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Ü B E R S I C H T    
Kimura Erstellt am: 11.11.2008 : 10:23:16 Uhr
Hallo, kann mir jemand sagen, wer in einer Gemeinde zuständig ist, wenn man bemerkt, das ein Hundehalter seine Tiere nicht artgerecht hält. Z.B. Zu wenig Platz es werden hund auf engstem Raum gehalten. Gibt sich aber als Züchter aus. Die Hunde werden aber nicht in Zwingern, sondern in einem Hausgang gehalten. Kein Tier ist geimpf und auch nicht gelösst. Kann man hier die Polizei informieren? Oder wer ist in solchen Fällen zuständig.
Danke für Eure Antwort
Kimura
D I E    10   L E T Z T E N    A N T W O R T E N    (Neue zuerst)
Lily Erstellt am: 13.11.2008 : 08:41:19 Uhr
Leela, wir wollen ja auch so schnell ausziehen.nur wer nimmt mieter mit 2 hunden und 3 katzen? gartenwohnungen sind rar und häuse sind teuer....lasse meine tiere nur grundimmunisieren.habe auch den verdacht das meine hündin krebs aufgrund einer impfung krebs bekam.sie hatte auch einen knollen nach der impfung auf dem rücken.will dir aber keine angst machen Leela, gäll.
bezüglich dackel kenn ich mich nicht aus!
Leela Erstellt am: 12.11.2008 : 23:15:12 Uhr
Also das aufgrund dieses Minikurses weniger Hunde verkauft werden, kann ich mir nicht vorstellen
Die Beliebtheit der Dackelrassen ist aber seit Jahren rückläufig, denke nicht dass man das auf diesen Kurs schieben kann.

Zur Impfung, ich lass meine Grosse beispielsweise auch nicht mehr impfen.
Von der letzten Impfung (2 Jahre her), hat sie immer noch eine Beule zwischen den Schulterblättern .
Aber das muss jeder selber wissen, ich lasse mich selber auch schon lange nicht mehr impfen, da scheiden sich eben die Geister.
Wenn Du den Besitzer dieser Hunde wirklich so gut kennst, um die Haltung beurteilen zu können, würd ich ihn erstmal selber darauf ansprechen, bevor Du ihn anzeigst.
Natürlich muss bei Tierquälerei gehandelt werden, doch mir wird immer etwas flau im Magen, wenn sich Nachbarn untereinander anzeigen, weil einem dieses oder jenes an der Tierhaltung oder sonstwas nicht passt. In so einem Klima würde ich nicht leben wollen.

LG, Leela
Lily Erstellt am: 12.11.2008 : 10:41:43 Uhr
ja misha, sehe ich genauso wie du!

wir hatten zoff mit unserem nachbarn ( der wohnte fast bei uns, so aufdringlich war der, stand immer uneingeladen bei uns im garten, auf der matte, wollte ansprache und unterhaltung...) wie ich ihn in die schranken verwiesen habe, drehte er auf. er liess die polizei kommen wegen unsere hunde, dann den tierschutz wegen der katzen, dann das veterinäramt wegen der hunde. alle besuchen kamen natürlich unangemeldet ( sonst bringt es ja nix) und verliefen total problemlos, da wir ja vorbildliche tierhalter sind ( o ton der kontrolleure, wir leben auch in einem 250qm grossem haus). der nachbar musste wohl ne busse bezahlen, denn wer ungerechtfertigt tierschutz etc. kommen lässt, muss 400 sfr. zahlen. sonst würden die ja ständig bei irgendwelchen streitigkeiten angefordert. dieser nachbar hat dann auch das auto meines mannes angezeigt, weil es vorne de grosse delle hätte, es sei ne beleidigung für das auge... ( haha) auch wieder ohne erfolg.
ich würde wegen dieses " züchters" den tierschutz anrufen, wenn du dir sooooo sicher bist, dann ist das ja auch kein problem! und ausserdem seit es ja dieses hundehalterbrevet gibt seit september sind die hundekäufe wohl deutlich zurück gegangen. ne bekannte meiner mam züchtet rauhaardackel, von 6 hat sie erst 1 verkauft. die waren früher mega beliebt und sie hatte stets zuwenig hunde, sie will nicht mehr züchten. ich will mir gar nicht vorstellen was mit den armen hundis passiert die keiner kauft ( jetzt nicht bei der züchterin, sondern allgemein)
Iva Erstellt am: 12.11.2008 : 09:37:39 Uhr
Eben Misha
du hast das geschrieben, der jenige kann sich zwar so nennen, ist aber kein Züchter, ist nur ein stinkfreche Vermehrer.
misha Erstellt am: 12.11.2008 : 01:39:21 Uhr
Zitat:
Original erstellt von: Kimura

Gibt sich aber als Züchter aus.

