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Erstellt am: 27.05.2011 : 13:44:38 Uhr Auf «Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential» (Rassentypenliste II) wurde bereits verschiedentlich unter «Kampfhund, Hundegesetz, Kampfhundeverbot, Hunderassen» hingewiesen.
Wie so bei vielem in der Schweiz, so ist auch die Hundegesetzgebung von Kanton zu Kanton verschieden. Für den Kanton Zürich können alle relevanten Informationen unter www.veta.zh.ch/internet/gesundheitsdirektion/veta/de/hunde.html abgerufen werden. Insbesondere die Rassentypenliste I mit der Einordnung eines jeden Hundes zu einem Rassetyp! Dazu zählen sämtliche Hunde (Rassenhunde und Mischlingshunde) mit einem Stockmass (Schulterhöhe) ab 45 Zentimeter sowie einem Gewicht von über 16 Kilogramm. (PDF: Hunderassen-Liste-Rassetyp-091130.pdf)
Grob lässt sich die Hundegesetzgebung im Kanton Zürich wie folgt zusammenfassen:
[Zitat Webseite Veterinäramt, Gesundheitsdirektion Kanton Zürich
Seit dem 1. Januar 2010 ist das neue Hundegesetz vom 14. April 2008 und die neue Hundeverordnung vom 25. November 2009 in Kraft getreten. Durch die neue Hundegesetzgebung ist eine zeitgemässe Rechtsgrundlage für das Halten von Hunden geschaffen worden. Sie setzt die Verantwortung der Hundehalterinnen und Hundehalter ins Zentrum und bezweckt das sichere und verantwortungsbewusste Führen von Hunden.
Die wichtigsten Regelungsinhalte sind:
- Anpassungen an Bundesrecht (Ergänzungen der Meldepflichten bei Bissvorfällen);
- Klärung der Zuständigkeiten der Gemeinde und des Veterinäramts sowie ihrer Zusammenarbeit;
- Betonung des Präventionsgedankens (Anleitung von Kindern im korrekten Umgang mit Hunden, Kampagnen, direkte Information der Halterinnen und Halter zum sicheren Führen von Hunden);
- Verschärfung der Voraussetzungen für das Halten von Hunden (Haftpflichtversicherung, obligatorische Ausbildung für grosse oder massige Hunde geboren nach dem 31. Dezember 2010; Verbot der Haltung und der Zucht von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential und Bewilligungspflicht für schon bestehende Haltungen);
- Klare Vorgaben zum sicheren Halten, Führen und Beaufsichtigen des Hundes (Führungsanweisung, Zutrittsverbote, Leinepflicht, u.a.m.);
- Jährliche Abgabe für Hunde mit Kantonsbeitrag, Strafbestimmungen.
Der Rassentypenliste II (Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential) zugeordnet sind Tiere folgender Rassen: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Bull Terrier, American Bull Terrier, American Pit Bull Terrier, Pit Bull Terrier, Bandog und Basicdog und Kreuzungstiere.
Welche Hunde der Rassentypenliste I (grosse oder massige Hunde) angehören, ist den Hunderassenlisten (siehe Formulare & Merkblätter) zu entnehmen. Dort sind auch Rassetypen, die kleinwüchsig sind aufgeführt.
Das Zürcher Hundegesetz vom 14. April 2008 (HuG) bedingt die Einordnung eines jeden Hundes zu einem Rassetyp. Grosse oder massige Hundetypen gehören zur Rassetypenliste I (§ 7HuG); Als Richtwert dienten dabei die Grösse (mindestens 45 cm Stockmass) und das Gewicht (mindestens 16 kg Körpergewicht). Hundetypen mit erhöhtem Gefährdungspotential gehören zur Rassetypenliste II (§ 8 HuG). Die weiteren Hundetypen werden zur einfacheren Abgrenzung als ‚kleinwüchsig’ benannt (§ 4 Hundeverordnung vom 25. November 2009, HuV).
Die Bezeichnung der einzelnen Rassetypen und die Rassebezeichnungen wurden durch die zentrale Hundedatenbank (ANIS AG), dem Bundesamt für Veterinärwesen und den kantonalen Vollzugsstellen gemeinsam erarbeitetet. Diese Liste findet auch bei der Registrierung von Hunden und bei Vorfällen mit Hunden gesamtschweizerisch Anwendung.]
Formulare & Merkblätter die unter www.veta.zh.ch/internet/gesundheitsdirektion/veta/de/hunde/FoundMB.html heruntergeladen werden können:
Haltung • Gesuch für die unbefristete Haltebewilligung bzw. Modifikation einer bestehenden Haltebewilligung für Hunde der Rassetypenliste ll (PDF) • Hunderassenliste alphabetisch, Stand November 2009 (PDF) • Merkblatt - korrekte Maulkorbwahl zur Erfüllung der Maulkorbtragpflicht (PDF) • Hunderassenliste nach Rassetyp, Stand November 2009 (PDF)
Ausbildung • Reglement zur praktischen Hundeausbildung vom 1. Mai 2010, Gesundheitsdirektion (PDF) • Hundeausbilderin / Hundeausbilder: Gesuch um Bewilligung § 15 HuV (PDF) • Unterschriftenkarte (Word) • Liste der bewilligten Hundeausbilderinnen und Hundeausbilder im Kanton Zürich, Stand 12.5.2011 (PDF)
Vorfälle • Meldung von Hundebissverletzungen beim Menschen (PDF, 35 kB) • Meldung von Vorfällen, bei denen ein Hund Mensch oder Tier verletzt hat oder auffällig war (PDF) |
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