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Maximilian

Schweiz
2538 Beiträge

Erstellt am: 16.06.2009 :  13:35:52 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Lieber Admin

in letzter Zeit haben wir viele Diskussionen über verschiedene Inserate in den Foren. M.M. nach gehörten die eher in "Tierhaltung, Tierschutz, Tiergesetz" anstatt die einzelnen Tierforen zu füllen? Könnten die nicht verschoben werden?

Gruess

Jamie

Hungary
1046 Beiträge

Erstellt  am: 16.06.2009 :  14:22:33 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Also ich finde nicht dass diese falsch platziert sind! Es geht hier ja genau um TIERE, egal um was genau, schliesslich ist es ein Forum und da geht es ja um's Diskutieren und seine Meinungen austauschen.

Es geht nicht immer dirket um "da kann man durch diskusionen sowieso nichts machen, deshalb muss man es auch nicht schreiben".
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Maximilian

Schweiz
2538 Beiträge

Erstellt  am: 16.06.2009 :  14:26:40 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
nö, aber meiner Meinung nach gehören in die jeweiligen Foren eher Diskussionen über eigene Fragen und Probleme mit dem jeweiligen Tier und so eher allgemeines eben in diesen anderen Thread mit dem Namen Tierhaltung etc, schliesslich geht es ja genau darum;-)

Und da kann man durch Schreiben eh nicht viel machen: die meisten von uns Foris sind ja eh auf der Seite, wo die Tiere richtig halten und die anderen erreichst Du da eher weniger, vermut ich mal.

Bearbeitet von: Maximilian am: 16.06.2009 14:27:50 Uhr
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Jamie

Hungary
1046 Beiträge

Erstellt  am: 16.06.2009 :  14:28:09 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Ja aber die Seite sagt es ja schon "Tier-Inserate". Also kann man ja auch über diese diskutieren. Ich finde es nähmlich interessant was andere dazu sagen usw.
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Maximilian

Schweiz
2538 Beiträge

Erstellt  am: 16.06.2009 :  14:51:07 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
kannst Du ja auch wenn es Dir so wichtig ist, aber mein Wunsch, wie schon 2 mal gesagt, wäre das hierfür vorgesehene Forum zu benutzen. Dein Anliegen ist ja Tierhaltung und Tierschutz.
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Aisha


403 Beiträge

Erstellt  am: 16.06.2009 :  14:53:18 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Mir sind diese Themen auch aufgefallen.

Tatsache ist:
Solange die Tiere tierschutzgerecht gehalten werden, kann man rein gar nix machen!

Und: Je mehr man dort schreibt und belehren will, desto mehr verschliessen sich die Leute.
Besonders wenn dann noch so Mails kommen wie jenes wegen dem Hamster.

Meiner Meinung nach sollte es auch eine spez. Rubrik geben.
Z.B. Tierhaltungs-Frust-Ecke oder so ähnlich.
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Admin

Schweiz
2007 Beiträge

Erstellt  am: 16.06.2009 :  15:48:43 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Vielen Dank für den Hinweis. Ja, für solche Themen (Diskussionen über verschiedene Inserate) wäre eine eigene «Frust und Freude Forumsecke» vielleicht geeigneter oder dann zumindest noch im Forumsbereich «Tierhaltung, Tierschutz, Tiergesetz».

Bei dieser Gelegenheit auch der wichtige Hinweis, dass hinsichtlich Forumsbeiträge, Tieranzeigen und Tierinseraten keine «Narrenfreiheit» besteht! Siehe zum Beispiel auch Tierforums-Beitrag «Aufgepasst beim Katzen Kauf - Warnung vor Norweger Katzenzüchterin!». Vieles mag zwar, «in Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen», gut gemeint sein, kann dann aber schnell einmal in einem «gerichtlichen oder aussergerichtlichen Verfahren» enden.

Eine Webseite und im speziellen ein Online-Forum kann eben doch nicht ganz mit einem «Stammtisch» in einer Dorfbeiz und Besenbeiz verglichen werden. Für das Palaver am «Stammtisch» werden wohl die wenigsten Leute belangt. Bei einem Onlineforum kann dies hingegen schon eher mal der Fall sein.

