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Erstellt am: 20.07.2009 : 20:09:12 Uhr Obligatorischer Sachkundenachweis (SKN) gemäss Schweizer Tierschutzverordnung (TSchV), Art. 68 Abs. 1 und 2
«Hunde richtig halten» - unter diesem Titel finden Sie auf der Webseite des Bundesamt für Veterinärwesen BVET diverse Infos zum Obligatorischen Sachkundenachweis (SKN). www.bvet.admin.ch/tsp/02222/
[Zitat BVET: Fast eine halbe Million Hunde leben in der Schweiz. Die Mensch-Tier-Beziehung ist mit keinem anderen Tier so eng. Umso mehr gilt es, die wahren Bedürfnisse des Hundes zu kennen und zu befriedigen.
Die neue Tierschutzgesetzgebung sieht eine Ausbildungspflicht für Hundehalter vor. Künftig müssen Sie vor dem Kauf eines Hundes einen theoretischen Kurs besuchen. Wenn Sie den Hund erhalten, müssen Sie im ersten Jahr ein Training zusammen mit Ihrem Hund absolvieren. Dabei lernen Sie die Bedürfnisse und das Verhalten ihres Hundes kennen und wie Sie ihn in verschiedenen Alltagssituationen unter Kontrolle halten können.]
SR 455.1 - Art. 68 Anforderungen bei der Hundehaltung (Tierschutzverordnung) www.admin.ch/ch/d/sr/455_1/a68.html oder «Tierschutzverordnung (TSchV)»
[Zitat: Admin.ch - Gesetzgebung - Landesrecht - Tierschutzverordnung (Stand am 1. März 2009)
Art. 68 Anforderungen bei der Hundehaltung
1 Personen, die einen Hund erwerben wollen, müssen vor dem Erwerb einen Sachkundenachweis über ihre Kenntnisse betreffend die Haltung von Hunden und den Umgang mit ihnen erbringen, sofern sie nicht nachweislich schon einen Hund gehalten haben.
2 Innerhalb eines Jahres nach Erwerb eines Hundes hat die für die Betreuung verantwortliche Person den Sachkundenachweis zu erbringen, dass der Hund in Alltagssituationen kontrolliert geführt werden kann. Davon ausgenommen sind Personen mit einer Befähigung als:
a. Ausbilderin oder Ausbilder für Hundehalterinnen und Hundehalter nach Artikel 203; b. Spezialistin oder Spezialist zur Abklärung von Verhaltensauffälligkeiten bei Hunden.
Ende Zitat Schweizer Tierschutzverordnung (TSchV)]
Gemäss Bundesamt für Veterinärwesen BVET heisst dies im «Detail» unter «BVET - HundehalterInnen und Hunde ausbilden» www.bvet.admin.ch/tsp/02222/02230/02529/
[Zitat: BVET-Webseite
HundehalterInnen und Hunde ausbilden Hunde leben besonders eng mit dem Menschen zusammen. Um den richtigen Umgang mit den Tieren zu lernen, müssen sich künftige Hundehaltende ausbilden. Dies gilt für alle Hundehaltenden und für alle Hundetypen. Theoriekurs vor dem Kauf eines Hundes
Wer noch nie einen Hund besass, muss vor dem Kauf eines Hundes einen Theoriekurs besuchen. In dem mindestens 4-stündigen Kurs wird vermittelt, welche Bedürfnisse ein Hund hat, wie man mit ihm richtig umgeht und was es an Zeit und Geld braucht, einen Hund zu halten. Wer schon früher einen Hund hatte, muss diesen Theoriekurs nicht besuchen.
Training mit dem Hund Mit jedem neuen Hund, auch wenn man bereits einen hat, muss man ein Training absolvieren - im ersten Jahr nach Erhalt des Hundes. Im Training lernt man, einen Hund zu führen und zu erziehen, Risikosituationen zu erkennen und zu entschärfen und was man tun kann, wenn der Hund problematische Verhaltensweisen zeigt.
Hundehalter und Hundehalterinnen haben jedoch bis zum 1. September 2010 Zeit, die von ihnen verlangten praktischen und theoretischen Hundekurse zu besuchen. ]
Obligatorischer Sachkundenachweis (SKN) - Alles auf einen Blick:
Mittlerweile verfügen viele Hundeschulen über eine Bewilligung, den Theoriekurse für Ersthundehalter (Sachkundenachweis) sowie den Praxiskurs für Hundehalter gemäss Art. 68 Abs. 1 und 2 TSchV für Hundehalter/innen zu erteilen.
Auch existieren bei Tier-Inserate.ch diverse Tierforumsbeiträge rund um Hundeschulen, Hunde Ausbildung, Hundekurse und obligatorischer Sachkundenachweis SKN, etc. Direkter Link: «Hundeschulen, Hundekurse und obligatorischer Sachkundenachweis SKN»
Tierforumsbeiträge zum obligatorischen Sachkundenachweis SKN: - «Obligatorischer Sachkundnachweis SKN - Hat Euch der Hundekurs was gebracht?» - «Obligatorischer Hundekurs, Sachkundenachweis SKN - Eure Meinung zum SKN?» - «Hundeschule, Hundekurse und obligatorischer Sachkundenachweis (SKN)» - «Was macht eine gute Hundeschule aus? Welche Kriterien für gute HuSchu?»
Übrigens, im Tierinserate Bereich können Hundeschulen, die Theoriekurse und Praxiskurse für Hundehalter gemäss Art. 68 Abs. 1 und 2 TSchV anbieten, ebenfalls eine entsprechendes Hundeschule-Anzeige publizieren und so gratis Werbung bei Tier-Inserate.ch machen. Tier-Inserate.ch/Tierschulen/Hundeschulen.aspx
Hundeschulen-Anzeigen finden Sie auch bei Tier-Inserate.ch
Zudem führt auch das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) ein Verzeichnis von Hundetrainerinnen und Hundetrainer in Ihrer Region http://bvet.bytix.com/plus/trainer/ (Suche nach PLZ und/oder Wohnort möglich) |
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