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 Kupierte Hunde Einfuhrverbot in die Schweiz - wer hat Erfahrung?

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Ü B E R S I C H T    
rogunt Erstellt am: 07.08.2011 : 22:36:33 Uhr
Hallo

Wir haben in Brasilien ein Cockerspanielmischling gekauft, allerdings ohne den Gedanken dass der Hund kupiert sein könnte oder dies bei der Einfuhr in die Schweiz ein Hinderniss sein könnte. Ich möchte vorausschicken dass ich mich nicht "naiv" stellen will und ich gegen kupieren oder andere Weise von Hundemisshandlung
bin. Als wir den Hund kauften, haben wir nicht drauf geachtet!
Wer hat Erfahrung damit und kann mir einen möglichen Weg aufzeigen?Wir freuen uns über jeden Vorschlag damit wir unserer Hündin hier ein gutes zu Hause bieten können.
D I E    15   L E T Z T E N    A N T W O R T E N    (Neue zuerst)
Alexa1708 Erstellt am: 09.08.2011 : 07:11:21 Uhr
Irgendwie kommt mir die Sache hier komisch vor. Es sind noch Sommerferien und die Leute haben manchmal sehr viel Zeit, um hier irgendwelche Sachen zu posten, welche nicht der Wahrheit entsprechen!

Ich frage mich grad, wie man so ...... sein kann und einen Hund aus Brasilien zu kaufen?! Wenn es noch ein Rassehund wäre, um die Zucht hier aufzufrischen, aber das ist's ja offenbar nicht. Wenn Du selber in Brasilien gewesen bist und den Hund dort gekauft hast, wäre Dir der kupierte Schwanz gleich aufgefallen. Wenn der Hund über's Internet gekauft worden ist, dann ist Dir wirklich nicht mehr zu helfen. Denn so förderst Du die illegalen Hundevermehrer noch mehr!
laura Erstellt am: 08.08.2011 : 23:43:25 Uhr
Danke Wanderreiter, ich meinte damit natürlich den SKN.

Gruss laura
Wanderreiter Erstellt am: 08.08.2011 : 17:44:57 Uhr
@laura: die Halterprüfung ist nicht obligatorisch, es ist lediglich die Geldmaschine und nichtsbringende SKN=Sachkundenachweis zu machen.

Maximilian Erstellt am: 08.08.2011 : 15:40:02 Uhr
seh's wie Enya, Finger weg von dem Hund, Kauf abblasen und einen Hund aus vernünftiger europäischer Zucht nehmen. Wie seid Ihr überhaupt an diesen "Züchter" geraten und an den Hund? Urlaub oder Web-Bestellung? Bei zweiterem würd ich grad nochmals sagen, Finger weg!!!

Import von kupierten Hunden in die Schweiz ist schon länger verboten, dürfen so viel ich weiss auch nicht ausgestellt werden. Den Gesetzestext dazu steht ja schon oben.
Enya Erstellt am: 08.08.2011 : 10:47:45 Uhr
Wie kommst du überhaupt dazu einen Hund aus Brasilien zu kaufen? Den Verkäufer nennst du einen Verbrecher?

Kritische Fragen ich weiss. Ich würde die Hände davon lassen.

