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mike880

Schweiz
13 Beiträge

Erstellt am: 31.01.2009 :  18:32:00 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Mit dem tragischen Unfalltod meines Katers und der eigenmächtigen Entsorgung durch den SBB-Unterhaltsdienst konfrontiert, habe ich mich mit dem geltenden Tierschutzgesetz auseinandergesetzt.

1. Gemäss Tierschutzgesetz müssen Unfälle mit Tieren gemeldet werden. Wird dies unterlassen, dann macht sich der Unfallverursacher strafbar.
www.tierschutz.ch/cms/de/tiermeldesystem/gefundene-tiere/verunfallte-tiere/fahrerflucht.html

2. Auch tot aufgefundene oder verletzte Tiere müssen von Bahn- und Strassenunterhaltsdiensten gemeldet resp. zum Tierarzt gebracht werden. Sind die Tiere gechipt oder angeschrieben, dürfen die Tiere nicht ohne die Einwilligung der Besitzer eingeschläfert oder in die Kadaverstelle gebracht werden, ansonsten ein Strafanzeige möglich ist:
"Art. 144 StGB, Art. 110 Ziff. 4bis StGB: Auf Antrag des geschädigten Tierhalters ist eine Bestrafung wegen Sachbeschädigung möglich."

3. Gemäss Privatrecht (OR) besteht das Recht auf Schadenersatz, falls die Entsorgung des Tieres eigenmächtig durchgeführt wurde
www.tierschutz.org/tierundrecht/andere/privatrecht/grundsatzartikel/schadenersatz.php
"Mit der Lösung der Tiere vom Sachbegriff (Art. 641a Abs. 1 ZGB) hat der Gesetzgeber ihrem Charakter als empfindsamen Lebewesen Rechnung getragen. Vor diesem Hintergrund wurde auch Art. 43 OR um Abs. 1bis ergänzt, der dem Richter im Falle der Verletzung oder Tötung eines Tieres nun die Möglichkeit verleiht, den allfälligen Affektionswert, den dieses für seinen Halter oder dessen Angehörige hatte, angemessen zu berücksichtigen. Im Gegensatz zur Rechtslage bei der Beschädigung oder Zerstörung lebloser Gegenstände sind Gerichte damit ausdrücklich angehalten, die emotionale Beziehung des Halters zu seinem Tier in die Schadenersatzbemessung einzubeziehen. Wird beispielsweise eine Katze von einem unachtsamen Automobilisten angefahren und dabei schwer verletzt oder gar getötet, liegt es in der Kompetenz des Richters, den schuldhaften Unfallverursacher zu einer Schadenersatzsumme zu verurteilen, die den Marktwert des verunfallten Tieres übersteigt. Die Regelung bezieht sich jedoch lediglich auf im häuslichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehaltene Tiere, d.h. in der Regel nur auf Heimtiere. Nicht geschützt ist hingegen etwa das affektive Interesse an Zucht- und landwirtschaftlichen Nutztieren.

Obschon sich der Verlust eines lieb gewonnenen Tieres natürlich nie in Geld aufwiegen lässt, verleiht der neue Art. 43 Abs. 1bis OR die Möglichkeit, den immateriellen Schaden des Halters und dessen Familie zumindest teilweise zu kompensieren. Die Bestimmung stellt klar, dass das emotionale Verhältnis zwischen Mensch und Tier ein schützenswertes Rechtsgut ist, das der Richter in seine Güterabwägung einzubeziehen hat. In diesem Sinne nähert sich die Regelung jener über die Genugtuung nach Art. 49 OR für eine erlittene seelische Unbill bei widerrechtlicher Persönlichkeitsverletzung an."

Vermutlich ist es einmal notwendig, dass eine Gemeinde/die SBB, resp. ein Strassen- oder Bahnunterhaltsdienst angezeigt wird und auf Schadenersatz verklagt wird, damit ein exemplarisches Urteil erfolgt.

