Ü B E R S I C H T |
Dogger |
Erstellt am: 14.12.2014 : 00:44:49 Uhr Ich kenne einen freundlich wirkenden und bestens ausgebildeten Schäferhund - früher guter Kollege meines Vierbeiners - welcher bis zur nächsten Wesensprüfung plötzlich einen Maulkorb tragen muss aufgrund eines Vorfalls (den ich aber nicht kenne). Ich grüble nun nach und frage mich einerseits, wie schwerwiegend ein Vorfall sein muss, dass der Hund eine Maulkorbpflicht aufgebrummt erhält (schnappen oder beissen? andere Hunde oder Menschen?). Andererseits interessiert es mich aus Neugierde, sofern sein Herrchen in einen anderen Kanton umziehen würde, ob der Hund dann seine Maulkorbpflicht los wäre oder ob seine "Akten" dem neuen Wohnkanton übergeben würden. - Wisst ihr da etwas genaueres? |
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