Grundsätzlich gilt es also zu beachten, dass eine namentliche Erwähnung/Nennung in einem Online Forum nicht selten problematisch sein kann. Es wäre also nicht das erste Mal, dass Tier-Inserate.ch mit einer Schadenersatz-Forderung gedroht wird! Gerade in einer wirtschaftlich sehr schwierigen Zeit, liegen die Nerven schnell einmal blank, wo doch jede(r) ums eigene Überleben kämpft!

Grundsätzlich haftet die Betreiberin einer Webseite für den Inhalt derselben, auch wenn es sich um ein Online Forum handelt. Als weitere «Faustregel» gilt zudem, dass ohne Vorliegen eines «Rechtsgültigen Urteils» mit «öffentlichen Äusserung» sehr zurückhalten umgegangen werden sollte (Stichwort «Vorverurteilung»), um letztlich nicht selber eine Klage am Hals zu haben.

Zum Beispiel heisst es da in einem eingeschriebenen Brief von einer Anwaltskanzlei:
[...auch verschuldensunabhängige Ansprüche auf Beseitigung oder Unterlassung des rechtswidrigen Eingriffs. Für einen Beseitigungsanspruch genügt, dass eine kausale Mitwirkung an der Rechtsverletzung und eine Verhinderungsmöglichkeit gegeben sind. Sie als Betreiberin der Homepage xy sind für die Angebote auf derselben verantwortlich...]

Etwas einfacher formuliert, dass es auch ein «normaler Mensch» verstehen kann, heisst dies im «Klartext», dass eine Webseitenbetreiberin nicht tatenlos zusehen kann, wenn offensichtlich geltendes Recht verletzt wird.

Insbesondere bei einer «Persönlichkeits-Verletzung» kann die Lage schon mal ernst werden. Darum ist es im ganzen Tierforum verboten, Namen und Personen Angaben zu publizieren, die eine allfällige «Persönlichkeitsverletzung» nach sich ziehen könnten. (siehe auch «Board- und Forumsregeln, Forumsknigge, Netiquette zum Tierforum»)

Davon ausgeschlossen sind natürlich Personen, die von «öffentlichem Interesse» sind, wie zum Beispiel Kulturschaffende, Politiker, Sportler etc. über die in der Regel «gewettert» werden kann, ohne dass gleich eine «Persönlichkeitsklage» nach ZGB Art. 28 zu befürchten ist.

Hingegen haben «normale Privatpersonen» (natürliche Personen) und «juristische Personen» (z.B. Firmen) das Recht, eine (negative) Namentliche Erwähnung / Veröffentlichung zu verbieten oder gar auf Schadenersatz und Genugtuung zu klagen!

[Zitat Schweizerisches Zivilgesetzbuch Art. 28a (Hervorhebung Admin)
...
2. Klage

a. Im Allgemeinen

1 Der Kläger kann dem Gericht beantragen:

1. eine drohende Verletzung zu verbieten;
2. eine bestehende Verletzung zu beseitigen;
3. die Widerrechtlichkeit einer Verletzung festzustellen, wenn sich diese weiterhin störend auswirkt.

Er kann insbesondere verlangen, dass eine Berichtigung oder das Urteil Dritten mitgeteilt oder veröffentlicht wird.

Vorbehalten bleiben die Klagen auf Schadenersatz und Genugtuung sowie auf Herausgabe eines Gewinns entsprechend den Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag.
...

Ende Zitat]


Weitere Details unter admin.ch/ch/d/sr/210/a28a.html (Schweizerisches Zivilgesetzbuch)


Zudem kann gestützt auf Art. 41 OR (admin.ch/ch/d/sr/220/a41.html) in Verbindung mit Art. 28 ZGB eine Schadenersatz Forderung geltend gemacht werden.

[Zitat Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) Art. 41 (Hervorhebung Admin)
...
A. Haftung im Allgemeinen

I. Voraussetzungen der Haftung

1 Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet.

2 Ebenso ist zum Ersatze verpflichtet, wer einem andern in einer gegen die guten Sitten verstossenden Weise absichtlich Schaden zufügt.
...

Ende Zitat]
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