Meck Meck

Schweiz
483 Beiträge

Erstellt  am: 31.01.2009 :  19:48:12 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Hoi mike880,
vielen Dank für diese wichtige Information! Es werden wohl noch einige auf Deinen Tread zurück kommen - leider...
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Maximilian

Schweiz
2538 Beiträge

Erstellt  am: 31.01.2009 :  20:36:23 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Super Mike, grad gestern hab ich mit jemandem von der Gemeinde telefoniert, ob sie ein Chiplesegerät (nein) haben und wie sie bei angefahrenen toten Katzen reagieren (gar nicht, kein Interesse). Hiermit hätte ich Konkretes bei der Hand, obwohl mich der Typ wieder lieben wird:-)) Haben uns schon gestritten, weil er mir nur 1 Rolle Hundesäckli statt 3 mitgeben wollte, A. mit Ohren.... ist ein ganz schnuckeliges Wesen:-( Werde das Ganze wohl unserem Gemeindepräsidenten zukommen lassen, wird wohl fruchtbarer sein....

Gruss
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mike880

Schweiz
13 Beiträge

Erstellt  am: 03.02.2009 :  16:49:04 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Heute nun bekam ich die Stellungnahme der SBB auf meinen eingeschriebenen Brief. Ich zitiere daraus:

"Die Vorgehensweise der SBB bei überfahrenen Tieren ist generell folgende: Bei Hunden wird die Polizei verständigt, welche dann die Besitzerinformation übernimmt. Bei Wildtieren werden die Wildhüter verständigt und bei Tieren wie Schafen oder Kühen wird der zuständige Bauer gesucht. Bei Kleintieren wie z.B. Katzen und Vögel wird die Entsorgung durch die SBB vorgenommen. Ist die Adresse des Besitzers jedoch bekannt, wird dieser selbstverständlich - wie in Ihrem Fall - informiert. Eine gesetzeswidrige Handlung von Seiten der SBB liegt nicht vor."

Es wird behauptet, dass mein Kater bei Eintreffen des Bahndienstes bereits verendet gewesen sei, in einen Sack gepackt und erst bemerkt wurde, dass er eine Adressplombe trug, als man ihn in die Kadaverstelle legte. Der betreffende Mitarbeiter wurde von seinem Vorgesetzten als sehr tierliebend bezeichnet.... Schwer zu glauben, dass er die Adressplombe und das relativ grosse Magnet nicht bemerkt haben will, denn als tierliebender Mensch ist man sich bewusst, dass das Tier von seinem Besitzer vermisst wird und sucht nach Hinweisen. Da das Vorderteil nicht verletzt war, ist auch die Stärke der Verletzung keine Ausrede. Wäre mein Kater nur gechipt gewesen, wüsste ich heute noch nicht, was passiert ist.

Ich frage mich, für was wir unsere Katzen chippen lassen, wenn sich Bahn- und Unterhaltsdienste nicht an die gesetzliche Meldepflicht halten. Die Liste von vermissten Tieren ist heute schon unendlich lang. Werden sich die Tierärzte, die ein lukratives Geschäft machen auch dafür einsetzen, dass sich die Meldepflicht durchsetzt, die Kadaverstellen überwacht und mit Chiplesern ausgestattet werden?
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Bacardi


238 Beiträge

Erstellt  am: 05.02.2009 :  22:48:12 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Ich hatte kürzlich eine interessante Diskussion deswegen mit meinem Tierarzt.

Schaut doch mal in euren Impfausweisen schnell nach. Oder ihr kennt den Satz auch auswendig: "Die Angaben sind vor jedem neuen Eintrag in diesen Ausweis zu überprüfen" Steht sogar in vier Sprachen drin.

Nun, ich habe mehrere Katzen und einen Hund.
Noch nie!!!! Wirklich noch nie, wurde vor der Impfung oder Behandlung eines meiner Tiere der Chip abgelesen.

