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Tierforum Thema |
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peggysue
Schweiz
6 Beiträge |
Erstellt am: 22.04.2010 : 18:45:26 Uhr
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ich und mein lebenspartner sind nun seit gut 5 monaten stolze "besitzer" einer tollen englischen bulldogge. warum besitzer in anführungs und schlusszeichen.. die geschichte von anfang an: wir haben per zufall jemanden kennengelert, der sich von seinem partner getrennt hat und zuviele hunde (ich glaube 4 stück) hatte, um alle alleine zu behalten. wir haben und sofort in diese bulldogge verliebt und wir konnten sie gleich am nächsten tag ohne weitere fragen mit zu uns nach hause nehmen. abgemacht waren vorerst 2 wochen um zu schauen ob sich der hund denn überhaupt wohl fühlt bei uns. wir wollten nichts erzwingen!.
jedenfalls ging alles super und wir durften den hund laut besitzerin nun bei uns behalten. wir mussten auch nichts dafür bezahlen.. ich habe mich natürlich riesig gefreut, gleich einen tierarzt meines vertrauens gesucht, alles bei der gemeinde und in dem haus in dem wir wohnen geregelt, die anis benachtrichtig, eine tierversicherung abgeschlossen usw. die züchterin in deutschland wurde auch informiert! nach 4 monaten sendepause kam nun das erschreckende telefonat: sie wolle nun den hund doch zurück, sie wolle nun mit ihm züchten, sie müsse ja schliesslich auch ihren lebensunterhalt verdienen...
wir sind echt verzweifelt wir lieben diesen hund, kann er uns jetzt wirklich einfach wieder weggenommen werden, weil er nicht auf mich überschrieben ist?! kann uns jemand im bezug auf das rechtliche weiterhelfen? |
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Sheylla
213 Beiträge |
Erstellt am: 22.04.2010 : 18:52:06 Uhr
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hallo
ich kann dir zwar zur rechtlichen situation keine hilfe bieten, aber dieses zitat von den ehemaligen besitzern: "sie wolle nun mit ihm züchten, sie müsse ja schliesslich auch ihren lebensunterhalt verdienen" ist einfach nur lächerlich. Mit züchten kann man definitiv nicht leben, denn welpen aufziehen und die ganzen umstände kosten viel viel geld, damit verdient sie ganz bestimmt keines, sondern muss eher noch draufzahlen. und wenn sie richtig züchten möchte, muss sie ja auch im verband sein, ihr hund muss angekört sein und eine zuchtzulassung haben usw. alles andere nennt sich nicht züchten sondern vermehren. hoffe es kann dir jemand anders weiterhelfen.
liebe grüsse |
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santana71|
Schweiz
1 Beitrag |
Erstellt am: 22.04.2010 : 19:50:11 Uhr
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hallo peggysue. wenn der hund laut anis chip auf euren namen lautet, ist der hund rechtlich euch. die exbesitzerin hat kein anrecht mehr auf die bulldogge. ein tip an alle die einen hund "geschenkt" bekommen: lasst euch eine verzichtserklärung unterschreiben! |
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Inyuk
Schweiz
776 Beiträge |
Erstellt am: 22.04.2010 : 19:53:01 Uhr
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Nun sie hat Euch den Hund geschenkt und wenn ihr ihn nicht zurück geben möchtet, dann müsst ihr es eigentlich auch nicht. Die "probezeit" wahr 2 Wochen und dann kann sie nicht nach 5 monaten kommen und den Hund zurück vordern. |
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Schay
692 Beiträge |
Erstellt am: 22.04.2010 : 20:36:32 Uhr