Hier noch: Wenn ich zwei Hunde habe und Welpen auf die Welt stelle, kann ich mich schon Züchter nennen. Abgesehen von der Korrektheit, so nennen darf sich ziemlich jeder, der ein Tier vermehrt hat?

misha Erstellt am: 12.11.2008 : 01:37:38 Uhr
Hallo Kimura

Ja mit solchen Sachen wäre ich auch vorsichtig. Soweit ich weiss, unterliegen Hunde in der Schweiz keiner Impfpflicht mehr, seit die Tollwutimpfung nur noch für die Grenzüberquerung nötig ist. Die kombinierte Impfung wird empfohlen, ist aber auch nicht Pflicht. Ob Hunde eingelöst sind, dafür ist die Gemeinde zuständig. Auch hier gilt, nur weil keine Marke am Halsband ist, heisst das noch lange nicht, dass Hund nicht versteuert ist! Das montieren der Marke am Halsband ist ebenfalls nicht mehr Pflicht, seit alle Hunde gechippt sein müssen. Und das mit dem Hausgang: Schaust du bei dem zum Fenster rein? Bei uns liegen die Hunde auch meist im Hausflur, ABER alle Türen vom Haus stehen für sie offen, es ist also ihre Entscheidung. Für eine Anzeige sind handfeste Vergehen nötig. Bitte auch bedenken, wieviel Unheil vermeintliche Tierschützer mit solchen Aktionen aufgrund Hörensagen und Tratsch+Klatsch anrichten können, unbegründet. Falls alles 100% sicher ist, erst dann am besten auf die Gemeinde.

LG
Misha
shamiro Erstellt am: 12.11.2008 : 00:31:06 Uhr
Meines Erachtens sollte man mit Anzeigen immer sehr vorsichtig sein. Ansonsten müsste ich fast jeden Verzeigen, welcher seine Hunde oder irgend ein Tier nicht nach meinem Gusto hällt.

Woher weisst Du, dass kein Tier geimpft ist und wenn Du schon solch tiefe Einsichten in diese Tierhaltung hast, weshalb wird nicht mit dem "Sündenbock" vorab geredet, anstelle gleich einer Verzeigung? Ach ja, falls Du es nicht Wissen solltest, die Züchter müssen ihre Hunde nichteinlösen, sofern sich diese nur auf ihrem Privatareal befinden. Die meisten Züchter lösen für drei bis vier Hunde und dürfen/sollten demnach auch nur stets gleichzeitig deren Anzahl ausführen.

Ansonsten muss man sich bestimmt nicht an deren Zuchtverband wenden, dieser besucht normalerweise seine Züchter bei der Welpenabnahme und periodischer Zuchtstättekontrolle. Wäre ja noch schöner, wenn ich Misstände durch mehr Wissen und Einsicht dem Zuchtverband eines Züchters melden müsste als sein Verband hat. Was sollte ich auch von einem solchen Verband halten müssen, wenn ich als Privatperson auf solche wie oben geschilderte Missstände erst hinweisen müsste. Insbesondere noch, wenn sich diese stets dafür ins beste Licht stellen wollen, dass nur bei Züchter ihrer Verbände Hunde gekauft werden sollen. Wehm soll man dabei überhaupt noch Vertrauen können?
Maximilian Erstellt am: 11.11.2008 : 11:39:47 Uhr
Für's erste sollte die Gemeinde schriftlich informiert werden. Die sind ja für die Hundehaltung in ihrem Gebiet zuständig. Würde aber dem Kantonstierarzt eine Kopie des Schreibens senden und dies auch auf dem Brief an die Gemeinde festhalten.
Schay Erstellt am: 11.11.2008 : 10:32:20 Uhr
Hallo Kimura

Auf tierschutz.ch dann oben "Tierschützer" und " Meldung Tierschutzfälle" anklicken. Dort findest du die Infos dazu inklusiv Adressen der Kantonalen Veterinärämter/Kt. Tierschutzvereine, bei denen man solche Fälle zur Ueberprüfung meldet.
Viel Erfolg
Inyuk Erstellt am: 11.11.2008 : 10:32:09 Uhr
frag mal bei der Gemeindepolizei nach die wissen es meistens. Ansonsten wende Dich an den Zuchtverband ( sover er in einem solchen ist) oder an den Tierschutz.

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