Ich muss dazu sagen, ich war nicht jedesmal beim gleichen Tierarzt.

Dasselbe bei den Katzen meiner Mutter. Sie hat unter anderem 3 blaue Britenmädchen. Ich bin überzeugt davon, dass der Tierarzt es nicht merken würde, wenn wir ihm einen anderen blauen Briten vorsetzen würde....
Soviel zur Kontrolle. Es stimmt mich traurig, das bereits die Tierärzte ihre Pflicht versäumen zu kontrollieren ob diese Katze die da auf dem Tisch sitzt auch wirklich meine Katze ist, oder ob es jene ist, die irgendwo gestohlen wurde.....

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Maus

Schweiz
1441 Beiträge

Erstellt  am: 05.02.2009 :  22:58:33 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Nur ist ja das Problem dass nicht alle Katzen gechipt sind, LEIDER.....
man kan dem Tierarzt eine x beliebige Katze vor die Nase halten, OHNE chip kann er nie sagen ob es die genannte katze ist...
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Bacardi


238 Beiträge

Erstellt  am: 05.02.2009 :  23:01:44 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Ja, aber wenn sie doch gechipt sind und er nicht mal den abliest?

Das stört mich ja.
Das gleiche Problem bei der Gemeine und der SBB, sie versuchen es ja nicht einmal, ob die Katze gechipt ist.

Ich hoffe die kommen ins Fegefeuer.
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Maus

Schweiz
1441 Beiträge

Erstellt  am: 05.02.2009 :  23:05:18 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Ja ich versteh schon was du meinst Bacardi....
Aber ich bin halt immrnoch der Meinung dass ALLE katzen gechipt werden sollten....

und dazu muss ich sagen dass mein TA sogar meine Hund immer überprüft ob es den auch wirklich der hund ist der da steht...
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Bacardi


238 Beiträge

Erstellt  am: 05.02.2009 :  23:10:00 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Nun, mein Tierarzt wird das wohl in Zukunft bei mir auch machen, denn ich war ziemlich mies gelaunt.

Ich studierte nämlich an deinen Miezen rum und er kontrollierte nicht einmal ob das meine Miezen waren, die ich ihm da hinstellte....

Ich hasse so was....
Ich tue alles dafür um meine Tiere zu sichern, und er macht seinen Job nur schlampig.
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Maus

Schweiz
1441 Beiträge

Erstellt  am: 05.02.2009 :  23:13:21 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Ja leider sind viele Tierärzte schlampig was solche Sachen angeht.....

hauptsache das geld stimmt....
hab das ja gesehen als ich mit meiner grossen notfalls beim Tierarzt war, er gab ihr ab und etwas gegen durchfall....
hat sie aber nur 5 minuten angeschaut, aber ca. 20minuten sachen aufgeschrieben.... hat mich glatte 226.90 gekostet....
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Bacardi


238 Beiträge

Erstellt  am: 05.02.2009 :  23:20:06 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Wegen dem Geld kann ich dafür nicht klagen.
Er macht noch einigermassen humane Rechnungen.

Aber ich finde es wirklich eine Schweinerei, dass die offiziellen stellen sich nicht für das Ablesen des Chips einsetzen.
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Catlover

Schweiz
39 Beiträge

Erstellt  am: 06.02.2009 :  10:42:19 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Soviel ich weiss hat kaum eine Kadaverstelle ein Chipgeräte und wenn das Tier weg ist, wie möchte man da nachweisen, dass es dort war? Wie kann man denn nun vorgehen? Für was wurde ein strengeres Tierschutzgesetz gemacht, wenn sich Gemeinden nicht daran halten müssen? Im Gegensatz dürfen wir als Privatpersonen, welche einigen Katzen aus dem Ausland helfen möchten, jede Menge Papiere machen und die Tiere mittels Tracesmeldungen einführen und andere dürfen ungestraft hunderte von Tieren irgendwie entsorgen. traurig.

Vielen dank, dass du das so zusammengestellt hast.

