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Ü B E R S I C H T    
wuffwuff Erstellt am: 27.12.2008 : 07:20:24 Uhr
Ich bin Mieterin einer Wohnung. In der Hausordnung ist Tierhaltung verboten. Gilt das auch bei einem Besuch einer Freundin bei mir, welche einen Hund hat? Sie würde 2 Wochen bei mir wohnen.
Vielen Dank für eine Antwort.
D I E    7   L E T Z T E N    A N T W O R T E N    (Neue zuerst)
Iva Erstellt am: 28.12.2008 : 11:05:48 Uhr
Eben, das habe ich gemeint.
Oder lassen sich die Schweizer wirklich so schikanieren? Ich muss doch nicht immer fragen, ob ich darf oder nicht, oder? Solange ich niemanden belästige und kein Schaden verursache, kann ich auch einen Elefant in der Wohnung zu besuch haben.
shamiro Erstellt am: 28.12.2008 : 01:36:19 Uhr
Fakt ist: Der Vermieter kann ein generelles Verbot der Tierhaltung in den Mietvertrag aufnehmen. Daran muss sich der Mieter nach Unterzeichnung auch halten. Beim gänzlichen Verbot jeglicher Tierhaltung in einem Formularvertrag kann sich die Frage stellen, ob das Verbot eventuell unwirksam ist, weil es zu weit geht und auch die Haltung völlig unproblematischer Tiere wie Meerschweinchen, Zierfische, oder ähnliches verbietet.

Aber kein Vermieter kann mir als Mieter beschränkte oder gar ein generelles Verbot von Besuchern mit Hunden auferlegen. Dies sind unzulässige Klauseln in Mietverträgen. Da hege ich schon fast den Verdacht jene Vermieter legen den Mietern Formularmietverträge vor, die es im Schreibwarenhandel zu kaufen gibt.

Es gibt keinen einzigen Artikel über eingeschränkte oder gar Verbote von Besuchern mit Hunden in einer Mietwohnung, weder im OR noch im Mietrecht.

Lediglich, sollte bei regelmässigen Besuchen oder auch längeren Aufenthalte es stets zu enormen Lärm, Schmutz usw. kommen. Hätte der Vermieter das Recht, den Mieter anzumahnen, wenn sich etliche Mitbewohner beim Vermieter vermehrt deswegen beschweren würden.

Man hat als Mieter sicher seine Pflichten aber auch seine Rechte!
Maus Erstellt am: 27.12.2008 : 19:54:54 Uhr
so einfach ist das leider nicht Iva....
Bekannte von mir dürfen Hunde zu besuch haben, aber höchstens 3 Wochen im Jahr!
Iva Erstellt am: 27.12.2008 : 19:50:12 Uhr
Ich weiss nicht, aber meine Meinung, wenn jemand Probleme machen sollte, weil ich ein BESUCH!!!!!! habe...
Meine Meinung nach, geht es keinen was an, wer mich besucht, ob er Hunde oder Katzen oder Camele hat, das ist mein Besuch, der kommt und verschwindet. Klar - solange wir dann nicht stören - mit Gebell, Hundehaufen vorm Haus, Lautstärke ...
Ich hätte andere Gedanken, wenn ich wüsste, dass das Problemehunde sind, die bellen, und und und, aber sonst - hätte ich keinen gefragt.
Irgendwo sind wir doch noch frei, oder lassen wir uns alles vorschreiben. Klar - ich beziehe diese Wohnung und selber keinen Hund halten darf, mit meiner Unterschrift akzeptiere ich dieses, aber niemand kann mir doch vorschreiben, wer mich besuchen darf.
Oder sehe ich das falsch?
Bacardi Erstellt am: 27.12.2008 : 12:31:46 Uhr
Wichtig ist für den Vermieter sicher auch, ob es ein kleiner oder grosser Hund ist, vorallem ob er leise oder laut ist.

Wir wohnten früher auch in einem Block, da waren Hunde nicht erlaubt, ich hatte etwa 2 oder 3 Nächte im Monat ein Hund zu Besuch.

Wenn du ganz korrekt anfragst und beschreibst wie der Hund ist, dann sollte nichts schief gehen. Informiere jedoch auch deine Nachbarn, nicht dass es da böses Blut gibt.

Hast du ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn, der Vermieter ist jedoch etwas komisch, dann frag doch zuerst deine Nachbarn (also ich meine die, die im gleichen Haus wohnen wie du), dann kannst du dem Vermieter berichten, dass deine Nachbarn damit einverstanden sind, dann kann er eigentlich nicht mehr nein sagen.
Samsi13 Erstellt am: 27.12.2008 : 11:44:41 Uhr
meiner Meinung nach ist das nicht erlaubt ,sobald deine Freundin über Nacht bleibt ist das kein normaler Besuch mehr.Aber klär das doch mit deinem Vermieter,dann gehst du auf Nummer sicher!
Viel Glück!
Samsi13
misha Erstellt am: 27.12.2008 : 09:40:23 Uhr
Erkundige dich doch mal direkt beim Vermieter, welche Regelungen bei Besuchshunden gelten. Manchmal gibt es Beschränkungen. Eine Bekannte in einer Genossenschaftswohnung zB darf pro Monat nur insgesamt 4 mal Hundebesuch empfangen.

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