Ü B E R S I C H T |
Para_BS |
Erstellt am: 03.07.2011 : 15:36:21 Uhr Ich wurde vom Veterinäramt Basel-Stadt an die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt verzeigt, weil ich die Verwaltungsgebühr nicht bezahlt habe.
Die Hundesteuer zählt rechtlich zu den öffentlichen Abgaben. Dies sind Geldleistungen, welche die Privaten kraft öffentlichen Rechts dem Staat schulden und die vorwiegend der Deckung des allgemeinen staatlichen Finanzbedarfs dienen. Die öffentlichen Abgaben lassen sich in zwei Hauptgruppen einteilen, die Kausalabgaben, wozu auch die Gebühren (= Entgelt für eine bestimmte, von der abgabepflichtigen Person veranlassten Amtshandlung oder für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung, z.B. Gerichtsgebühren) gehören, und die Steuern, welche voraussetzungslos geschuldet, das heisst nicht als Entgelt für eine staatliche Leistung oder einen besonderen Vorteil erhoben werden. Während sich die direkte Steuer (z.B. Einkommenssteuer) in der Regel nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen bemisst, stellt die Objektsteuer nur auf das Vorliegen eines bestimmten Steuerobjekts ab und wird oft nach einem Einheitsmass (z.B. pro Kopf, pro Tier, pro Fahrzeug) erhoben. Die Hundesteuer stellt demgemäss eine Objektsteuer dar. Im Weiteren qualifiziert sich die fiskalische Belastung von Hunden als eine Gemengsteuer. Eine Gemengsteuer ist ebenfalls eine öffentliche Abgabe, bei welcher eine Gebühr mit einer Steuer verbunden wird, indem die Abgabe zwar als Gegenleistung für eine staatliche Leistung erscheint, aber (anders als bei der reinen Gebühr) in ihrer Höhe nicht durch das Kostendeckungsprinzip (bedeutet, dass der Gesamtertrag den Gesamtaufwand des Gemeinwesens nicht übersteigen darf) und Äquivalenzprinzip (bedeutet, dass die Höhe der Gebühr im Einzelfall in einem vernünftigen Verhältnis stehen zum Wert muss, den die staatliche Leistung für die Abgabepflichtigen hat) begrenzt wird. BGE 101 Ia 269 System des Steuerrechts, 3. A. S. 162). Allerdings ist offenbar nicht der blosse Besitz, sondern das Inverkehrsetzen eines Wasserfahrzeuges die eigentliche Grundlage der Besteuerung. Ähnlich wie bei der Hundesteuer und der Motorfahrzeugsteuer besteht der Zweck der fiskalischen Belastung nicht nur in der allgemeinen Beschaffung von Geldmitteln; mindestens teilweise hat die Abgabe auch die Funktion einer Gebühr, indem die Verursacher bestimmter Verwaltungskosten (Seerettungsdienst, polizeiliche Überwachung usw.) zu finanziellen Leistungen herangezogen werden sollen. (Gemengsteuer). Bei der Hundesteuer handelt es sich folglich um eine so genannte Gemengsteuer, welche zum Teil eine allgemeine Beschaffung von Geldmitteln durch den Staat darstelle und mindestens teilweise auch die Funktion einer Gebühr habe, indem die Verursacher die Verwaltungskosten (z. B. Rechnungsstellung, Mutationen, Hundekontrolle, Anschaffen, Aufstellen und Unterhalt von Robidogs oder Finanzierung von Hundekursen) zu finanziellen Leistungen herangezogen werden.
Fazit: Dementsprechend ist die jährlich erhobenen Verwaltungsgebühren von SFr. 20.00 ab dem 2 Jahr gar nicht mehr zu begleichen, da keinerlei Mutationen etc. vom Veterinäramt vorgenommen worden ist. Mit der Hundesteuer sind somit bereits sämtliche Verwaltungsgebühr vollumfänglich abgegolten da diese bereits in der erhobenen Hundesteuer (Gemengsteuer) eingeschlossen ist. Demzufolge ist die jährliche Bearbeitungsgebühr ohne effektive Gegenleistung eine auf Willkür/Mutmassungen verdeckt aufgebaute und zusätzliche Steuer. Das Gesetz betreffend das Halten von Hunden (Hundegesetz) sieht bereits einen Abzug der Verwaltungskosten vor (Art. § 5, Absatz 6): 6 Die für in Riehen und Bettingen gehaltene Hunde erhobene Steuer wird, nach Abzug eines Verwaltungskostenanteils, an die betreffende Gemeinde weitergeleitet.