Bearbeitet von: Catlover am: 06.02.2009 10:42:53 Uhr
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slopy

Schweiz
33 Beiträge

Erstellt  am: 06.02.2009 :  10:49:59 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Würde mein Tierartzt das Lesegerät hervornehmen und den Chip kontrollieren, ob es auch wirklich mein Hund ist,(die Katze habe ich nicht getchipt), ich würde die Praxis sofort verlassen.

Ich habe zum Tierarzt auch soviel Vertrauen, dass er hoffentlich die richtige Spritze aufzieht, da sollte er mir auch soviel Vertrauen schencken, das ich mit meinem Tier in der Praxis stehe.

Bearbeitet von: slopy am: 06.02.2009 10:52:49 Uhr
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Maus

Schweiz
1441 Beiträge

Erstellt  am: 06.02.2009 :  11:06:48 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
für mich gehört jeder Hund oder Katze (falls Chip vorhanden) kontrolliert bevor Irgendetwas daran gemacht wird....
und ich bin froh macht mein Tierarzt das..... Das gehört schliesslich zu SEINEM job....
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Heutierli

Schweiz
139 Beiträge

Erstellt  am: 06.02.2009 :  11:33:50 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
finde das ja richtig schockierend dass Katzen einfach so entsorgt werden und die Besitzer nur mit Glück dann informiert werden... das ist eine absolute Schweinerei! Kann man da nichts dagegen unternehmen??

Ich finde, es sollte auch gesetzlich festgehalten werden, dass Katzen gechipt werden sollen. Für mich war das gar nie eine Frage. Meine Katzen habe ich aus dem Heim geholt und in der gleichen Woche gleich chipen lassen. Mich hat allerdings auch erstaunt, dass er TA vorher gar nicht nachgesehen hat, ob da evtl. schon ein Chip vorhanden ist etc... also die sogfaltspflicht scheinen da wirklich die wenigstens einzuhalten.

Hoffen wir, dass sich dies in der nächsten Zeit ein wenig bessern wird und das Tier ENDLICH nicht mehr nur als Ware angesehen wird... :-(
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purzel

Schweiz
299 Beiträge

Erstellt  am: 06.02.2009 :  12:17:09 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Waren mit einem elektronischen Code zu versehen ist üblich, aber Lebewesen? Mich schaudert, wenn es auch für Katzen ein Obligatorium gäbe, und bald auch für Menschen...
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Maus

Schweiz
1441 Beiträge

Erstellt  am: 06.02.2009 :  12:35:02 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Naja purzel ich fände es gut wen es sein müsste, also Für Katzen, Hunde, und andere Liebhabertiere, wo ich es nicht akzeptabel finde ist es bei Nutztieren....
ich hätte meine katzen schon längst zurück wen ich sie gechipt hätte.... -.-
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Heutierli

Schweiz
139 Beiträge

Erstellt  am: 06.02.2009 :  13:01:29 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
@purzel: finde den Vergleich zum Menschen nicht gerade nötig...
Und ich habe es mei meinen kleinen gesehen, die haben gar keine Reaktion beim Chipen gezeigt... beim impfen tun sie wilder! Also schmerzhaft ist es nicht, ist ein ganz kleiner Chip...
Aber wieso wollte das für Menschen nötig sein?
Es geht hier in dem Forum um das Thema, dass Tiere einfach so entsorgt werden und nicht idendifiziert werden können...
beim Menschen habe ich noch nie gehört dass einer vom Zug erfasst worden ist und auf der Müllhalde entsorgt wurde...

Auch würde das Aussetzen der Tiere nicht mehr so einfach und auch das "klauen" wie bei Maus würde erschwert...

