Ü B E R S I C H T |
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Erstellt am: 14.12.2010 : 12:47:49 Uhr Ab und zu erhält Tier-Inserate.ch Anfragen zur Herausgabe von Inserate- und Profil-Daten (z.B. E-Mail, Telefon, Adresse etc.) bei Verdacht auf Missbrauch.
In solchen Fällen möchte Tier-Inserate.ch wieder einmal mehr auf das geltende «Datenschutzgesetz» hinweisen. Gemäss diesem Datenschutzgesetz ist es nicht zulässig, «persönliche Daten» ohne Zustimmung des Inserenten an Dritte weiterzugeben.
Die Herausgabe von persönlichen/personenbezogenen Daten ist also grundsätzlich nur im Rahmen eines «ordentlichen Ermittlungsverfahren» oder unter expliziter Einwilligung/Zustimmung des Inserenten möglich.
Bitte haben Sie also Verständnis, wenn Tier-Inserate.ch auch bei Missbrauchsverdacht sich nicht über das geltende «Datenschutzgesetz» hinwegsetzen darf/kann.
Übrigens, ähnliche «Auskunftsregelungen» (Datenschutzgesetz) gelten auch für andere Lebensbereiche wie zum Beispiel:
Krankengeschichte und Auskunftsrecht www.edoeb.admin.ch/dokumentation/00612/00655/00665/ |
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