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lulu8165 |
Erstellt am: 20.05.2012 : 15:30:08 Uhr Hallo Zusammen, Wir besitzen schon ganz tolle Hennen und erfreuen uns täglich an ihnen. Wir haben ein schönes grosszügiges Kaninchenstall mit sehr grossem eingezäumten Auslauf welcher leer steht und spielen mit den Gedanken, dieses umzubauen für die Haltung von Legewachteln...
Nun fragen wir uns natürlich: Sind Legewachteln eigentlich für eine ganzjahres-Aussenhaltung geeignet? Oder müssen Sie über den Winter in unserem Schopf in eine zweite "Behausung" ziehen zur "überwinterung" ?
Dazu noch bin ich auf der Suche nach den Haltungsbedingungen des BVET für Legewachteln und finde es gerade nicht per Google... hat per Zufall jemand einen Link-Tipp?
Danke schon mal zum Voraus :-)
LG Lulu
P.S: Der Auslauf ist Fest gebaut in den massen: 3 Meter lang, 2 bis 1.5 meter breit (verlaufend) und 1 meter hoch. Der Stall könnte man "auswechseln"... vom Auslauf ist "nur" 1.5 x 1.5 mit Plastik-Wellblech "abgedeckt" (beim Ein- Ausgang des Stalles zum Auslauf). Der Boden ist vergittert und mit ausreichend Erde verdeckt (10 cm). |
D I E 2 L E T Z T E N A N T W O R T E N (Neue zuerst) |
Namhsan |
Erstellt am: 05.07.2012 : 11:15:15 Uhr Hallo
Unsere Legewachteln haben das ganze Jahr Auslauf. Im Stall ist eine Wärmelampe montiert. Dies reicht bei unseren Tieren selbst im kältesten Winter aus (selbst für unsere Zwergwachteln, die wir zusammen mit den Legewachteln halten). Für das Wasser haben wir zusätzlich eine Wärmematte. Eier legen die Wachteln dann natürlich nicht mehr.
Gruss |
Wuffi |
Erstellt am: 21.05.2012 : 01:04:14 Uhr Wenn das Gehege ausreichend geschützt ist und die Wachteln warme isolierte Orte haben, an die sie sich zurückziehen können und das Wasser nicht einfriert, ist es kein Problem die Tiere draussen zu überwintern. Nur bei mehr als -10°C zügelte ich ihr Gehege in das Gartenhaus. Bei weniger Licht legten dann die Wachteln aber eine Legepause ein, was ihnen ja auch zu gönnen war.
Wusste aber nicht, laut BVET, dass seit dem 1. Januar 2010 die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch ist - dies gelte auch für Hobbyhaltungen. Dies würde mir heute vorab schon die Freude nehmen um ein paar Wachteln halten zu dürfen. Da die Regiestrierung und die Haltungsbedingungen somit auch für Wachteln als Hühnervögel in der CH gelten. Die URL zum BVET kennst du sicher.
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