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Ihr könnt den Bulli behalten, bei Tieren gilt auch das Handschlagprinzip. Hier dazu von tierrecht.ch
1.2 Form des Kaufvertrages Der Fahrniskauf (= Kauf von beweglichen Sachen, z.B. von Tieren) ist grundsätzlich formfrei gültig, kann also auch mündlich abgeschlossen werden (Art. 11 OR). Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt für die Gewährleistungsansprüche beim Viehhandel (vgl. nachfolgende Ziff. 1.13): Art. 198 OR bestimmt, dass Zusicherungen über bestimmte Eigenschaften von Pferden, Eseln, Maultieren, Rindvieh, Schafen, Ziegen und Schweinen nur in schriftlicher Form rechtsgültig sind. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich jedoch, auch beim Kauf eines Heimtiers - insbesondere bei hohem Kaufpreis - den Kaufvertrag schriftlich abzufassen ______________________
Der Bulli gehört ganz klar euch. Dazu kommt noch, dass er auf euch bei Anis eingetragen ist, daran ist nichts zu rütteln. Ach ja und schieb jetzt bloss kein Geld nach, weil es dann allenfalls neue rechtliche Nieschen für den ehmalige Besitzer gibt. Zum Glück ist er jetzt bei euch. Zuerst muss er weg, dann wegen dem Züchten wieder zurück - wähhhh, die will keinen Hund sondern einen Geldautomaten. Lass dich bloss nicht verarschen - alles bleibt wie es ist. |
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Wuffi
France
851 Beiträge |
Erstellt am: 23.04.2010 : 00:01:38 Uhr
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Ich habe auch einen Hund vom Erstbesitzer geschenkt bekommen, dabei wurden mir die Ahnentafel, Pass und Registrierungsunterlagen übergeben. Insbesondere für die Meldung als neuer Tierbesitzer an die ANIS muss der bisherige Tierbesitzer mit seiner Unterschrift die Registrierung des Tierbesitzerwechsels bestätigen. Ebenso erst Rücksprache und Einverständnis mit dem Züchter vor Weitergabe, sollte im Kaufvertrag eine dementsprechende Schutzklausel unterschrieben worden sein.
Wenn dies auch in deinem Fall so ist, dann brauchst du dir keine Sorgen machen den Hund zurück geben zu müssen. Ansonsten hätte der Vorbesitzer dieses Formular nicht unterschreiben sollen/dürfen, alle weiteren zugehörigen Papiere aushändigen. Wie auch nicht an eine Klausel gegenüber dem Züchter gebunden zu sein. |
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peggysue
Schweiz
6 Beiträge |
Erstellt am: 23.04.2010 : 08:56:08 Uhr
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Danke Ihr habt mir schon sehr weitergeholfen! das einzige problem daran ist, dass mir die anis den hund ohne die unterschrift der vorherigen besitzerin auf diesem überschreibungsformular überschrieben hat. ich habe ihnen telefonisch die situation geschildert, und sie haben gesagt weil ich den impfausweis habe und ihnen eine kopie von diesem schicke, ginge die überschreibung schon in ordnung. der witz daran ist, das der hund nie auf ihren namen eingetragen war, sondern auf den ihres ex-freundes. das einzige was diese frau gemacht hat ist den hund bezahlt. auf ihren namen lauten nur die papiere der züchterin beim kauf des hundes. sind denn diese nicht geltender als die von der anis? |
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Cappuccina
Schweiz
200 Beiträge |
Erstellt am: 23.04.2010 : 09:28:56 Uhr
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Es gibt doch eine ganz einfache Lösung - Hund unverzüglich kastrieren! Dann ist er für die gute Frau auf einmal nicht mehr interessant.
