nicht vorsehbar über was er eigentlich abstimmt. Dies entspricht nicht den Vorgaben für Rechtserlasse, auf deren Basis Hundehalter bestraft und Tiere eingeschläfert werden können. ABgesehen davon, wäre es sehr naiv zu denken, man hätte sich in Bern noch keine Gedanken dazu gemacht, wer denn auf eine solche Liste soll-Hinweise gibt auch im Bericht.

Die Registrierung ist doch eine wunderbare Ergänzung zu den kantonalen Typlisten. Herkunftsnachweise und Typenscheine sind eingeführt.- (soll es zudem auch bei den Versicherungssummen geben, Risikoselektion abgewälzt auf den Versicherer).

Über die Hintergründe der Gesetze bin ich anderer Meinung, die Gesetze sind politischer Aktionismus und pure Willkür. Der Ansatz hetzt Bürger, insbesondere Bürger untereinander auf, was auch unterstütze, dass Hundehalter keinen gemeinsamen Nenner gefunden haben bzw. ihre gemeinsamen Interessen vertreten, was natürlich ideal ist um Gesetze einzuführen da ein zerstrittener Haufen keine Paroli bieten kann.

Auch zur Meldepflicht, sie geht schlichtweg zu weit in der Definition was erheblich sein soll und auch was "übermässige" Aggression sein soll. Da nun auch der Halter verpflichtet werden soll, gar unter Strafe gestellt, wird das gegenseitige anzeigen ausarten. - aber jeder kann und soll seine Meinung haben. Für mich okay.

Im übrigen ist es kein Hundegesetz das kantonale Bestimmungen ersetzen könnte, es regelt nur Teilbereiche. Es ist ein Sicherheitsgesetz wie man es für besondere geschaffene (technische) Gefahrenquellen oder besonders gefährliche Tätigkeiten kennt. Man sollte sich also ruhig die Frage stellen, ob ein solch paradoxer Verfassungsartikel, dem Tier und der Gesellschaft wirklich dient.
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dotibo

Schweiz
573 Beiträge

Erstellt  am: 12.06.2009 :  23:25:30 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Man kann jetzt nur hoffen das die Bundesebene den Kt. mit Rassenlisten mitteilt, das diese Aufzuheben sind.
Es gibt sogar Vereine welche Militarys Veranstalten und auf Teilnehmer Verzichten müssen, da eine Bewilligung Erforderlich ist und die Kostet 500.- Fr.
So gesehen kann man mit gewissen Hunden nicht einmal mehr durch die CH Reisen ohne in jedem Kt. Nachzufragen was für Auflagen man Erfüllen muss.
In meinen Augen ein Armutszeugnis.
War heute mit 2"Kampfis auf einem Spaziergang, als uns jemand mit einem Labi Entgegen kam. Welcher war wohl Angriffiger???
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Leela


2084 Beiträge

Erstellt  am: 12.06.2009 :  23:26:18 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von: Granat


Es gibt die Möglichkeit gewisse Rassen... Aber wie oben bereits erwähnt geht es nicht nur um potenziell gefährliche Rassen, sondern auch um Qualzuchten.



Du denkst also das gewisse Rassen in Zukunft verboten werden?
Welche Rassen würden das wohl sein?
Fänd ich irgendwie auch wieder schade, ich denke diese Rassen könnten doch auch durch eine Anpassung des Rassestandarts verbessert werden...
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numba


33 Beiträge

Erstellt  am: 13.06.2009 :  00:26:15 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
@dotibo
Der Nationalrat hat davon abgesehen den Kantonen die Kompetenz zu entziehen, der Antrag wurde gestellt von NR Roland Borer, sowie etliche andere Anträge auch. Mal sehen was der Ständerat dazu meint.

http://lexcanis.ch/Pdf2009/Bundesbeschluss%20rb.pdf

@Leela
Eigentlich sollte dies mit dem Artikel im TschG nicht möglich sein, denn da geht es um abnormes Verhalten (ausserhalb des arttypischen verhaltens). Ich wage nun mal zu behaupten, dass auch diese Hundetypen sich wie Hunde verhalten (oder hat schon einer miau gemacht?) und von der Genvielfalt eigentlich im Sinne des TsG sind. Aber im Zusammenhang mit Hunden weiss man ja nie was sich wer zurecht dreht.

Ich denke aber nicht, dass zur Zeit auf Bundesebene keine Rassen verboten werden, aber ich finde es schon schlimm genug, dass die Möglichkeit geschaffen wird. Und zwar ganz einfach damit dass Zucht, Haltung und Einfuhr gefährlicher Hunde verboten sein sollen, so ist es dann einfach eine Frage was als gefährlicher Hund definiert wird. (Z.b. Im Kanton Zürich sind es nicht tatsächlich gefährliche, sondern einfach nur als solches Bezeichnete.) Bereits jetzt wird darunter nicht nur übersteigert aggressive hunde, sondern auch was die WBK-Kommission als "gesteigert" aggressive angesehen hat.
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Granat

Schweiz
1280 Beiträge

Erstellt  am: 13.06.2009 :  09:40:53 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Leela, ich habe nicht geschrieben, dass ich denke es wird Rasseverbote geben. Ich habe einen Auszug aus dem Gesetzestext gemacht, dass das Gesetz die Möglichkeit offen lässt. Aber nicht nur für potentziell gefährliche Hunde sondern auch für Qualzuchten. Ich denke, wenn dieses Gesetz beim Ständerat durch ist, haben die Politiker ihre Aufgabe erfüllt und wir Hundehalter haben wieder unsere Ruhe, bis ein Idiot unter uns wieder einen riesen Mist baut!