Das Veterinäramt erhält bereits von den Gemeinden die Kosten für die Verwaltung der Hundesteuer etc. erstattet. Eine nochmalige jährliche Bearbeitungsgebühr ohne effektive Gegenleistung ist eine auf Willkür/Mutmassungen verdeckt aufgebaute und zusätzliche Steuer und daher unzulässig.
Fazit II Mehrfach Belastung für die selben Leistungen Das Veterinäramt Basel-Stadt erhält jährlich für die selbe Leistung eine zweimalige Gebühr. 1. Jährlicher Abzug eines Verwaltungskostenanteils von den Hundesteuer der Gemeinden 2. Jährliche Verwaltungsgebühren von SFr. 20.00 von den Hundebesitzer
Auskunft aus der Homepage des Veterinäramtes Baselstadt Warum muss man jährlich eine Bearbeitungsgebühr bezahlen. Die Antwort: Da dies gemäss Gebührenverordnung des Veterinäramtes so vorgesehen ist, es wird auch die Hundesteuer für Riehen und Bettingen durch uns eingezogen, die Bearbeitungsgebühr bleibt bei uns als Aufwandsentschädigung, die reinen Steuereinnahmen gehen an die entsprechenden Gemeinden . Dementsprechend ist die jährlich erhobenen Verwaltungsgebühren von SFr. 20.00 ab dem 2 Jahr gar nicht mehr zu begleichen, da keinerlei Mutationen etc. vom Veterinäramt vorgenommen worden ist.
Es ist überhaupt fraglich inwieweit das Veterinäramt berechtig ist, die Verwaltungsgebühr von SFr. 20.00 in Rechnung zu stellen, wenn sie bereits von den Gemeinden dafür entschädigt wird.
Rechtshilfe nehme ich gerne in Anspruch :-) |
D I E 14 L E T Z T E N A N T W O R T E N (Neue zuerst) |
Border |
Erstellt am: 12.07.2011 : 11:38:40 Uhr Normal bezahlt man bei uns in der Gemeinde 100 Fr. Hundesteuer. Da ich aber "Bewiesenermassen" einen Arbeitshund habe, bezahle ich nur 20 Fr. Die Hundesteuer sollte abgeschafft werden. |
Wuffi |
Erstellt am: 08.07.2011 : 01:55:13 Uhr mali2000, du würdest staunen oder eher entsetzt sein, da bei einem Haufen alle paar Kilometer hier auch keine Kinder und Häuser mehr sind. ABER...wo Häuser, auch Kinder und insbesondere deren vielen Hunde, sind infolge dessen auch insbesondere die Wege übersät mit Kot. Offen gesagt war auch dies für mich anfangs gewöhnungsbedürftig, aber stinken tun diese dennoch auch nicht bei hiesiger Hitze sondern vertrocknen schnell und verschwinden auf wundersame Art und Weise auch wieder von selber. Dies sogar auch ohne Strassenreinigung.
Ich bin in diesem hiesigem Umgang mit dem Kot meiner Hunde deshalb auch nicht zur "Wildsau" mutiert, sondern habe auch stets noch Kotbeutel dabei für den Fall, dass Einer meiner Hunde auf ein Privatgrundstück seinen Kaktus pflanzt. Was hier zwar sehr erstaunt aber dennoch äusserst wohlwollend zur Kenntnis genommen wird. Trage diesen zwar nicht bis nach hause, sondern lediglich bis ausserhalb der Häuser und entledige mich vom Kot wieder in den hier üblichen sehr breiten Wegesrändern mit Graben für den Ablauf von Regenwasser.