rogunt Erstellt am: 08.08.2011 : 10:26:24 Uhr
Vielen Dank für die Infos..
@ Enya: Das weiss ich leider nicht, allerdings ist dies ein englischer cocker spaniel, nicht reinrassig. so wie ich diesen verbrecher von verkäufer einschätze, wurde der hund kupiert. das "schwänzlein" ist ca 3 bis 5 cm lang. Wäre natürlich die idealste Rettung, wenn dies angebohren wäre. Wie weiter?
Wäre natürlich seehr positiv, wenn sich das zum Guten wendet. Persönlich finde ich die "verstümmelung" absolut miserabel, mir ist auch völlig egal ob reinrassig oder nicht. Wichtig ist dass die Hündin ein schönes und glückliches Leben innerhalb unserer Familie haben kann.
Falls nützlich für mögliche Tips, kann ich gerne ein Foto der Hündin vial Email senden.
Enya Erstellt am: 08.08.2011 : 10:17:44 Uhr
Vielleicht spielt dabei die Rasse eine Rolle. Ein Dobermann der mit einer Stummelrute geboren wird, läss vermutlich mehr aufhorchen als bei einer Rasse, bei der das vorkommen kann (Aussie, Entlebucher).
lilleputt Erstellt am: 08.08.2011 : 09:40:24 Uhr
die Bestätigung alleine reit teils nicht. Ich hatte auch schon einmal solch ein Fall und da wurde sogar ein Röntgenbild verlangt, als Nachweis, dass es ein Geburtsfehler ist.....
Enya Erstellt am: 08.08.2011 : 09:05:04 Uhr
Bist du sicher, dass die Rute kupiert wurde? Cocker Spaniel und z.B. auch der Epagneul Breton (französicher Spaniel) kommen manchmal auch mit einer Stummelrute auf die Welt.
Dann braucht es eine tierärztliche Bestätigung, dass der Hund so geboren wurde.
lilleputt Erstellt am: 08.08.2011 : 00:17:06 Uhr
Achtung: Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder kupierter Rute ist verboten. Ausgenommen
sind lediglich Hunde im Ausland wohnhafter Halter, die für Ferien oder andere Kurzaufenthalte in die
Schweiz kommen oder die Einfuhr als Umzugsgut. Als Umzugsgut gelten nur Tiere, die vor der Einreise bereits
längere Zeit von der zuziehenden Person gehalten worden sind, sie müssen grundsätzlich zeitgleich mit dem
Zuzug eingeführt werden. Bitte erkundigen sie sich rechtzeitig VOR einer Einfuhr eines solchen Hundes beim
Eingangszollamt über die genauen Formalitäten, und ob die Kriterien betreffend Ferien oder Umzugsgut in Ihrem
Fall zutreffen. Einige Informationen betreffend Umzugsgut finden Sie auch unter zoll.admin.ch => Zollinformationen
Private => Umzug, Heirat, Erbschaft. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, so werden an Ohren und/oder
Rute kupierte Hunde an der Grenze zurückgewiesen.
Dossiers zur Prüfung von „aus medizinischen Gründen amputierten Tieren“ müssen VOR der Einfuhr dem BVET
eingereicht werden. Ohne umfangreiche Unterlagen mit eindeutigen Beweisen (inkl. amtliche Bestätigungen)
können medizinische Gründe nicht anerkannt werden. .
Bitte lesen Sie dazu auch das Dokument: „Fragen und Antworten zu kupierten Hunden“. (siehe antwort oben)
lilleputt Erstellt am: 08.08.2011 : 00:14:32 Uhr
Das Kupieren, also das Abschneiden oder Abklemmen der Ohren und/oder des Schwanzes (=Rute) ist für Hunde ein äusserst schmerzhafter Eingriff. Zudem fehlen diese Körperteile in der Kommunikation mit anderen Hunden. In der Schweiz ist der tierschutzwidrige Eingriff deshalb verboten. Dies gilt selbstverständlich für alle Hunde, gleichgültig ob Mischling oder Rassetier.
Damit Hunde nicht einfach im Ausland kupiert oder aus dem Ausland kupierte Hunde gekauft oder übernommen werden, ist auch die Einfuhr kupierter Hunde in die Schweiz verboten. Wer einen kupierten Hund illegal in die Schweiz einführt, dem droht ein Strafverfahren. Dies gilt nicht nur für gekaufte Tiere, sondern auch für Tiere, die aus einem ausländischen Tierheim stammen oder aus tierschutzwidrigen Umständen „gerettet“ wurden.

Das Bundesamt für Veterinärwesen beantwortet an dieser Stelle oft gestellte Fragen zu dem Thema.