Aber ob Chip Ja oder Nein wäre eigentlich ein anderes Forum... hier geht es in 1. Linie eben um das traurige SBB und Gemeinde Thema... ich würde ausrasten wenn ich erfahren würde dass meine Schnüggel einfach so weg geworfen wurden...
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purzel

Schweiz
299 Beiträge

Erstellt  am: 06.02.2009 :  18:58:47 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
@Heutierli: Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, dass Themen sich vermischen, je nach dem, wer was einbringt.Das kann ja auch ganz interessant sein...
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purzel

Schweiz
299 Beiträge

Erstellt  am: 06.02.2009 :  20:21:13 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Nachtrag, auch wenn es nicht(wirklich?) zum Thema gehören mag: Es lohnt sich, zu "googeln" und folgende Wörter einzugeben: Bilderberger, Mikrochip

Vielleicht ein etwas anderer Denkanstoss?
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mike880

Schweiz
13 Beiträge

Erstellt  am: 07.02.2009 :  17:09:51 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
@purzel: was für ein Problem hast du? Wir reden über den Chip bei Tieren zur besseren Identifikation bei Diebstahl/Unfall/Tod und nicht über den Chip beim Menschen zur Terroristenbekämpfung.
Würde man alle Tierprobleme auf die Menschen beziehen, dann müsstest du auch gegen die Kastration der Katzenpopulation sein..

Tiere haben ihre ID/Pass resp. ihre Impfkarte nicht immer dabei und die Adressplombe am Halsbändeli ist auch nicht unproblematisch. Ein Chip ist/wäre somit hilfreich. Wenn aber die Tierärzte und der Tierschutz das Chippen propagieren, sich aber nicht gleichzeitig vehement dafür einsetzen, dass Chipleser bei Polizei, Unterhaltsdiensten und (bewachten) Kadaverstellen eingesetzt werden und die gesetzliche Meldepflicht eingehalten wird, dann ist alles buchstäblich für die Katz.
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dotibo

Schweiz
573 Beiträge

Erstellt  am: 07.02.2009 :  21:57:43 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Mir wurden schon 3 Katzen Überfahren, Resp. Angefahren. Nicht einer hat dazu Gestanden.1 Kater war Tod und ich habe es von meiner Nachbarin Erfahren.
2x habe ich Tode Katzen "Entsorgen" müssen und der Besitzer wurde nur in einem Fall Gefunden.Dieser war recht weit von seinem "Wohnort" Entfernt.
1 Kater wurde von einer Fremden Person gefunden und zum TA gebracht wo ich ihn dann Abholen konnte.Der letzte kam nach 3 Tagen nach Hause, auf 3 Beinen.Hatte danach Fieber und bekam Antibiotika.
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purzel

Schweiz
299 Beiträge

Erstellt  am: 08.02.2009 :  00:20:05 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Nein, mike880, ich habe kein Problem ! Ich bin nur skeptisch gegenüber einer Thematik, die möglicherweise eine Dimension von viel grösserem Ausmass umfasst.
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Catlover

Schweiz
39 Beiträge

Erstellt  am: 09.02.2009 :  16:10:15 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von: slopy

Würde mein Tierartzt das Lesegerät hervornehmen und den Chip kontrollieren, ob es auch wirklich mein Hund ist,(die Katze habe ich nicht getchipt), ich würde die Praxis sofort verlassen.

Du gehst von dir aus. Es wurden auch schon Rassekatzen gestohlen und als Eigentum zum Tierarzt gebracht. Und wenn man dann mit einem Impfpass kommt, der nicht stimmt, kann man reagieren. Das muss ja zusammenpassen der Pass mit dem Tier, darum geht es. Wenn du jedoch monatlich beim Tierarzt ist, kann man davon ausgehen, dass er Euch kennt, ist aber nicht bei jedem der Fall.
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Leela


2084 Beiträge

Erstellt  am: 09.02.2009 :  16:57:35 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Also ich denke kaum ein Tierarzt versteht sich als "Tierpolizist", das ist auch nicht seine Aufgabe.
Ich habe schon lange Tiere und keines wurde beim Tierarzt je auf seine "Identität" hin überprüft...

