Ü B E R S I C H T |
Cappuccina |
Erstellt am: 12.08.2011 : 14:09:35 Uhr Hallo Zusammen
Weiss da jemand Bescheid? Hochoffiziell muss man ja, wenn man seine paar Wachteleier verkaufen möchte, eine kantonale Bewilligung dafür haben. Auf der Seite des Bvet werde ich aber überhaupt nicht richtig schlau. Wie ist das, wenn ich pro Woche vier bis fünf Schachteli Eier in der Nachbarschaft herum verkaufe, mache ich mich dann strafbar? Ich frage mich, ob alle, die im Net ganz öffentlich ihre Wachteleier inserieren, wirklich eine Bewilligung haben. Was meint ihr dazu?
Gruss Cappuccina |
D I E 1 L E T Z T E N A N T W O R T E N (Neue zuerst) |
Inyuk |
Erstellt am: 12.08.2011 : 19:43:33 Uhr Als erstes musst du abklären ob du unter die Gewerbsmässige Wachtelhaltung gehst oder ob es noch als Privathaltung durchgeht. Denn so wie ich es verstanden habe brauchst du nur bei der Gewerbsmässigen Vermarktung von Eier und Fleich eine Bewilligung, aber ab wann es als Gewerbsmässig gilt und wann noch als Privat weiss ich nicht. Am besten erkundigst du dich direkt beim bevet, fragen kostet nichts. |
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