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 Hund aus dem Ausland: Gesetze der Schweiz, Hundewelpe aus Österreich

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Ü B E R S I C H T    
Jabba Erstellt am: 11.07.2009 : 10:24:27 Uhr
Meine Mutter bekam von Verwandten in Österreich ein Hundewelpen aus Ihrem Wurf. Ich weiss das es viele Gesetze in der Schweiz gibt und ich würde nun gerne wissen was Sie alles tun muss damit Sie hier keine Probleme hat...

Ein gechipter Hund aus dem Ausland ist das hier in der Schweiz gültig? Muss Sie den Hund irgendwo melden für die Hundesteuer zum Beispiel... braucht Sie Zollpapiere? etc.

Vielen Dank für Eure Antworten
D I E    14   L E T Z T E N    A N T W O R T E N    (Neue zuerst)
Wuffi Erstellt am: 20.07.2009 : 16:15:14 Uhr
Zur allgemeinen Info, ein Artikel aus dem Bundesgericht in der heutigen NZZ Ausgabe

shakira Erstellt am: 12.07.2009 : 11:24:42 Uhr
Iva, ich sag dazu nix mehr
Iva Erstellt am: 12.07.2009 : 09:49:21 Uhr
Komisch - wenn ich úber Grenze fahre, werde ich logischer Weise IMMER kontroliert und hat mir noch NIEE jemand was gesagt, weil sie eben NUR Impfung brauchen, der Rest ist deine Sache.
Ohne Kaufvertrag ist der Hund gratis, also keine Mehrwertsteuer.
Und jetzt interessiert mich - wenn einer in die Papiere schaut, was findet er heraus????
Nichts, nur ob der Hund geimpft ist, oder nicht. Wenn er richtig geimpft ist, ist das ja auch alles.
Wenn der Welpen zu klein sein sollte, das heisst, hätte erst seine erste Impfung, darfst du sogar auch über Grenze, die zweite Impfung muss aber nachgeholt werden.
So viel dazu. Hat mit schweizer Mentalität nichts zu tun, nur so zum sagen
shakira Erstellt am: 12.07.2009 : 09:36:28 Uhr
Ja,ja der Mensch neigt zu kompliziertheit. Und macht dadurch alles teurer und noch viel teurer.
Gerade bei den Grenzen und vorallem den Flughäfen herscht chaos totalos. Den Tieren könnte man vieles hin und her ersparen , wenn die Tiere an Ort ( an Flughafen, vor abflug ) fachgerecht angeschaut und die entsprechenden Landesbestimmenden Papiere bekämen.
Auch wundert es mich dass die Flugesellschaften nicht eigene für Tiere Transporter-Boxen zu verfügung stellen wo man mieten könnte. Auch da viel zu überrissene Kg. Preise.
Wuffi Erstellt am: 12.07.2009 : 00:59:01 Uhr
Zitat:
Original erstellt von: shakira

Wuffi, das hatte mir BVET so mitgeteilt und so habe ich es machen lassen.
Finde es auch Witzig, da ein Gechipter und Geimpfter Welpe von einem Tierarzt angeschaut wurde und der hätte sicher eine ev. Tollwut erkannt.


Ich glaube dir, auch wenn es mir etwas schwerfällt, da ich davon bis jetzt noch nie zuvor hörte, geschweige ein solches Papier bei einer Einreise benötigt hätte. Ob dabei die eine Hand überhaupt weiss, was die andere tut oder braucht? Denn oftmals wissen es nach meinen Erfahrungen nicht einmal die Zollbeamten und ich musste sogar schon Druck machen, dass sie ihren Arsch (sorry) hoch bekamen um die Arbeit für die korrekte Abfertigung zu machen.
misha Erstellt am: 12.07.2009 : 00:37:32 Uhr
Zitat:
Original erstellt von: Iva

Einfach mitnehmen - "ja ist mein Hund", dann bei der Gemeinde anmelden, beim TA Chip bei Anis umregistrieren lassen