LG, Leela
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dotibo

Schweiz
573 Beiträge

Erstellt  am: 09.02.2009 :  19:55:34 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Die Zwei TA, bei denen meine in Behandlung sind kennen uns Mittlerweilen auch, sowie meine Tiere.
Habe es auch noch nie Erlebt das der Chip Kontrolliert wurde. Selbst beim letzten Notfall, Fremder TA, keine Kontrolle.
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slopy

Schweiz
33 Beiträge

Erstellt  am: 10.02.2009 :  09:55:28 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Hallo Catlover

Bin zum Glück selten beim Tierartzt, vielleicht 1mal im Jahr.
Mir kommt es langsam vor, als ob überall nur Verbrecher herumlaufen würden, immer sollte noch kontrolliert werden, ob man auch die Wahrheit gesagt hat, damit habe ich einfach meine liebe Mühe.

zu mike880

Ich habe auch kein Problem damit, das der Strassenunterhaltdienst die Katzen entsorgen darf (muss), um diese Arbeit sind sie wirklich nicht zu beneiden.

Gruss slopy

Bearbeitet von: slopy am: 10.02.2009 10:37:48 Uhr
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mike880

Schweiz
13 Beiträge

Erstellt  am: 10.02.2009 :  14:50:28 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
@slopy: es ist anzunehmen, dass du entweder selbst keine Katzen hast oder noch nie eine unter diesen Umständen verloren hast oder selbst beim Bahnunterhalt arbeitest.

Es ist aber klar gesetzeswidrig, Katzen ohne Meldung zu entsorgen. In meinem Fall bin ich nicht sicher, ob mein Kater nicht doch noch gelebt hat, als der Bahnarbeiter eintraf, denn die Art der Verletzung und die Spuren am Unfallort zeigen, dass er noch eine Weile gelebt haben muss. Wenn Katzen am Hinterteil verletzt sind, dann leben sie manchmal noch sehr lange.
Die Behauptung des Bahnarbeiters, er habe die Plombe (mit Magnet und an rotem Halsband) erst bei der Kadaverstelle (2 Std. nach dem Unfall) gesehen, kann ich schlichtweg nicht akzeptieren. Und ich stelle mir die Frage, wieso er sich nicht gemeldet hat:
1) Angst vor der Reaktion/den Emotionen der Besitzerin?
2) Kater hat noch gelebt und er fand, im Plastiksack erledige sich die Sache von selbst?
3) Zu viele Umstände, weil er wieder so rasch als möglich an seinen Arbeitsplatz wollte resp. sonst seine Znünipause verpasst hätte?

Hätte er sich sofort bei mir gemeldet (50m vom Unfallort entfernt), hätte ich ihm sogar die "Entsorgung" abnehmen können und wäre zudem sicher gewesen, dass mein Kater nicht mehr lebte. Ich hätte ihn selbst zum nächsten Tierarzt (100m entfernt) zum Einschläfern und/oder Einäschern bringen können.
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slopy

Schweiz
33 Beiträge

Erstellt  am: 10.02.2009 :  16:57:20 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Selbstverständlich bin ich auch dafür, wenn eine Katze eine Adresse oder Telefonnummer am Halsband trägt, den Besitzer zu informieren.
Aber mit dem Chip ist das halt so eine Sache, viele Gemeinden haben keine Lesegeräte und unsere wird sicher auch kein's anschaffen.

Uebrigens habe ich auch eine Katze.

Gruss slopy
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mike880

Schweiz
13 Beiträge

Erstellt  am: 11.02.2009 :  13:08:12 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Ich bin auf eine Publikation der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte der "Schweizer Gemeinden" 4/07 gestossen, wo die Gemeinden aufgefordert werden, Kadaverentsorgungsstelle mit Chip-Lesegeräten auszurüsten und auf die gesetzliche Meldepflicht gem ZGB 720a verwiesen wird. Der Artikel ist unmissverständlich abgefasst.
chgemeinden.ch/de/PDF-artikel/PDF-Artikel-2007/07_04-Heimtiere.pdf
Die Kantone wurden demnach bereits 2004 aufgefordert, kant. Meldestellen einzurichten, weil die Meldungen nicht mehr an die Polizei zu erfolgen hatten. Gemeinden sowie die SBB sollen nun endlich ihre Weisungen betr. Meldepflicht für ihre Unterhaltsdienste anpassen und deren Einhaltung durch ihre Mitarbeiter überprüfen.