Ist es seit dem Importverbot noch möglich, kupierte Hunde in die Schweiz zu bringen?
Der Import von kupierten Hunden ist grundsätzlich verboten. Kupierte Hunde werden daher an der Grenze zurückgewiesen. Im Ausland wohnhafte Besitzer und Besitzerinnen dürfen jedoch ihren kupierten Hund für Ferien oder andere Kurzaufenthalte in die Schweiz bringen. Auch wer aus dem Ausland in die Schweiz umzieht, darf seinen kupierten Hund mitnehmen. Informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig vor dem Umzug beim Zoll, ob in Ihrem Fall die Kriterien erfüllt sind, damit Ihr Hund als so genanntes Übersiedlungsgut gilt (ezv.admin.ch).

Darf man kupierte Hunde aus Tierheimen im Ausland oder kupierte Findeltiere in die Schweiz bringen, um ihnen ein neues Zuhause zu geben?
Nein. Das Importverbot gilt grundsätzlich für alle Hunde, unabhängig von Ihrer Motivation, dem Tier zu helfen. Tierschutzwidrige Umstände in anderen Ländern rechtfertigen nicht die tierschutzwidrige Einfuhr von kupierten Hunden in die Schweiz. Auch bei nicht kupierten Hunden sollte man vorsichtig sein. In vielen Regionen der Welt kommen bei uns unbekannte Krankheiten vor. Die mitgebrachten Tiere brauchen dann nicht nur eine teure Behandlung, sondern können auch die Gesundheit von Hunden und Menschen in der Schweiz gefährden.

Darf man mit einem kupierten Hund reisen?
Wer mit seinem kupierten Hund reisen möchte, muss vom Veterinäramt des Wohnkantons im Heimtierausweis bestätigen lassen, dass das Tier die tierschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Wiedereinreise in die Schweiz erfüllt. Andernfalls sind Reisen ins Ausland nicht möglich, da das Tier bei der Wiedereinreise in die Schweiz zurückgewiesen würde. Eine solche Bestätigung wird jedoch nur in wenigen Ausnahmefällen erteilt (etwa wenn der Hund nachweislich als Übersiedlungsgut in die Schweiz eingeführt wurde oder der Eingriff aufgrund einer medizinischen Indikation durchgeführt wurde).

Wenn man einen kupierten Hund illegal eingeführt hat und dafür gebüsst wurde – darf man dann mit dem Tier reisen?
Nein. Sie haben eine Strafe dafür bekommen, dass Sie gegen ein Verbot verstossen haben. Die Busse ist die Strafe dafür, dass Sie an einem bestimmten Tag einen kupierten Hund in die Schweiz eingeführt haben. Der Hund wird – auch nach einem abgeschlossenen Strafverfahren – in jedem Fall in der Schweiz nur „geduldet“ und wird „illegal importiert“ bleiben. Eine Legalisierung ist trotz bezahlter Busse nicht möglich. Wenn Sie also mit Ihrem Hund ins Ausland fahren und wieder in die Schweiz zurückkehren, wird entweder dem Tier an der Grenze die Einreise verwehrt oder, falls Sie das Tier am Zoll vorbei schmuggeln, ein neues Strafverfahren gegen Sie eröffnet.
2/2
Darf man einen kupierten Hund aus einem Tierheim in der Schweiz adoptieren und gilt das Tier dann als legal?
Dies ist möglich, wenn zum Beispiel der frühere Besitzer des Tieres verstorben ist und deshalb eine Neuplatzierung nötig wurde. Das Veterinäramt* des Wohnkantons kann in solchen Fällen das Tier ausnahmsweise im Heimtierausweis als legal einstufen. Letztlich muss jedoch nachweisbar sein, dass sich der Hund legal in der Schweiz befand und Sie nichts Illegales getan haben bzw. kein illegales Geschäft vorliegt. Setzen Sie sich mit dem Veterinäramt* Ihres Wohnkantons in Verbindung.