Gruss Cappuccina |
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Jamie
Hungary
1046 Beiträge |
Erstellt am: 23.04.2010 : 10:54:32 Uhr
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Ja der letzte Vorschlag wäre doch gut. Hunde kastrieren ist eh nicht schlecht. Gibt schon genug Hunde die ein Zuhause suchen. dann wärt ihr die andere da Los ;-) |
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peggysue
Schweiz
6 Beiträge |
Erstellt am: 23.04.2010 : 10:58:40 Uhr
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Der Hund ist angekört! Solange die rechtslage noch nicht geklärt ist, wem der Hund gehört, mach ich das bestimmt nicht... Ich will mich ja nicht noch tiefer in die scheisse bringen! |
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Inyuk
Schweiz
776 Beiträge |
Erstellt am: 23.04.2010 : 11:26:31 Uhr
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Frag mal hier nach : pferd-und-recht.ch Er ist zwar auf Pferde spezialisiert, kann Dir aber sicher auch mit eurem Hund helfen. |
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Johnny
Schweiz
293 Beiträge |
Erstellt am: 23.04.2010 : 11:31:12 Uhr
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Also wirklich, so ein dumme Vorschlag - kastrieren lassen. Abwarten, ruhig bleiben, da die Papiere immer noch auf ihre Name sind, besser gesagt auf ihren Ex-Freund, wird es einbisschen kompliziert. Die Züchterin wurde informiert, hast du geschrieben - sie hat auch Namen des Ex-Freundes - nimm mit ihr Kontakt auf und dann auch mit ihm und bringe auch dieses i.O. Laut Gesetz gehört der Hund nach 2 Monaten sowieso dir, es braucht aber starke Nerven und Ausdauer Wenn es dann trotzdem eskalieren sollte - Zeugnis vom TA verlangen, wann und aus welchem Grund seid ihr dort gewesen (=übernahme des Hundes), und weil alles anderes auf dein Namen lautet - hat die Besitzerin dem Bezitzerwechsel zugestimmt, sonst hättest du das ja nicht machen können - das kommt schon gut |
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Cappuccina
Schweiz
200 Beiträge |
Erstellt am: 23.04.2010 : 13:48:16 Uhr
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Darf ich fragen, lieber Johnny, was an dem Vorschlag, den Hund zu kastrieren dumm sein soll??? Kastration ist aktiver Tierschutz und beugt vielen Problemen vor. Und es würde die Diskussion mit der Vorbesitzerin in null komma nichts beenden. Wie die Lage ist, wenn der Hund angekört ist, weiss ich nicht. Meine Rüden und meine Kater sind alle kastriert, ebenso alle Meerschweinchenböcke. Und es geht allen hervorragend und keiner vermisst seine ach so tolle "Männlichkeit" und alle leben in Frieden. An diesem Vorschlag ist ganz und gar nichts dumm, das nehme ich so nicht hin!! |
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Leela
2084 Beiträge |
Erstellt am: 23.04.2010 : 13:52:40 Uhr
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Den Hund jetzt einfach kastrieren zu lassen, find ich auch nicht gut. Weshalb soll der arme Hund nun wegen der doofen Vorbesitzerin unters Messer, der kann ja nichts dafür.
Aber ich glaube ich würde der Vorbesitzerin einfach sagen, er/sie sei schon kastriert, vielleicht gibt sie dann Ruhe? Einen Versuch wäre es wert |
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Alexa1708
Schweiz
184 Beiträge |
Erstellt am: 23.04.2010 : 14:19:17 Uhr
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Also ich würde als Gegenzug dieser Frau mal eine Rechnung erstellen! Ihr habt Euch ja jetzt 5 Monate lang um diesen Hund gekümmert. In einem Tierferienheim kostet der Aufenthalt für ein Tier pro Tag Fr. 30.-. In fünf Monaten wären das ca. Fr. 4500.-, welche ihr für die Betreuung des Hundes verlangen könntet. Dies würde ich dieser Frau mal als Gegenargument vor die Nase halten. |
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Leela
2084 Beiträge |
Erstellt am: 23.04.2010 : 14:21:41 Uhr
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Das stimmt aber in der Richtung würd ich glaub gar nicht diskutieren, der Hund ist Eurer und Basta. So einer "verantwortungsbewussten Person" kann man den ja echt nicht zurückgeben |
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Schay
692 Beiträge |
Erstellt am: 23.04.2010 : 16:36:19 Uhr
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Für den Besitzerwechsel bei Anis braucht es nicht unbedingt das Formular, daher auch keine Unterschrift, sondern es klappt wie du es gemacht hast mit der Kopie dies Impfausweise und dem Namen des Vorbesitzers. Ist ein absolut legitimer Weg, den man auch auf der Homepage nachlesen kann.