Super, wenn dir dann einer in die Papiere schaut wirds erst recht teuer. Plus machst du dich noch strafbar Da müsste man sich lieber zur Sicherheit doch an die Schweizer Mentalität halten
shakira Erstellt am: 12.07.2009 : 00:22:05 Uhr
Wuffi, das hatte mir BVET so mitgeteilt und so habe ich es machen lassen.
Finde es auch Witzig, da ein Gechipter und Geimpfter Welpe von einem Tierarzt angeschaut wurde und der hätte sicher eine ev. Tollwut erkannt.
Wuffi Erstellt am: 11.07.2009 : 23:44:05 Uhr
@shakira ich habe schon einige Welpen, bei welchen noch keine Tollwutschutzimpfung stattgefunden hat in die Schweiz eingeführt, aber eine wie von dir erwähnte Bestätigung benötigte ich dazu nie, sondern wie erwähnt ein vom Tierarzt ausgestelltes Gesundheitszeugnis.
Ja, auch auf einen geschenkten Hund muss die Mehrwertsteuer bezahlt werden, dessen "Wert" (blödes Wort für ein Tier) wird vom Zollbeamten mit Hilfe eines Compiprogramms eingeschätzt.

@Iva Ich finde es keine so gute Idee andere zum Schmuggeln aufzufordern. Die paar Franken für die Mehrwertsteuer zu den übrigen Kosten wird man doch noch bezahlen können um damit den Zollstempel im EU-Pass zu haben. Denn vielleicht möchte der neue Besitzer in Zukunft auch hin und wieder im Ausland in den Urlaub oder auch nur zum Shopen mit Hund fahren und ohne Troubles stets wieder Einreisen können.
Iva Erstellt am: 11.07.2009 : 17:42:01 Uhr
Einfach mitnehmen - "ja ist mein Hund", dann bei der Gemeinde anmelden, beim Tierarzt Chip bei Anis umregistrieren lassen
shakira Erstellt am: 11.07.2009 : 17:25:14 Uhr
Weil ein Welpe noch nicht Tollwut ge Impft werden darf, brauchts die schon genante Bestätigung. Ob man auch auf einen Geschenkten Hund Mehrwertsteuern zahlen muss ? Währe ja kein verkauf.
Wuffi Erstellt am: 11.07.2009 : 16:16:55 Uhr
Tiere, die im Ausland gekauft und in die Schweiz importiert werden, sind zollfrei. Indessen ist die Mehrwertsteuer von 7,6% des "Warenwertes" zu entrichten. Das Vorweisen einer Quittung erleichtert die Zollveranlagung. Die Vorlage des Impfpasses bei der Einreise, die den Vermerk enthält, dass eine Tollwutschutzimpfung stattgefunden hat, ist unerlässlich. Diese Impfung muss vor mindestens 30 Tagen stattgefunden haben, um den Haustieren die Einreise zu gewähren. Ein Jahr lang darf die Impfung zurückliegen, jedoch nicht länger. Haustiere unter 12 Wochen, bei welchen noch keine Tollwutschutzimpfung stattgefunden hat benötigen zur Einreise ein vom Tierarzt ausgestelltes Gesundheitszeugnis und mit einem Mikrochip versehen sein.
misha Erstellt am: 11.07.2009 : 15:12:21 Uhr
Zitat:
Original erstellt von: shakira
Für den Grenzübertritt brauchst Du die Bestätigung von Tierarzt in deinem Europäischen Ausweis dass der Welpen nie mit fremden oder Wildtieren in berühung gekommen ist. Wegen der Tollwut.




Bist du sicher? Ich dachte immer, eine TW Impfung die in der vorgeschriebenen Zeitspanne vor Einreise gemacht werden muss, reicht? Und dann je nach Kaufpreis Verzollen? Sicher bin ich allerdings nicht, habe noch nie importiert
Granat Erstellt am: 11.07.2009 : 14:22:19 Uhr
Jabba, am Besten erkundigst du dich beim beim Zoll. Dann seid ihr auf der sicheren Seite.
shakira Erstellt am: 11.07.2009 : 10:42:33 Uhr
Hallo Jabba, der Chip ist auch in der Schweiz gültig. Du musst wenn der Welpe in der Schweiz ist zu einem Tierarzt der die Nummer bestätigt und dein Hund bei der Anis registrieren lässt. Registrierungsgebühr 30 Fr.
Für den Grenzübertritt brauchst Du die Bestätigung von Tierarzt in deinem Europäischen Ausweis dass der Welpen nie mit fremden oder Wildtieren in berühung gekommen ist. Wegen der Tollwut.

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