|
mali2000 |
Erstellt am: 07.07.2011 : 11:35:18 Uhr @johnny: stimmt soweit ich weiss ich hundekot nicht gesundheitsgefährdend (im gegensatz zu katzenausscheidung, die giftige substanzen enthält). früher wurde ja auch mit menschenausscheidungen gedüngt... wusste übrigens nicht, dass therapiehunde ehrenamtlich arbeiten- gibts da echt keine zuschüsse? finde ich eine frechheit! zumindest steuerbefreit sollten sie dann werden! es ist in der schweiz vorallem mühsam, dass jede gemeinde das anders macht... :-S @wuffi: meine- und viele andere auch- kinder sind sicher nicht doof, aber wir haben nunmal den anspruch, dass wiesen und wälden nicht nur den hunden gehören und der halter darauf zu achten hat, dass der hund sich zumindest nicht auf gut zugänglichen wegen/felder versäubert! hat für mich weniger mit spiessbürgertum sondern viel mehr mit respekt anderen gegenüber zu tun! es ist schön, dass du dich in frankreich wohl fühlst, aber eben sind dort die bedingungen anders als hier. teilweise sicher auch die bevölkerungsdichte. ein haufen alle paar kilometer stört kein mensch, aber wenn der ganze wegesrand übersät ist mit kot, das stinkt im sommer auch bestialisch!!! |
Wuffi |
Erstellt am: 07.07.2011 : 01:01:15 Uhr @mali200 - solche Bürger wie dich braucht das CH-Land...bezahlen ohne Nachzudenken wofür und weshalb...und typisch Schweizer, damit auch meine Kinder nicht dauernd mit sch**** an den Schuhen heimkommen...oder eher die heutigen Kinder zu doof? Denn ich wusste auch schon als Kind, nicht in diese zu treten und damals bestand sogar noch keine Kotaufnahmepflicht auch in der CH.
Ebenso ist diese Version an der Realität vorbei gedacht:
Zitat: aber eben, ob unsinnig oder nicht, auch 200.- im jahr sollte man zu zahlen in der lage sein für den hund. verglichen mit allf. ta-kosten ist das nicht unbedingt viel.
Ich bezahlte für 5 Hunde in meiner CH Gemeinde an Hundesteuer jährlich Fr. 950.00. Soviel benötige ich hier in F im Jahr für alle 5 Hunde nicht, weder für deren Futter noch für allf. Tierarztkosten. |
Wuffi |
Erstellt am: 07.07.2011 : 00:21:53 Uhr Zitat: Original erstellt von: Para_BS
Fazit: "Ergänzung" Kostendeckungsprinzip? SFr. 20.00 für die jährliche Hundesteuerrechnung??
So verstehe jedenfalls ICH es laut deren Merkblatt und ohne entsprechende Belege, dass diese eine auf Willkür ist, wirst du diese zusätzlich jährlich weiter bezahlen müssen.
Ich verstehe darin auch keine verdeckt aufgebaute und zusätzliche Steuer, sondern eine Bearbeitungsgebühr für die Rechnungsstellung.
An deiner Stelle hätte ich es nicht zu einer Verzeigung vom Veterinäramt Basel-Stadt an die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt kommen lassen. Sondern eher einen Juristen zu Rate gezogen, ob über den Rechtsweg dagegen als Einzelperson geklagt werden kann.
Hast du so viel Geld um diesen Prozess weiter zu ziehen, wegen jährlichen zusätzlichen Fr. 20.00? Wobei die Gerichte einen weiteren Prozess aus Nichtigkeit auch Ablehnen können.
Allgemein gesehen kann ich wie schon erwähnt, deine Aufregung und Gegenwehr gegen diese zusätzliche Gebühr nicht verstehen.
Ansonsten hätte doch jeder HH in der CH eigentlich Grund zu klagen, alleine schon gegen die Willkür, dass für jeden weiteren Hund in den meisten Gemeinden die Steuer noch höher ist usw. |
Johnny |
Erstellt am: 06.07.2011 : 22:42:44 Uhr Zitat: Original erstellt von: mali2000 und nein, mich stört die kotaufnahmepflicht nicht, denn ich finde es schön, wenn auch meine kinder nicht dauernd mit sch**** an den schuhen heimkommen...
und blindenhunde, aktive polizeihunde, katastrophenhunde, und ausgewiesene therapiehunde kann man- mit entsprechendem nachweis- von der hundesteuer befreien lassen . zumindest ist dies in sehr sehr vielen gemeinden so! und ich kenne mich nicht mit therapiehunden aus, aber wenn diese im einsatz sind, wirst du nicht von organisationen bezahlt für deine einsätze?
Mich störts auch nicht, auf der Strasse, im Dorf usw. Aber im Wald??? Da muss ich also fragen. Genauso wie die Märli was von wegen Kuh gestorben, Kuh krank wegen Hundekot. Füchse, Marder, Katzen sind viel gefährlicher... Das einzige was passiert - Kuh frisst das Grass nicht und dadurch könnten dem Bauer mehr Kosten entstehen. Das ist aber wieder anderes Thema.