Also rechtlich ist das schon in Ordnung, also euer Bulli. Damit sie aber Ruhe gibt, würde ich noch kurz einem Anwalt anrufen ( gibt solche mit Minutentarifen bei Anrufen), damit du ihr die Rechtslage erläutern kannst und besonders betonen kannst, dass DEIN Anwalt dir das bestätigt hat. Womit du andeutest, das du auch bereit bist einen Schritt weiter zu gehen, was auf sie hoffendlich eine abschreckende Wirkung hat. Sie kann höchtens einen Anwalt einschalten, der ihr aber von einem Rechtsstreit abraten wird, da ihren Chancen minim sind. Diese Frau braucht Geld und ein Rechtsstreit ist teuer. |
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Johnny
Schweiz
293 Beiträge |
Erstellt am: 23.04.2010 : 17:44:37 Uhr
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Zitat: Original erstellt von: Cappuccina
Darf ich fragen, lieber Johnny, was an dem Vorschlag, den Hund zu kastrieren dumm sein soll??? Kastration ist aktiver Tierschutz und beugt vielen Problemen vor. Und es würde die Diskussion mit der Vorbesitzerin in null komma nichts beenden. Wie die Lage ist, wenn der Hund angekört ist, weiss ich nicht. Meine Rüden und meine Kater sind alle kastriert, ebenso alle Meerschweinchenböcke. Und es geht allen hervorragend und keiner vermisst seine ach so tolle "Männlichkeit" und alle leben in Frieden. An diesem Vorschlag ist ganz und gar nichts dumm, das nehme ich so nicht hin!!
Was für Probleme willst du vorbeugen bei einem Rüden, der vol unter Kontrolle ist???????????? Meine Rüden sind auch nicht kastriert und es passieren keine Unfallbabys, nicht mal bei meiner nicht kastrierter Hündin, sind jederzeit abrufbar, sind nicht einmal wegen läufiger Hündin abgehaun - warum einen Hund unter's Messer schicken, einfach nur preventiv???????????? Ganz dumme Idee |
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Johnny
Schweiz
293 Beiträge |
Erstellt am: 23.04.2010 : 17:49:07 Uhr
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Und noch dazu - wenn es wirklich so weit kommen sollte und die Vorbesitzerin das ganze vor Gericht treiben sollte, der ihr aus irgendeinem Grund Recht geben sollte - wie soll dann Peggysue bitte schön die Entschädigung bezahlen für einen kastrierten Zuchtrüden? Kannst du dir die Situation vorstellen? So lange die Vorbesitzerin keine Ruhe gibt, darf dem Hund ja nichts zustossen, weil es dann richtig Ärger geben kann. Zuerst Hundebesitz regeln und erst dann weiter machen |
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Schay
692 Beiträge |
Erstellt am: 24.04.2010 : 07:06:50 Uhr
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Johnny, der Hund gehört ihnen. Wenn sie ihn eh kastrieren wollen, dann sollen sie das tun. Natürlich wenn eine Anzeige oder gar ein Verfahren laufen würde, wäre der Zeitpunkt dumm.
Wie gesagt das Handschlagprinzip gilt, ist halt einfach für solche Fälle mühsamer&nervenaufreibender, wenn man nichts schriftliches hat, falls man vor den Friedensrichter kommt. Und totzdem sind sie im RECHT. |
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Enya
Schweiz
228 Beiträge |
Erstellt am: 24.04.2010 : 08:32:35 Uhr
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Also wenn es so ist wie du erzählst, dann muss du dir keine Sorgen machen. Der Hund war demnach nie auf ihren Namen eingetragen. Das Gesetz schreibt, dass derjenige auf den der Hund bei Anis eingetragen ist auch der Besitzer ist.
