Ü B E R S I C H T |
Simona85 |
Erstellt am: 09.06.2010 : 14:00:20 Uhr Hallo zusammen
Brauche dringend Hilfe. Mein Freund und ich leben in einer Mietwohnung und möchten uns Wohnungskatzen kaufen. Gemäss ehemaliger Ausschreibung der Wohnung im Internet ist die Haustierhaltung erlaubt. Bei Mietbeginn habe ich mich beim Vermieter diesbezüglich erkundigt und er hat mir, leider nur mündlich, bestätigt, dass Haustiere kein Problem seien, mit der Randbemerkung, evtl. nicht ganz kleine Katzen. Im Mietvertrag ist das Halten von Haustieren nicht geregelt, gemäss den allg. Bestimmungen zum Mietvertrag ist die Haltung nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermitters gestattet. Was sollen wir nun tun? Es dem Vermieter melden oder nichts tun und abwarten? Die Kätzchen haben wir schon ausgesucht, bei Einzug wären sie 4 Monate alt (also aus dem ersten Flegelalter heraus und v.a. stubenrein). Mein Mietvertrag ist bis Nov 2010 fix, d.h. ich könnte frühestens per Nov künden und mir eine neue Wohnung suchen. Habt Ihr Erfahrungen damit, was passiert, wenn die Haltung von Katzen vom Vermieter nicht genehmigt wurde und dieser die Tiere nicht in der Wohnung haben möchte? Mit was müsste ich im schlimmsten Fall rechnen?
Besten Dank für Eure Hilfe!
Simona |
D I E 4 L E T Z T E N A N T W O R T E N (Neue zuerst) |
Wuffi |
Erstellt am: 11.06.2010 : 00:24:15 Uhr Zitat: Original erstellt von: Maximilian
@ Enya: dafür hat man aber die Haftpflicht und trägt dann lediglich den Selbstbehalt;-
Wäre ja zu einfach, wenn es so wäre. Lies mal deine AVB durch, darin steht sicher auch wie in meiner, dass man als VN zur Schadenverminderung verpflichtet ist. |
Maximilian |
Erstellt am: 10.06.2010 : 02:03:09 Uhr @ Enya: dafür hat man aber die Haftpflicht und trägt dann lediglich den Selbstbehalt;-)
Ansonsten - würde ich unbedingt den Vermieter informieren und um eine schriftliche Bestätigung bitten, sicher ist sicher. Aerger wegen so was lohnt sich nicht. Und innert kürze eine Wohnung suchen/finden die dann auch noch katzenfreundlich ist, ist auch nicht einfach.... |
Enya |
Erstellt am: 09.06.2010 : 15:03:24 Uhr Kann mich Aisha anschliessen. Du musst dich dran halten wie es im Vertrag steht. Bei allfälligen Schäden (verkratzte Tapeten, Türen usw) musst du aufkommen wenn du wieder ausziehst. 4 Monate alte Büsis sind voll Tatendrang, da kann schon mal was kaputt gehen. |
Aisha |
Erstellt am: 09.06.2010 : 14:27:13 Uhr Auf alle Fälle ist der Vermieter zu informieren. Und schaut, dass Du die Erlaubnis schriftlich bekommst. |
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