Therapiehunde arbeiten ehrenamtlich, wenn man Glück hat, bekommt man Vertrag. Wieviel man aber damit verdient, weiss ich nicht. Wirklich verdienen kann man sowieso nicht, da ein Hund max. 2x in der Woche arbeiten soll. Sonst wird er überlastet... |
Para_BS |
Erstellt am: 06.07.2011 : 22:17:35 Uhr Fazit: "Ergänzung" Das Gesetz betreffend das Halten von Hunden (Hundegesetz) sieht bereits einen Abzug der Verwaltungskosten vor (Art. § 5, Absatz 6): 6 Die für in Riehen und Bettingen gehaltene Hunde erhobene Steuer wird, nach Abzug eines Verwaltungskostenanteils, an die betreffende Gemeinde weitergeleitet.
Das Veterinäramt erhält bereits von den Gemeinden (Riehen/Bettingen und wahrscheinlich auch von der Stadt Basel) die Kosten für die Verwaltung der Hundesteuer etc. erstattet. Eine nochmalige jährliche Bearbeitungsgebühr ohne effektive Gegenleistung ist eine auf Willkür/Mutmassungen verdeckt aufgebaute und zusätzliche Steuer und daher unzulässig.
Fazit II Mehrfach Belastung für die selben Leistungen Das Veterinäramt Basel-Stadt erhält jährlich für die selbe Leistung eine zweimalige Gebühr. 1. Jährlicher Abzug eines Verwaltungskostenanteils von den Hundesteuer der Gemeinden 2. Jährliche Verwaltungsgebühren von SFr. 20.00 von den Hundebesitzer
Auskunft aus der Homepage des Veterinäramtes Baselstadt Warum muss man jährlich eine Bearbeitungsgebühr bezahlen. Die Antwort: Da dies gemäss Gebührenverordnung des Veterinäramtes so vorgesehen ist, es wird auch die Hundesteuer für Riehen und Bettingen durch uns eingezogen, die Bearbeitungsgebühr bleibt bei uns als Aufwandsentschädigung, die reinen Steuereinnahmen gehen an die entsprechenden Gemeinden . Dementsprechend ist die jährlich erhobenen Verwaltungsgebühren von SFr. 20.00 ab dem 2 Jahr gar nicht mehr zu begleichen, da keinerlei Mutationen etc. vom Veterinäramt vorgenommen worden ist. Es ist überhaupt fraglich inwieweit das Veterinäramt berechtig ist, die Verwaltungsgebühr von SFr. 20.00 in Rechnung zu stellen, wenn sie bereits von den Gemeinden dafür entschädigt wird.
Demzufolge ist die jährliche Bearbeitungsgebühr/Verwaltungsgebühr ohne effektive Gegenleistung eine auf Willkür/Mutmassungen verdeckt aufgebaute und zusätzliche Steuer.
Vom 9. März 19721) ) 1) In Kraft seit 25. 4. 1972.
II. GEBÜHRENBEMESSUNG
Kostendeckungsprinzip a) Verwaltungsaufwand § 2. Die Höhe der Gebühren für Verwaltungshandlungen richtet sich grundsätzlich nach dem Verwaltungsaufwand. 2 Die Gesamtheit der durch die entsprechende Amtshandlung entstehenden mittelbaren und unmittelbaren Kosten bilden den massgeblichen Verwaltungsaufwand. b) Mittelbare Kosten § 3. Zu den mittelbaren Kosten gehören eine angemessene Quote für die Amortisation der Anlagen und Einrichtungen, Sachunterhalt, Miete, Reinigung usw. c) Unmittelbare Kosten § 4. Die unmittelbaren Kosten bestehen vor allem im Personalaufwand, namentlich wenn ganz besondere Sachkenntnisse erforderlich sind, im Materialverbrauch und ähnlichen Kosten. d) Gesamtkostendeckung § 5. Für einen bestimmten Verwaltungszweig sollen die Gesamteingänge an Gebühren den Gesamtaufwand für die durch Gebühren zu deckende Tätigkeit nicht überschreiten. Ein mässiger Gebührenüberschuss ist zulässig. 2 Die Höhe der konkreten Gebühr darf nicht zu weit vom Wert der konkreten Leistung abweichen.
