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Ü B E R S I C H T    
misha Erstellt am: 06.08.2009 : 20:09:41 Uhr
Nun brauche ich dringend eueren Rat. Im Internet suche ich bereits seit gestern relativ erfolglos nach schlauen Antworten. Die Geschichte: Ich habe erfahren, dass unsere Nachbarin eine vermutlich schwangere Katze hat. Ich kenne die Katze inzwischen, da sie sich manchmal bei uns auf dem Hof blicken lässt. Ich bin darüber recht unerfreut, da sie Flöhe bis zum umfallen hat, Augenausfluss und komplett drecktriefende Ohren. Ist wie eine Zeitbombe bei den vielen Tieren von uns, obwohl alle geimpft und behandelt sind. Die Frau ist praktisch nie Zuhause, aber die Katze hat immerhin seit einigen Wochen eine Katzentür. Ich persönlich würde nicht in der Wohnung wohnen wollen, wo die so lange eingesperrt war. Da beissts mich jetzt schon vom dran denken Heute morgen habe ich sie im Coop darauf angesprochen. Auf meine Aussage die Schwangerschaft zu unterbrechen, weil sie nie da ist und die Katze zwar nicht unterernährt aber parasitenmässig "gruusig" ist, kam eine heftig unfreundliche Antwort was mich das angeht und eine kurze Erklärung. Die Kitten will sie behalten. Da wurde mir schon übel - Nacher noch mehr Zeitbomben die rumschleichen. Die Katze ist jetzt zwischen 2-3 Jahre alt. Das beste: Sie hatte den Bruder von der Katze in den Ferien, der bei ihrer Tochter wohnt. Beide unkastriert!! Also ist es auch noch Inzucht. Mit Vernunft und Gesprächen komme ich nicht weiter. Nun meine Frage: Ist die Katze nicht schon zu alt für den ersten Wurf? Ist das nicht gefährlich wenn der eigene Bruder der Vater ist? Gibt es an der Situation nichts, was ich verwenden könnte? Im Notfall behördlich? Ohne triftigen Grund kann ich nicht mit anderen Mitteln gegen diesen Schlamassel vorgehen.
D I E    8   L E T Z T E N    A N T W O R T E N    (Neue zuerst)
misha Erstellt am: 22.08.2009 : 14:23:23 Uhr
Hallo Schay

Nein leider habe ich keine Erlaubnis mich um die Katze zu kümmern. Ich habe es unglücklich formuliert Habe nicht vor, die Katze bei uns aufzunehmen, da ich wie gesagt recht Bammel habe, dass sie bei Fürsorge die Kitten bei uns auf die Welt bringt. Was ich gerne machen will, ist eine grobe Pflege/Versorgung vom Minimum. Also Flohbekämpfung, die Ohren, Wurmkur. Je nachdem was mir mein TArzt empfehlen oder ohne Konsultation noch mitgeben würde vieleicht Augentropfen o.ä. Das ganze ohne Wissen der Besitzerin. Ich meine was will die machen wenn sie es rauskriegen sollte, was sehr unwahrscheinlich ist? Mich anzeigen weil ich versuche die Katze von den Parasiten zu befreien? Würde ich ihr zwar zutrauen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass mich Jemand dafür ernsthaft büssen würde.

LG
Misha
Schay Erstellt am: 22.08.2009 : 08:58:56 Uhr
Hallo Misha

Wenn du gesetzlich nichts tun kannst und die Dame eh nicht einsichtig ist- sprich findet, du sollst dich um deinen eigenen Mist kümmern, kannst du nichts tun.

