Ü B E R S I C H T |
Admin |
Erstellt am: 18.02.2010 : 21:06:32 Uhr Natürlich darf auf einer Tierwebseite der Hinweis nicht fehlen, dass in der Schweiz am 7. März 2010 über die sogenannte «Tierschutzanwalt Initiative» abgestimmt wird.
Eidgenössische Volksinitiative «Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)» www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis340t.html
Die «Tierschutzanwalt Initiative» im Wortlaut:
[Zitat Bundesverwaltung admin.ch - Schweizerische Bundeskanzlei
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 80 Abs. 4 und 5 (neu)
4 Der Bund regelt den Rechtsschutz von Tieren als empfindungsfähigen Lebewesen.
5 In Strafverfahren wegen Tierquälerei oder anderen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz vertritt eine Tierschutzanwältin oder ein Tierschutzanwalt die Interessen der misshandelten Tiere. Mehrere Kantone können eine gemeinsame Tierschutzanwältin oder einen gemeinsamen Tierschutzanwalt bestimmen.]
PRO: Tierschutzanwalt JA www.tierschutzanwalt.ch
Pro Natura - Ja zur Tierschutzanwalt-Initiative www.pronatura.ch/content/data/100205_MC_Tieranwalt.pdf
KONTRA: BVET - Nein zur Tierschutzanwalt-Initiative - Tieranwälte verbessern die Situation der Tiere nicht direkt www.bvet.admin.ch/themen/tierschutz/02951/
Schweizerischer Bauernverband - Tierschutz steht drauf, Bürokratie ist drin www.sbv-usp.ch/de/medien/standpunkte/archiv-2010/29012010/
Parolenspiegel - Abstimmungsparolen der im Parlament vertretenen Parteien und von Verbänden: «Parlament.ch - Parolenspiegel Parteien und Verbände»
BVET - Tiere richtig halten - Tierschutz: Fragen und Antworten Ab wann gilt eine Hundezucht als gewerbsmässig? Ist die Einzelhaltung von Pferden auf Alpweiden erlaubt? Bei der Umsetzung der Tierschutz-Gesetzgebung entstehen viele Fragen. Viele Antworten finden Sie unter www.tiererichtighalten.ch
Volksabstimmung vom 7. März 2010 www.ch.ch/abstimmungen_und_wahlen/01253/01998/ |
D I E 3 L E T Z T E N A N T W O R T E N (Neue zuerst) |
Leela |
Erstellt am: 11.03.2010 : 13:14:01 Uhr Das sehe ich genauso... |
Wuffi |
Erstellt am: 11.03.2010 : 00:44:09 Uhr Wäre es angenommen worden, was hätte es denn gebracht. Wäre doch in so einigen Kantonen nur einen unfähigen und untätigen Tieranwalt eingesetzt worden, der die meisten Tierquälereien als tierschutzkonform bezeichnet hätte, so wie es heute leider schon viele Amtsveterinäre tun.
Meines Erachtens hätten Tiere auch ohne einen eigenen Tieranwalt bereits einen Anwalt vor Gericht.....der Staatsanwalt, welcher verpflichtet wäre einem tierquälerischen Offizialdelikt nachzugehen. |
Admin |
Erstellt am: 10.03.2010 : 18:52:48 Uhr Der Vollständigkeitshalber noch der Hinweis auf das Abstimmungsresultat vom 7. März 2010
Über 70 Prozent der Stimmenden sagten Nein zur Schweizer Tierschutzanwalt-Initiative «Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)». Das Volksbegehren wurde in keinem einzigen Schweizer Kanton angenommen.
Schweizer Stimmbeteiligung: 45.09 %
Ja: 671'735
Nein: 1'604'497
Am meisten Anklang/Zustimmung fand die «Tierschutzanwalt-Initiative» im Kanton Basel Stadt mit 44.3% Ja Stimmenanteil. Hingegen auf wenig «Gegenliebe» ist die Volks-Initiative im Kanton Obwalden mit 16.2% Ja Stimmenanteil gestossen.
ch.ch - Vorläufige amtliche Endergebnisse vom 7. März 2010 admin.ch/ch/d/pore/va/20100307/
ch.ch - Schweizer Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden - Abstimmungen und Wahlen ch.ch/abstimmungen_und_wahlen/ |