Es gibt ja nichts, was es nicht gibt. Das ist jedenfalls eine Unverschämtheit, die ich ignorieren würde. Rechtlich gesehen hat sie keinen Anspruch auf diesen Hund. |
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Schay
692 Beiträge |
Erstellt am: 29.04.2010 : 07:04:26 Uhr
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Hallo Peggysue
Hast du es regeln können? |
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peggysue
Schweiz
6 Beiträge |
Erstellt am: 05.05.2010 : 20:52:28 Uhr
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tja ihr lieben vielen dank für eure beiträge! wir sind noch nicht wirklich weiter gekommen... ich habe noch kontakt mit einem tierantwalt aufgenommen.. und es ist also nicht so einfach.. das der hund bei der anis auf mich angemeldet ist, ist rein nur ein indiz dazu das er bei uns wohnt, genau gleich wie die abgeschlossene hundeversicherung oder die anmeldung bei der gemeinde. das überschreibt noch lange kein eigentum.. da ich aber sehr viele indizien habe, und zeugen dabei waren, als mir der hund übergeben wurde, (beim schenkungsvertrag) sieht es gut für uns aus... wir kämpfen weiter und wenn es sein muss gehen wir vor gericht.. ich denke aber das die vorherige besitzerin früher aufgibt, denn wenn es ihr nur um die kohle geht will sie sich die gerichtskosten, plus die entschädigung für die 6 monate à ca. 6200.- wahrscheinlich sparen.. |
Bearbeitet von: peggysue am: 05.05.2010 20:53:52 Uhr |
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dotibo
Schweiz
573 Beiträge |
Erstellt am: 05.05.2010 : 22:11:20 Uhr
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Ähm, ist es nach dem Neuen Tierrecht nicht so das nach 2 Mt. derjenige der Besitzer ist welcher den Hund hatte? Hier wären es 5 Mt. nach der Abgabe. Wer einen Findelhund ins TH bringt, dann kann das TH den Hund erst nach 2 Mt Weitervermitteln oder Töten lassen. Wird der Besitzer innerhalb dieser Zeit Gefunden ist dieser für die Allfälligen Kosten Haftbar. Dasselbe gilt für Privatpersonen welche den Hund bei sich Pflegen würden.(Ausgenommen Töten) |
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lily89
Schweiz
76 Beiträge |
Erstellt am: 05.05.2010 : 22:25:19 Uhr
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Es ist ein Mündlicher vertrag und da kann er nix mehr dagegen machen, selbst wen ANIS über ihn läuft macht er sich strafbar wen er ihn nicht überschreibt. Glaub mir ich weises hatte so ziemlich den gleichen fall |
Bearbeitet von: lily89 am: 05.05.2010 22:32:24 Uhr |
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Schay
692 Beiträge |
Erstellt am: 06.05.2010 : 06:06:39 Uhr
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Die Kunst ist es einen kompetenten Anwalt zu finden. Bei einem Fall, wo jemand das Geld für eine Katze zurückwollte, gaben mir die ersten beiden Anwälte die falsche Auskunft, dann habe ich mich schlau gelesen und mich nochmals mit allen Gesetzesgrundlagen, die ich gesammelt habe bei einem anderen Anwalt gemeldet. Et voila, kein Thema war im Recht.
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inok
Schweiz
19 Beiträge |
Erstellt am: 06.05.2010 : 08:56:54 Uhr
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Wende dich doch an Tier im Recht (TIR) LG und viiiiel Erfolg |
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shakira
Schweiz
554 Beiträge |
Erstellt am: 06.05.2010 : 13:25:28 Uhr
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Liebe Listenhundehalter,
da ich einen Listenhund halte. Musste ich Ihn mit 6 Monaten die Gesetzlich vorgeschriebene Verordnung mit Maulkorb und Leinenpflicht ausführen. Trotzdem dass ich merkt dass es dem Hund überhaupt nicht gut tat und ich Ihn durch diese Massnahmen immer wieder mit seinem bis dahin guter Ausbildung zurück warf und er mein vertrauen jedes mal mit dem Maulkorb verlor. Musste ich es durchziehen. Natürlich wollte ich durch das, so schnell wie möglich den Wesenstest machen und habe Ihn, als ich merkte es könnte gehen mit 16 Monaten angemeldet. Leider war er beim Ballspiel nicht abrufbar. Und somit erhielt ich die Maulkorb Befreiung aber nicht die Leinen Befreiung. Ich dachte das Vet Amt würde sicher auf Junghunde Rücksicht nehmen und altersgemäss entscheiden. Ich fragte Telefonisch an was ein Rekurs kosten würde und man sagte mir so um die 100.Fr. Wegen dem Tier zuliebe machte ich den Rekurs und begründete dass man den Hund bei Schuhlhäuser im Dorf ec den Hund sowiso an der Leine hat und es mir eigendlich darum gehe den Hund auf Feld Wegen frei laufen zu lassen. Heute hatte ich den erwarteten Negativen Bescheid bekommen. Ein Rekurs ist aber nicht zu empfehlen da er tatsächlich 700 Fr. Kostet... in meinen Augen Geldmacherei und Arbeitsbeschäftigung für Hundepsychologen.. !!