Daher wie kommst du auf den Gedanken die Katze bei dir zu pflegen? Hat die Dame dir doch das Angebot gemacht die Katze dir zu geben?
misha Erstellt am: 21.08.2009 : 19:42:28 Uhr
Kennt ihr das, wenn man in den Ferien mehr Arbeit und Stress hat als sonst
Erstmal vielen Dank für die Beiträge Ich hatte sie mir noch durchgelesen und war fleissig- aber leider relativ erfolglos.
Einige Zitate von amtlicher Seite:
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Katzen können mit chronischem Schnupfen der durch Behnadlung nicht behoben werden konnte sehr gut leben. Die Krankheit ist sehr verbreitet. Eine Impfung ist nicht obligatorisch. Parasiten wie Flöhe können sich Freigänger jederzeit einfangen. Das ist kein Indiz für Vernachlässigung. Die Katze sei laut meiner Beschreibung nicht untergewichtig, hat Wasser und Futter zur Verfügung. Mit dem Katzentürli wird sie artgerecht gehalten. Es besteht kein Handlungsbedarf.
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Nun gut, ich habe vor diesen Telefonaten mit der "Dame" ein persönliches Gespräch gesucht. Ganz ruhig und freundlich. Habe ihr sogar angeboten, ihr Flohmittel und Wurmkur plus Ohrenreinigung kostenlos vorbeizubringen, da ich dies immer vorrätig habe. Die Antwort wieder dasselbe: Ich soll mich um meinen eigenen Mist kümmern, der Katze geht es gut und mich gehts nichts an.
Ob sie sich noch von mir anfassen lässt? Mit Bestechung vermutlich. Früher war es kein Problem. Aber seit ich die Flöhe und die Triefnase gesehen habe, habe ich sie immer verscheucht
Ich müsste mit dem Tierarzt abklären, welche Präparate bei einer trächtigen Katze angewendet werden dürfen. Aber ehrlich gesagt geht es mir sehr gegen den Strich, sie bei uns zu pflegen. Was wenn sie bei uns bleibt? Was wenn sie die Kitten bei uns auf dem Heustock zur Welt bringt? Die werden garantiert auch verschnupft und voll Ohrmilben sein. Und dann habe ich die ganze Bande Daheim? Die würde es nicht interessieren, aber ich müsste alles finanzieren. Und am Ende taucht die womöglich noch auf und erhebt Anspruch auf ihre Tiere. Ist doch zum k***** das ganze
Schay Erstellt am: 08.08.2009 : 14:06:41 Uhr
Auf tierimrecht.ch findest du um die 5800 Fälle/Urteile. Da kannst du dich allenfalls etwas durchwühlen.
Auf Anhieb habe ich folgendes Urteil bezüglich vernachlässigter Katzen gesehen:

Interne Fallnummer: VD07/032
Entscheidform: Strafverfügung Kanton: Waadt
Entscheidende Instanz: Préfecture de Lausanne Datum: 2007-12-18
Off. Verfahrensnummer: LAU/01/07/0022123
Straftatbestand: Tierquälerei
- starke Vernachlässigung
- Katzen: starke Vernachlässigung
Strafbestimmung TSchG (alt): 27 Abs. 1 lit. a
Übertretung/Vergehen: Übertretung Vergehen
- Katze Lebensbereich: Heimtiere

Sachverhalt: Am Wohnort des Beschuldigten wird festgestellt, dass seine Katzen in erbärmlichen Hygieneverhältnissen leben.

Vorsatz/Fahrlässigkeit: Vorsatz Eventualvorsatz Fahrlässigkeit

Verletzte Bestimmung: Tierschutzgesetz (TSchG) Tierschutzverordnung (TSchV)

Tierschutzgesetz (TSchG) alt Tierschutzverordnung (TSchV) alt
Art. 1
Art. 22 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1
Art. 3 Abs. 2
Art. 7
Richtlinien

Strafe: Busse

Fr. 200
Bei Nichtbezahlen der Busse tritt die Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen in Kraft.


Strafzumessung:

Besonderheiten des Falles: Parteistellung von Tier-Organisationen
Die Strafanzeige erfolgte durch eine Tierschutz-Organisation.