Ich sehe dies Gesetz nicht so negativ wie gewisse andere Leute hier, die zudem noch doch alle Böden hindurch Behauptungen aufstellen von irgendwelchen Rasselisten die nicht existieren. Ich finde dies echt mühsam und Polemikmacherei. Das bringt überhaupt nichts. Da kann ich nur den Kopf schütteln, wenn jemand das Gefühl hat, er komme besser draus wie jeder Jurist. Echt Numba hör endlich mit diesem Scheiss auf. Merkst du nicht, dass du als einzige/r hier irgendetwas reininterpretierst, das nicht vorhanden ist? Wenn du nicht mit diesem Quatsch aufhörst, schalte ich den Admi ein, denn hier geht es um Unwahrheiten die Wut schüren können und das ist nicht gut. In diesem Thema sind schon genug Emotionen drin, das muss man nicht noch durch die Verbreitung von Unwahrheiten anheizen!
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numba


33 Beiträge

Erstellt  am: 13.06.2009 :  09:58:20 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Granat, wir müssen nicht diesselbe Meinung haben, ich habe kein Problem damit. WEnn Du formulierte Gesetzestexte und Begleitbericht als Behauptung hinstellst, dann ist dies wohl eher ein Problem von Ignoranz, nicht von Polemik.

Es gibt auch keine potentiell gefährliche Hunde, also bitte hör doch auf, diesen Begriff zu verwenden, wenn Du nicht weisst was er bedeutet.
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shakira

Schweiz
554 Beiträge

Erstellt  am: 13.06.2009 :  11:16:49 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Granat, ich denke nicht das es ruhe giebt. Es fängt ja erst an. Gerade in Tier fragen,haltung und erziehung wie bei den Kindern, gehen die Meinungen weit auseindander.Man bemerkt es bereitz wie hier schon bei der Pferdehaltung Thema war , wie schwierig es ist ein gemeinsames Pferd zu halten, da die pflege eigendlich das selbe ist aber doch jeder selber das ganze individuell handhabt.
Ich finde es einfach diskriminierend und ungerecht dass viele Hundehalter nun einfach an den Pranger gestellt werden , obwohl sie Arbeiten ,Steuernbeszahlen keine Menschen bedroht oder gewallt tätig wurden. Wenn ein Mann eine Frau vergewalltigt macht man ja auch nicht aus sichrheitsgründen gleich ein Gesetzt dass die Männer ab 10 Jahren vorsichtsahlber mal hinter gitter spert. Für solche Tat hätten sie ja das potenzial!
Und niemand spricht die Umstände zu diesem Fall in Oberglatt wirklich richtig an.Es waren vom Auslandkommende unsozialisierte Hunde. Eigendlich üüüüüberhaupt kein normaler Familienhund oder Schweizer gehaltener Hunde.

Bearbeitet von: shakira am: 13.06.2009 11:20:04 Uhr
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marianne

Schweiz
1 Beitrag

Erstellt  am: 16.06.2009 :  07:03:35 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Ich gebe numba recht. Dieses Gesetz kann eine Vorbereitung für Rasseverbote und -listen auf Bundesebene sein. Im Begleitbericht wird dies explizit so ausgeführt. Ich kann es nicht verstehen, was an einem solchen Gesetz gut sein soll.

Tatsächlich ist es heute so, dass ich mich heute mit meinen Rottis nicht mehr frei in der Schweiz bewegen kann.

Noch kurz etwas zu Politikern: Es wäre nicht das erste Mal, dass die Politiker den Bürgern vor eine Abstimmung etwas vorgaukeln und die Umsetzung dann in eine andere, vom Volk ungewollte, Richtung verläuft.
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Granat

Schweiz
1280 Beiträge

Erstellt  am: 16.06.2009 :  07:47:18 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Marianne, klar lassen sich die Politiker die Möglichkeit offen ein Gesetz zu verschärfen. Das ist eigentlich immer so. Das heisst aber nicht, dass sie es machen. Die lieben Politiker haben ihre "Pficht" gegenüber dem Volk in dieser Sache getan und wenden sich jetzt wieder aktuelleren Geschehnissen zu, die für Wählerstimmen sorgen.

Ich finde es einfach falsch, zu behaupten es gebe Rasselisten auf Bundesebene, denn das ist nicht korrekt!

Würde es wieder - und wir hoffen alle nicht - eine schlimme Hundeattacke geben so geht die Diskussion sicher wieder von vorne los. Aber auch diese Attacke hätte kein Politiker verschuldet, sondern ein Hundebesitzer.

Ich wohne ja im St. Galler Rheintal und hier gibt es noch sehr viele Hunde der umstrittenen Rassen. Interessanterweise ist dies hier kaum ein Thema oder ein Problem. Ich kann mir einfach auch vorstellen, dass es von der Gegend abhängig ist.
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