Kostendeckungsprinzip? SFr. 20.00 für die jährliche Hundesteuerrechnung?? |
mali2000 |
Erstellt am: 06.07.2011 : 08:56:52 Uhr gerade im kt. zh wird lediglich eine gebühr von um die 10.- erhoben. du musst jedoch nachweisen, dass du am existenzminnimum lebst ( sei dies durch sozialhilfe oder einen sehr niedrigen verdienst, du bekommst dann wohl von irgendeinem amt einen wisch diesbezügl.). das war vor ca.10jahren, wie das heute ist weiss ich nicht genau... aber eben, ob unsinnig oder nicht, auch 200.- im jahr sollte man zu zahlen in der lage sein für den hund. verglichen mit allf. ta-kosten ist das nicht unbedingt viel. und nein, mich stört die kotaufnahmepflicht nicht, denn ich finde es schön, wenn auch meine kinder nicht dauernd mit sch**** an den schuhen heimkommen... und blindenhunde, aktive polizeihunde, katastrophenhunde, und ausgewiesene therapiehunde kann man- mit entsprechendem nachweis- von der hundesteuer befreien lassen . zumindest ist dies in sehr sehr vielen gemeinden so! und ich kenne mich nicht mit therapiehunden aus, aber wenn diese im einsatz sind, wirst du nicht von organisationen bezahlt für deine einsätze? |
Johnny |
Erstellt am: 06.07.2011 : 07:46:54 Uhr Zitat: Original erstellt von: mali2000
naja, bin ja auch kein fan von der hundesteuer. aber soziale ungerechtigkeit? ausser bei den anschaffungskosten gibt es keinen finanziellen unterschied zwischen th-hund und rassehund! und - sorry- aber wer aus finanziellen gründen die hundesteuer nicht aufbringen kann hat definitiv nicht genug geld, einen hund zu halten (abgesehen davon dass in vielen städten für sozial sehr schwache eine nur eine gebühr von ca. 10.- anfällt! und öhm, von wegen spitzenverdiener und wenigerbetuchte: der hund eines jeden versäubert sich im idealfall draussen, läuft auf öffentlichem grund und braucht robidogsäcke (auch im idealfall hihi).und da ein hund nichts verdient, kann man das eine art "kopfsteuer"nennen, die auch einjeder zahlen muss. und hunde, welche öfftentlich wichtige arbeit leisten, sind ja auch steuerbefreit... es könnte nun darüber sinniert werden, welche tiere dann sonst noch steuer zahlen müssten, aber darum gehts ja nicht. bin übrigens vor jahren öfters durch ausland gefahren, und nirgens hat es so ein dichtes robidog-netz gehabt wie in der schweiz.
Wo wird für sozial schwache eine Gebühr von ca. 10 CHF verlangt? Ziehe sofort um... Wo sind "Arbeitshunde" von der Steuer befreit? Ziehe sofort um...
Ich wohne im Kanton ZH. Der erste Hund 150 CHF, jeder weitere 180 CHF. Egal ob Topverdiener, oder Sozempfänger. Für meine Therapiehunde, sind also Hunde, die öffentlich wichtige Arbeit leisten, muss ich trotzdem 90 CHF bezahlen. Durchgerechnet muss ich monatlich 100 CHF auf Seite legen, um im April Hundesteuer bezahlen zu können Was habe ich davon? Nur etliche komische Blicke von den Nachbarn, weil die Hundescheise, die herumliegt (besser gesagt, wenn man sucht, findet sicher was liegen), muss sicher von mir sein, weil ich so viele Hunde habe... Als ich noch beim Interlaken wohnte, habe ich 40 CHF pro Hund bezahlt, Arbeitshund war steuerfrei, sind aber auch schon ca. 8 Jahre her |
Wuffi |
Erstellt am: 05.07.2011 : 23:29:09 Uhr Hallo Para BS
ich habe deinen ersten Beitrag noch einmal gelesen und auch das Merkblatt Hundesteuer 2011/12, vom Veterinäramt.
So wie ich es nun verstehe, erhält das Veterinäramt nur die Kosten für die Verwaltung des Hundewesens, aber nicht die Bearbeitungsgebühren für die jährliche Rechnungsstellung an die einzelnen Hundehalter. Welche das VA demnach laut Merkblatt mit Fr. 20.00 für den Aufwand zusätzlich in Rechnung stellt.
