Ü B E R S I C H T |
cweena |
Erstellt am: 19.05.2012 : 21:38:43 Uhr Habe mal folgende Frage zu privatem Hundesitting. Wenn ich den Hund einer Nachbarin gegen Entgeld während der Woche, also während 5 Tagen/Woche hüte: welche Voraussetzungen braucht es dazu? Habe den praktischen SKN bereits, da ich einen eigenen Hund habe. Wie sieht es mit einer Meldung ans Veterinäramt sowie AHV-Abgabe aus? Muss ich diese Dinge angeben? Ich möchte das Hüten rein privat machen. Kennt sich damit jemand aus? Danke für Eure Antwort. |
D I E 5 L E T Z T E N A N T W O R T E N (Neue zuerst) |
shakira |
Erstellt am: 23.06.2012 : 09:43:23 Uhr Wenn der Staat mit seiner pingeligkeit die Leute zur Armut und wahnsinn treibt!!!!
Es gibt immer wieder Lebens Situationen, wie Umzug, Scheidung, Totesfälle usw die eine schnelle und unkomplizierte lösung erfordern!!! Man sollte froh sein über Tierbetreuer vor Ort, wo einem in Notsituationen bei seinen Tieren schnell und vor allem unkompliziert aushelfen können. Meistens ist es nur ein vorübergehender Bedarf, wo man als Hudehalter der Z.B. jeden Tag einer Arbeit nachgehen muss nicht noch 1 Stunde bis zur nächsten Tierpansion fahren kann. Und da nicht alle Tierhalter ein dickes Portmoinai haben, wäre es wichtig den Tierbetreuern nicht noch Steuern und Vorschriften aufzuhalsen!! Tierschutz soll auch heissen, lieber den Hund beim Besitzer lassen als ins Tierheim abzuschieben und ev. dann noch zu töten!! Und das ghet nur mit Tierbetreuer die auch kurzfristig in der Umgebung Wohnen und Bezahlbar bleiben! |
Wanderreiter |
Erstellt am: 22.06.2012 : 19:17:04 Uhr von der Wiege bis zur Bahre lebet der Schweizer nur von Formulare.....Das ist wirklich zum lachen bzw zum weinen, wie weit wir schon gekommen sind. Klar wenn man professionell Hunde hütet/ausführt brauchts entsprechende Bewilligung. Aber wenn ich den Hund eines Bekannten,Kollegen,Nachbarn usw....hüte...noch eine Ausbildung, Bewilligung und den völlig unsinnigen SKN.........Hallo wo sind wir ..........Da muss ja auch noch jede Frau, die mal das Baby, Kind, ihrer Freundin/Nachbarin hütet, oder das Grosi, das das Enkelkind hütet...auch noch eine Bewilligung dazu haben oder gar noch Kindergärtnrin gelernt haben....Wie ists bei Katzen, Aquarien, Ratten, Wellensittichen,, Hamstern, Mäusen, Ausserirdischen......auch noch Ausbildung und eidg. Dipl. Kurse........ich bin überzeugt, dass jeder der Hunde hütet mehr davon versteht als die Kurstheoritker in Bern die sich diesen Mist ausgedacht haben.....Grins Grins...... |
mali2000 |
Erstellt am: 22.06.2012 : 14:19:47 Uhr einfachr ist es, wenn es unentgeldlich gemacht wird. deine nachbarin könnte ja im gegenzug andere gefälligkeit für dich erledigen... ;) ich hüte z.b. von einer guten freundin den hund wenn sie zum arzt muss, mal nicht beide hunde zur arbeit mitnehmen kann, halt wenn "not am manne" ist. sie hat mir auch schon mein wuffel in einer notsituation abgenommen! wie es aussieht wenns regelmässig ist weiss ich nicht. aber die haftung ist auch eine andere wenn es sich um gefälligkeiten handelt. |
unicornus |
Erstellt am: 22.06.2012 : 13:11:10 Uhr Sobald Sie einen Hund gegen Entgeld ab und zu aufnehmen und ist es auch nur ein einziger Hund, braucht es nach Tierschutzverordnung eine Ausbildung zum Tierbetreuer (Tierpfleger light), denn auch in so einem Fall handelt es sich rechtlich, um eine gewerbsmässige Unterbringung (Nicht gewerbsmässig wäre nur die Unterbringung innerhalb der eigenen Familie, oder ein einziges mal im Notfall) ausnahmen kennt das Gesetz nicht. |
Tierrettungsdienst |
Erstellt am: 20.05.2012 : 19:00:49 Uhr Guten Abend Ja Sie müssen es dem Veterinäramt melden, da Sie eine Bewilligung dafür brauchen. Auch müssen Sie wissen das Sie wärend der Zeit wo der Hund bei Ihnen ist, auch für Ihn haften sollte etwas passieren. |
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