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 Artenschutz, Haltebewilligung von Wildtieren und Wildpflanzen gemäss CITES
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Admin

Schweiz
2007 Beiträge

Erstellt am: 22.10.2010 :  20:27:11 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Zurecht erhält Tier-Inserate.ch gelegentlich Hinweise, dass bei geschützten Wildtieren eine Haltebewilligung (Bewilligungs- und Kontrollpflicht) in den entsprechenden Tierinseraten vermerkt sein sollte.

Natürlich möchte Tier-Inserate.ch diesem sehr wichtigen Anliegen gerne Rechnung tragen und für jede Tierhauptkategorie wie z.B. Amphibien, Reptilien, Zierfische, Ziervögel und anderen Kleintieren diverse gesonderte Forumsbeiträge verfassen.

Als erstes einige grundsätzliche Hinweise betreffend Artenschutz:

Die Artenschutzbestimmungen sind durch internationale Abkommen («CITES») und nationale Gesetze geregelt (z.B. «Schweizer Natur- und Heimatschutz - Artenschutzverordnung»). Ziel des Artenschutzes ist es, die Tierwelt- und Pflanzenwelt-Population in ihren Lebensräumen vor deren Ausrottung durch Menschen oder durch Aussterben anderer Gründe zu schützen und zu bewahren. Details dazu auch unter «Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen» (Washingtoner Abkommen) oder unter «Washingtoner Artenschutzübereinkommen».

In der Schweiz ist das «Bundesamt für Umwelt BAFU» («Rechtliche Grundlagen Tiere») für den Artenschutz zuständig. Weiter setzen sich auch (private) Organisationen und Stiftungen für den Artenschutz ein wie etwa z.B. «Pro Natura», «ProSpecieRara», der «Schweizer Vogelschutz SVS», «Fondation Franz Weber» oder der «WWF». Zudem beschäftigen sich eine Vielzahl von Webseiten mit dem Artenschutz wie z.B. «Verein Artenschutz Schweiz» etc.

Hinsichtlich Wildtiere finden sich auf der BVET weitere nützliche Infos:

[Zitat Webseite Bundesamt für Veterinärwesen BVET - Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD

Einfuhr lebende Wildtiere

Viele Wildtiere, welche grenzüberschreitend gehandelt werden, sind durch nationale oder internationale Artenschutzbestimmungen geschützt. Auch aufgrund der Tierseuchengesetzgebung sind gewisse Bedingungen einzuhalten. Die Ein- oder Ausfuhr solcher Wildtiere ist bewilligungspflichtig.

Geschützte Wildtiere
Geschützte Wildtiere sind von folgenden Schutzbestimmungen betroffen:

• CITES: Die Bestimmungen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Wildtiere (CITES) gelten für ca. 5000 Tierarten, welche in drei Anhängen aufgeführt sind.
• Jagd-, Natur- und Heimatschutz

In diesen Fällen ist eine Einfuhrbewilligung des BVET und teilweise eine Ausfuhrbewilligung oder eine Bestätigung der Naturschutzbehörde des Herkunftslandes notwendig.
]


Weiters Infos direkt unter www.bvet.admin.ch/themen/handel_wild/00946/

Weiter heisste es auf der BVET Webseite:

Folgende Tierarten (aus der EU) unterliegen NICHT der Bewilligungs- und Kontrollpflicht:
- Kanarienvogel, Wellensittich, Nymphensittich, Halsbandsittich, Rosenköpfchen
- Meerschweinchen, Goldhamster, Ratten und Mäuse (sofern sie zu Labor- und Futterzwecken bestimmt sind)
- nachgezüchtete Chinchillas, Kaninchen
- ungeschützte Aquariumsfische
- Krallenfrösche zu wissenschaftlichen Zwecken
- Frösche zu Speisezwecken


Zu folgenen Tieren wird Tier-Inserate.ch demnächst gesonderte Beiträge verfassen:
- Papageien / Sittiche
- Schlangen / Warane / Eidechsen / Leguane / Chamäleons
- Skorpione / Vogelspinnen
- Schmetterlinge / Insekten
- Igel / Streifenhörnchen / Eichhörnchen
- Frettchen
- Korallen / Fechterschnecken / Riesenmuscheln
- Fische
- Hirsch / Rentier / Elch
- Übrige Vögel (ausser Papageien und Sittichen)
- Schildkröten
- Wildkatzen
- Affen und Halbaffen
- Amphibien
- Zirkustiere
- Kamele / Guanako / Vikunja
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