Kann man mit kupierten Hunden an Ausstellungen in der Schweiz teilnehmen?
Kupierte Hunde, die entweder illegal kupiert oder illegal eingeführt worden sind, dürfen von Gesetzes wegen nicht an Ausstellungen teilnehmen. Zudem hat die Schweizerische Kynologische Gesellschaft nun entschieden, ab 2006 überhaupt keine kupierten Hunde mehr an Ausstellungen zuzulassen.

Was ist, wenn ich mit einem kupierten Hund in ein Tollwut- Land (urbane Tollwut) reisen möchte und aus diesem Grund eine Wiedereinfuhrbewilligung des BVET brauche?
Das Bundesamt für Veterinärwesen kann bei kupierten Hunden nur eine Wiedereinfuhrbewilligung ausstellen, wenn das kantonale Veterinäramt* im Heimtierausweis bestätigt hat, dass das Tier die tierschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Wiedereinreise in die Schweiz erfüllt und sich somit legal in der Schweiz befindet. Wenden Sie sich daher zuerst an das Veterinäramt* Ihres Wohnkantons. Sollte dieses den Eintrag im Heimtierausweis ablehnen, so kann keine Wiedereinfuhrbewilligung ausgestellt werden.

Gelten für Hunde mit angeborenem kurzen Schwanz oder mit nach einem unfallamputiertem Schwanz / Ohr dieselben Verbote wie für kupierte Hunde?
Grundsätzlich gelten aus praktischen Gründen auch für solche Tiere die Verbote für kupierte Hunde. Erst nach einem entsprechenden Eintrag des Veterinäramtes Ihres Wohnkantons im Heimtierausweis gelten solche Tiere als legal. Wer einen Hund mit angeborenem kurzen Schwanz oder mit amputiertem Schwanz / Ohr einführen möchte, wendet sich bitte an das Bundesamt für Veterinärwesen. Um zu verhindern, dass unter dem Deckmantel einer medizinischen Indikation kupierte Hunde illegal in die Schweiz verbracht werden, müssen Besitzer/innen solcher Hunde stichhaltige Beweise vorlegen, damit das Bundesamt die angeborene Stummelrute/ den amputierten Schwanz oder das amputierte Ohr auch tatsächlich anerkennen kann. Hierfür ist zwingend ein medizinisches Gutachten über die Notwendigkeit des Eingriffes bzw. das Vorliegen eines angeborenen Defektes erforderlich. Eine blosse Bestätigung eines Tierarztes reicht hierfür nicht aus. Aus dem Gutachten muss nachvollziehbar ersichtlich sein, dass es sich bei der Stummelrute um einen angeborenen Defekt bzw. bei dem kupierten Schwanz/Ohr um die Folge eines medizinisch indizierten Eingriffes handelt.
dotibo Erstellt am: 07.08.2011 : 23:36:20 Uhr
Würde mich da mal bei BVet Melden. Oder bei der Zollbehörden.

Stellt sich die Frage:
- Wie Alt ist der Hund
- Wann wurde er Kupiert
- Evtl Nachweis, das er schon so Gekauft wurde.Verk.TA ect.
- Heimtierpass und Impfungen


Einfuhr ist von allen Seiten gleich.
laura Erstellt am: 07.08.2011 : 23:19:19 Uhr
Hallo Rogunt

Mit der Einreise ist es ja dann nicht getan. Du musst Deinen Hund anmelden und die Halteprüfung absolvieren. Dort wird man sicher auch aufmerksam auf die kuperte Rute.

Grüsse Laura
rogunt Erstellt am: 07.08.2011 : 23:00:41 Uhr
Das sehe ich auch so, Unwissenheit schützt vo Strafe nicht.
Ich erhoffe mir dennoch einen Weg, welcher das Einreisen ermöglicht,
Evtl. über Deutschland, Österreich.
Leela Erstellt am: 07.08.2011 : 22:45:01 Uhr
Oje, ich denke die Bestimmungen sind da sehr strikt.
Sonst könnte ja jeder behaupten, er habe es vergessen oder nicht gewusst...

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