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Admin

Schweiz
2007 Beiträge

Erstellt am: 04.11.2011 :  18:11:38 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Hinweis/Info betreffend Tierschutzmeldung an das zuständige Kantonale Veterinäramt (VETA) oder den Veterinärdienst des jeweiligen Schweizer Kantons.

Aus aktuellem Anlass (Verunglimpfung einer Tierzüchterin) wieder einmal der Hinweis, dass dieses Online-Tierforum definitiv der falsche Ort, um «Missstände» in der Tierhaltung/Tierzucht aufzudecken und publik zu machen. Siehe auch «Forumsmissbrauch: Anschwärzungen, Verleumdungen, üble Nachrede...»

Es gibt aber jederzeit die Möglichkeit, bei «Zuwiderhandlung gegen das Tierschutzgesetz» eine Tierschutzmeldung an das zuständige Veterinäramt zu richten. Unter folgendem Link finden Sie eine Adressliste der 23 Veterinärämter der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. www.bvet.admin.ch/themen/veterinaerdienst_ch/00996/

[Zitat Bundesamt für Veterinärwesen BVET:
Das Bundesrecht beauftragt in den meisten Fällen die Kantone mit dem Vollzug. Bei diesen finden wir denn auch die meisten Funktionen des staatlichen Veterinärdienstes.

Der Kantonstierarzt bzw. die Kantonstierärztin leitet den kantonalen Veterinärdienst. Zu den Aufgaben gehören die Überwachung der Tiergesundheit und des Tierschutzes im Kantonsgebiet, die Aufsicht über den Viehhandel und über die Fleischhygiene in den Schlachtanlagen, das Erteilen von Bewilligungen für Tierversuche und für die Haltung von Wildtieren.
]


Beispiel Kanton Thurgau:

Da heisst es wörtlich unter www.veterinaeramt.tg.ch/xml_71/internet/de/application/d11446/f11299.cfm

[Zitat Webseite Veterinäramt des Kanton Thurgau:

Das Veterinäramt vollzieht den Tierschutz wie folgt:
• Der ordentliche Vollzug der Tierschutzgesetzgebung im Kanton Thurgau soll gewährleistet werden.
• Die Haltungen von Haus- und Wildtieren sollen gemäss Gesetzgebung erfasst und kontrolliert werden.
• Meldungen über mutmassliche Verstösse sollen erfasst, zeitgerecht überprüft und abschliessend bearbeitet werden.
• Bewilligungsgesuche sollen innerhalb nützlicher Frist gesetzeskonform bearbeitet werden.
]


Weiter heisst es:

[Zitat: Wird eine Übertretung festgestellt, melden Sie diese bitte mittels Tierschutzmeldung an das Veterinäramt.]

Dazu existiert ein Tierschutzmelde-Formular das ausgefüllt und an das Veterinäramt gesendet werden kann.
Doc-Download: http://tierforum.tier-inserate.ch/Upload/Tierschutzmeldung-Vet-Amt-TG.doc

Bleibt noch zu erwähnen, dass nebst den Veterinärämtern unter Umständen auch Tierschutz Organisationen weiterhelfen können. Und sollten mal «alle Stricke reissen», so wäre z.B. der «Verein gegen Tierfabriken Schweiz» (VgT) noch eine «letzte Hoffnung».

Info: Gesetzestext Schweizer Tierschutzgesetz (TSchG) unter www.admin.ch/ch/d/sr/4/455.de.pdf vom 16. Dez. 2005 (Stand am 1. Jan. 2011)

PS.
Übrigens, die Forumsbeiträge zu den angeblichen «Missständen» einer Tierzüchterin wurden aus rechtlichen Gründen gelöscht. Weitere Infos betreffend Tierforumsregeln auch unter «Board-Regeln, Forumsregeln, Forumsknigge, Forum Netiquette und Verhaltensregeln».
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