_____________________________________________________________________

Auf jeden Fall spannend sich mal da ein Bisschen in die verschiedenen Fälle einzulesen z.B. ein Hund der bei grosser Hitze ohne Zuluft&Wasser im Autokofferaum war = Busse 500Fr.
Jemand der einen Hund getreten hat, weil dieser seinen Hund angriff, ohne das der andere Hund eine Verletzung vom Tritt davon trug - Busse 50Fr.
Schay Erstellt am: 08.08.2009 : 13:51:20 Uhr
Hallo Misha

Massiver Flohbefall, damit werden ja auch Würmer mitübertragen, Augenausfluss ( falls keine Behandlung gemacht wird oder es keinen chronischen Grund hat z.B. Katzenschnupfen)und drecktriefende Ohren gehen schon in den Bereich von Vernachlässigung.

Nur ist das Gesetz eben schwammig und die Rechtssprechung eben auch, sprich es braucht für ne Straffverfolgung wegen Vernachlässigung ERHEBLICHE (Hallo??? :-(((() Schmerzen, Leiden, Schäden oder Aengste die man als Ausenstehneder wahnimmt und diesbezüglich einer Aussage zu Protokoll geben kann für eine Anzeige

Erläuterundg der Vernachlässung durch das Tierrecht:

b) Begriff der Vernachlässigung

Die starke Vernachlässigung steht in Ergänzung zur Misshandlung von Tieren und macht deutlich, dass nicht nur derjenige wegen Tierquälerei bestraft werden soll, der einem Tier durch eine aktive Handlung Schmerzen und Leiden zufügt. Gleich verwerflich handelt, wer seinen Pflichten dem Tier gegenüber nicht nachkommt. Als Täter kommen daher nur diejenigen Personen in Frage, in deren Obhut sich das Tier befindet. Den Tatbestand des starken Vernachlässigen erfüllt also, wer die Obhut über das Tier inne hat und die zu seinem Wohlbefinden erforderlichen Handlungen wie Ernährung, Pflege und Gewährung einer angemessenen Unterkunft unterlässt, wodurch das Tier erheblich leidet bzw. dessen Wohlbefinden erheblich beeinträchtigt ist. Ein Tier ist nicht erst dann stark vernachlässigt, wenn es nach seinem Zustand nicht mehr lebensfähig ist oder Gefahr läuft, zu verderben, sondern schon dann, wenn es unter der fehlenden oder ungenügenden Betreuung und Pflege leidet bzw. wenn sein Wohlbefinden eingeschränkt ist. Aus der Rechtsprechung ist ersichtlich, dass die starke Vernachlässigung von Tieren üblicherweise einen sogenannten «Erfolg» voraussetzt. Es muss also nachgewiesen werden, dass das Tier tatsächlich gelitten hatte oder in seinem Wohlbefinden beeinträchtigt wurde, wobei unter Experten umstritten ist, ob diese Voraussetzung wirklich erfüllt sein muss, um den Tatbestand der Vernachlässigung zu erfüllen. So gibt es auch Meinungen, nach denen es bereits reicht, wenn der Täter mit einer Beeinträchtigung des Wohlergehens des Tieres rechnen muss. Umstritten ist auch, ob eine Vernachlässigung vorliegt, wenn der Halter seine Tiere regelmässig nicht füttert, diese jedoch von Leiden bewahrt werden, weil sich ein nicht verantwortlicher Dritter um sie kümmert. Geringere Formen der Verletzung von Tierhaltepflichten fallen unter den Übertretungstatbestand von Art. 28 TSchG.
mali2000 Erstellt am: 07.08.2009 : 09:47:01 Uhr
hallo misha, auch auf die gefahr hin, mich unbeliebt zu machen: inzucht (oder inzest in diesem genaueren fall) ist in der 1.generation sind zwar im verein bewilligungspflichtig, aber generell weder verboten noch generell schlecht oder gefährlich. ch schreibe in der zucht, denn: inzucht gehört def. in die hände von profis! grundsätzlich aber bei 2 gesunden tieren die frei von erbkrnakheiten sind kann nix passieren. aber niemand weiss hier, ob die tiereerbkrankheiten haben, wie weit der ahnenverlust bei ihnen schon ist und die mutter ist wohl krank!!! das BVet wird hier wohl nix machen, auch der Tierschutz nicht - da muss es den tieren schon viel schlechter gehen (leider). und der Tierschutz kann nur helfen, hat also keine kompetenz zu handeln gegen den willen der besitzer. und leider nehmen solche leute nur selten hilfe an :-(
aber gegen die parasiten kannst du sie ja selbst behandeln- wenn du sie zu fangen kriegst. oder aber erklär ihr, wie teuer eine aufzucht wid, dass kitten aufziehen mit leid und tot oftmals verbunden ist- gerade bei solchen kitten. vielleicht schreck das ja ab. sag ihr, kastration und kitten wegmachen sei verhältnismässig günstig und wesentlich einfachen.
leider hatte ich mal einen ganz ähnlichen fall. das ergebnis davon? wegen div. beschwerden kam der t-schutz, wurde ned reingelassen, als das b-vet kam waren bereits 4 der 5 kitten tot und entsorgt, die mutter wurde angeblich überfahren und sie bekamen nur die auflage, mit dem einen kitten zum Tierarzt zu gehen. aber auch das starb danach... (parasiten und massive unterernährung!
Janie Erstellt am: 06.08.2009 : 23:15:01 Uhr
Hey