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mali2000
Schweiz
503 Beiträge |
Erstellt am: 06.05.2010 : 13:31:05 Uhr
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@shakira: ein rekurs kann auch weit über 1000.- kosten, also mit 700.- bist du noch gut gefahren. rekurs nur machen auf anwalts raten. spreche aus erfahrung... |
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peggysue
Schweiz
6 Beiträge |
Erstellt am: 29.05.2010 : 13:16:44 Uhr
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Runde 2. ist eingeleutet... anfänglicher schenkungsvertrag wurde abgestitten vom Vorherigen besitzer.. wir müssen/dürfen den Hund jetzt kaufen. Ich weiss das, dass recht auf unserer seite gewesen wäre, aber wir haben keine kraft und nerven mehr weitere schritte ein zu leiten... habe gestern den Vertrag per post gekriegt und ich muss erhrlich gesagt gestehen, dass ich nicht wirklich eine ahnung habe, wie so ein vertag aus zu sehen hat. Habe da aber einen punkt der mich einwenig "stutzig" macht:
Sollten haltungs- oder erziehungsprobleme auftauchen, oder erkrankt der Hund ernsthaft, so ist die vorherige Besitzerin oder die züchterin zu benachrichtigen, damit eine gemeinsame lösung gefunden werden kann. Die vorherige Besitzerin oder die züchterin wird hiermit bemächtigt, beim behandelnden Tierarzt über das obengenannte Tier auskünfte einzuholen über Befunde, Behandlung, Haltung und Pflege.
Bei nicht einhaltung der obigen vertragsbedingungen wird eine konventionalstrafe von 2500.- festgelegt.
eure meinung dazu? |
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Johnny
Schweiz
293 Beiträge |
Erstellt am: 29.05.2010 : 15:27:53 Uhr
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Zitat: ... Ich weiss das, dass recht auf unserer seite gewesen wäre, aber ...
Also habt ihr was unternommen, oder nicht? Ich weiss nicht, aber jeder von uns (meisten von uns) wissen, wie teuer ist Geld - warum wollt ihr jetzt den Hund kaufen? Wer zwingt euch? Nur weil du ein Brief bekommen hast, hast du jetzt die Hose voll (entschuldigung, will nicht beleidigen) und bezahlst du lieber? Wenn es dann weiter geht, vieleicht vor Gericht, dort wird entschieden und erst dann kannst du den Hund kaufen, wenn du musst - aber warum ohne zu kämpfen? Lass doch die Frau die ersten Schritte zu machen, so bald es Geld kostet, tut sie auch nichts mehr |
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peggysue
Schweiz
6 Beiträge |
Erstellt am: 29.05.2010 : 15:42:49 Uhr
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tja johnny du magst vielleicht recht haben und wenn es um irgend ein dummes möbelstück gegangen wäre, hätte ich bestimmt weitergepokert. aber es geht hier um unseren Hund! und wenn dies nun mal das lehrgeld für uns ist, das er uns Gehört, dann zahlen wir das auch. Auf dauer immer in ungewissheit zu sein ist ziemlich nervenaufreibend und zermürbend.
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Johnny
Schweiz
293 Beiträge |
Erstellt am: 29.05.2010 : 16:01:26 Uhr
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Warum auf dauer und warum weitergepokert? Wie stellt sich die Züchterin dazu? Habt ihr überhaupt was unternommen? Der Hund ist rechtlich gesehen EUER Hund, der Besitzer hatte 2 Monaten lang Zeit gehabt ihn zurück zu fordern - ist das wirklich so, dass du aus Angst lieber bezahlst? Den Hund abholen und euch weg nehmen kann niemand. Bevor sie rechtlich was unternehmen will, muss sie auch 'ne Kaution bezahlen - tut sie das wirklich? Hat sie dieses Geld? Es kommt mir vor - sie versucht Geld zu kriegen und es gelingt ihr hervorragend. Na ja, nicht mein Problem |
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Tierforum Thema |
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