Zusätzlich zu den hohen Mahngebühren (ab zweiter Mahnung beträgt Fr. 40.-- pro Mahnung) werden m.E. durch die Verzeigung vom Veterinäramt Basel-Stadt bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt noch weitere Kosten auf dich zukommen. Ausser du kannst schriftlich belegen, dass diese Bearbeitungsgebühren für die jährliche Rechnungsstellung, ebenfalls von den Gemeinde bereits abgegolten wird.
Ansonsten aber, wenn man sich aus der Kuriositätenkiste von Steuern vergangener Tage bis heute in der CH, sich nicht an der Hundesteuer stört, sogar stetig noch höhere gerne bezahlt und dafür auch noch den Kot zu einem Robidog gerne trägt. Oder gar, wenn nicht mit hoher Busse zusätzlich noch bestraft wird, sollte sich nicht an läpischen zusätzlichen jährlichen Fr. 20.00 aufregen.
Meine Meinung: Die Hundesteuer ist für den Hundefreund absolut verlorenes Geld und eine Schikane.
@mali2000 - Zitat: bin übrigens vor jahren öfters durch ausland gefahren, und nirgens hat es so ein dichtes robidog-netz gehabt wie in der schweiz.
Aber nur, wenn man dabei unter dem CH-Syndrom leidend des Hundekotaufnehmen müssen und Robidog suchend in D und A ist, kann ich dies nachvollziehen. Ansonsten selber schuld, wenn man sich nicht davon in einem anderen Land wo man davor befreit ist, sich selber auch mal frei machen kann. |
mali2000 |
Erstellt am: 05.07.2011 : 20:31:38 Uhr @para, habe die von dir aufgeführten artikel gelesen und eine brennende frage: für was genau ist die verwaltungsgebühr? von der habe ich vorher noch nie gehört... (bitte in einfachen worten erklären, ich steh da wohl echt auf der leitung! |
Para_BS |
Erstellt am: 05.07.2011 : 15:12:00 Uhr PS: Die Hundesteuer bezahle ich immer aber nicht die zusätzliche Verwaltungsgebühr von SFr. 20.00! Soll ich SFr. 20.00 bezahlen für das das Veterinäramt mir eine Rechnung schicken darf :-) |
mali2000 |
Erstellt am: 05.07.2011 : 14:10:36 Uhr naja, bin ja auch kein fan von der hundesteuer. aber soziale ungerechtigkeit? ausser bei den anschaffungskosten gibt es keinen finanziellen unterschied zwischen th-hund und rassehund! und - sorry- aber wer aus finanziellen gründen die hundesteuer nicht aufbringen kann hat definitiv nicht genug geld, einen hund zu halten (abgesehen davon dass in vielen städten für sozial sehr schwache eine nur eine gebühr von ca. 10.- anfällt! und öhm, von wegen spitzenverdiener und wenigerbetuchte: der hund eines jeden versäubert sich im idealfall draussen, läuft auf öffentlichem grund und braucht robidogsäcke (auch im idealfall hihi).und da ein hund nichts verdient, kann man das eine art "kopfsteuer"nennen, die auch einjeder zahlen muss. und hunde, welche öfftentlich wichtige arbeit leisten, sind ja auch steuerbefreit... es könnte nun darüber sinniert werden, welche tiere dann sonst noch steuer zahlen müssten, aber darum gehts ja nicht. bin übrigens vor jahren öfters durch ausland gefahren, und nirgens hat es so ein dichtes robidog-netz gehabt wie in der schweiz. |
Wuffi |
Erstellt am: 04.07.2011 : 00:28:00 Uhr "David gegen Goliath" fällt mir dazu nur ein und wünsche viel Glück.
Hundesteuer sollte auch in der CH endlich wieder abgeschafft werden, da sie nur eine ungerechte Luxussteuer ist. Das eigentliche Problem dieser Steuer ist ihre grobe Ungerechtigkeit, ihre unsoziale Natur. Weil sie für den Hund aus dem Tierheim genauso hoch ist wie für den teuren Rassehund, sie den sozial Schwachen genauso viel Geld abnimmt wie den Spitzenverdienern.
Die Länder wie Frankreich, England, Belgien, Spanien, Italien, Griechenland, Ungarn, Dänemark und Kroatien haben die Hundesteuer längst schon wieder abgeschafft und als in Frankreich wohnend finde ich auch ohne diese Hundesteuer in der Stadt an fast jeder Ecke Behälter mit Spender für Kotbeutel. Auf dem Land ist Kotbeseitigung kein Thema und es regt sich darüber auch niemand auf. |
|
|