rein theoretisch ist Inzucht verboten bei Tieren, ob sie zu alt ist weiss ich nicht. Evtl. könnte man auch noch Vernachlässigung dazu nehmen. Ob der Tierschutz bei so einem "kleinen" Fall einschreitet, weiss ich nicht, aber ich würd zumindest mal mit dem Tierschutz Kontakt aufnehmen und die fragen, was du machen kannst, da du wohl bei der nachbarin nix erreichen wirst...

lg & viel Glück
Janie
Maximilian Erstellt am: 06.08.2009 : 21:57:56 Uhr
Hi Misha

Das ist wirklich eine besch.... Geschichte und ich kann nur zu gut nachvollziehen, dass es Dir stinkt, ginge mir genau gleich an Deiner Stelle. Bin gespannt ob jemand der Katzenforis, Schay zBsp, die ja viel mit Tierschutzfällen zu tun hat, etwas zur rechtlichen Situation sagen kann, selber vermute ich, dass Du da nix machen kannst ausser den Tierschutzverein mal darauf anzusprechen. Da sie ja bereits sauer auf Dich ist, wird das nachbarliche Verhältnis aber kaum besser werden und sie wird eins uns eins zusammenzählen und gleich wissen, woher der Wind weht.... Natürlich ist es heikel, wenn der Bruder gedeckt hat, Inzest ist nie gut. Auch dass die Katze schon grundsätzlich nicht fit ausschaut und voll Parasiten ist spricht nicht für die Halterin, denke das wäre auch der Ansatzpunkt für das Gespräch mit dem Tierschutz.

Du könntest als ersten Schritt mal Informationsmaterial zum Thema Katzenkrankheiten und Parasiten mit einem freundlichen Brief/Kärtchen bei der Nachbarin in den Briefkasten legen und ihr darin sagen, Du verstündest, dass sie Mühe habe mit der Einmischung, Du meinest es aber nur gut und es ginge sowohl um Gesundheit und Wohl ihrer Katzen und des Nachwuchses und dass Du zugleich wegen Ansteckung Deiner eigenen Tiere Sorge habest.... So nett wie möglich forumlieren, auch wenn Dir der Schaum schon fast aus dem Mund läuft und Du mit den Zähnen knirscht - Lächeln ist die beste Art seinen Feinden die Zähne zu zeigen Fruchtet das alles nix, TA fragen und Tierschutz informieren und nachher mit einer bitterbösen galligen Nachbarin klar kommen

Viel Glück und "angepassten" Biss

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