Ü B E R S I C H T |
ss |
Erstellt am: 18.12.2010 : 08:11:05 Uhr Hallo zäme
ich habe eine frage: ich bin nicht sicher ob ein pensionsvertrag ein hinterlegungsvertrag oder ein mietvertrag ist, habe schon beides gehört, gelesen..?
Wie siehts aus mit der Kündigung? Muss man Entschädigung bezahlen wenn man den Stall vorher verlässt? |
D I E 1 L E T Z T E N A N T W O R T E N (Neue zuerst) |
Inyuk |
Erstellt am: 18.12.2010 : 09:56:14 Uhr Ein Pensionvertrag ist ein Hinterlegungsvertrag und du kannst jeder Zeit Dein Pferd raus holen ohne einhaltung von Kündigungsfristen. Eine entschädigung musst Du nicht bezahlen und auch die Pension, wenn Du vor Monatesende gehst, muss nur bis zum Tag der Abreise bezahlt werden. Ansonsten wende Dich an Bart Krenger, er ist spezialisiert auf Pferderecht pferd-und-recht.ch |
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