Ich empfehle, den Artikel mit einer offiziellen (Mail-)Anfrage an Ihre Gemeinde zu senden, wie die Meldepflicht vom Strassenunterhaltsdienst gehandhabt wird und ob Chiplesegeräte vorhanden sind.

Die Chiplesegeräte kosten übrigens nicht viel. Sie rangieren von EUR 199.- bis 269.-, das teuerste kostet EUR 699.-. Also auch für eine kleine Gemeinde wäre es erschwinglich, einen solchen Chipleser für den Unterhaltsdienst zu beschaffen oder ihre (kontrollierte) Kadaverstelle damit auszurüsten.
hundesportartikel.com/chip1.html
http://de.datamars.com/index.cfm?menuitemid=265

Bearbeitet von: mike880 am: 14.02.2009 15:51:24 Uhr
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shamiro

Schweiz
341 Beiträge

Erstellt  am: 13.02.2009 :  02:03:43 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Hallo "mike880", ich betrachte die Publikation der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte der "Schweizer Gemeinden" 4/07, wo die Gemeinden aufgefordert werden, Kadaverentsorgungsstelle mit Chip-Lesegeräten auszurüsten und auf die gesetzliche Meldepflicht gem ZGB 720a verwiesen wird, als denselben Leerlauf wie das Chippen bei Hunden als Vorschrift. Weder die Gemeinde noch sonst wer, nicht einmal bei der Anmeldung eines Neuzuganges weder noch bei einer Hundehausstellung in der CH ist dieser von Interesse. Seit 2007 verzichtet meine Gemeinde auch auf die Abgabe einer Hundemarke. Einzig wer daran Interesse hat, sind die TA, STS und die ANIS, für die dies ein lukratives Geschäft ist. Meine Hunde sind jedenfalls nicht bei der CH-Chip-Mafia und deren Monopol eingetragen. Dass die bei ANIS damit sogar behaupteten, dass dadurch meine Hunde nicht identifiziert werden könnten, spricht Bände.

Deine Gefühle und Rechtsempfinden in ehren, aber damit kämpfst Du als David gegen Goliath. Der Sinn und Zweck eines Gesetzes wird vorab immer schön verpackt, aber meist nachher auch nicht eingehalten geschweige kontrolliert, wenn dies auf die einzelnen Gemeinden abgewälzt wird. Z.B. meine Gemeinde interessiert sich auch überhaupt nicht dafür, ob ich bei einem nächsten Hundekauf mit diesem den neu vorgeschriebenen Kurs besucht hätte. Solange keine Reklamationen eintreffen und die Hundesteuer kassiert werden kann, ist alles i.O. und dies erachte auch ich so. Dabei ist es mir eher egal ob sie meine tote Katze melden, da ich für einen solchen evtl. Vorfall selber bei der Kadaverstelle reinschauen kann oder beim dafür zuständigen Gemeindearbeiter Nachfragen kann.

Chips oder Adresskapseln am Halsband sind bei weitem keine Sicherheit oder Gewähr auf Nachricht oder sich auf Pflichten anderer zu verlassen, sondern m.E. eher nur auf Hoffnung.
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shakira

Schweiz
554 Beiträge

Erstellt  am: 13.02.2009 :  10:21:13 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Hallo zusammen,
meiner meinungnach ist die Katzenchiperei ein verhältniss blödsinn.
Habe leider die Erfahrung machen müssen, dass es nicht mal bei den Hunden richtig angewant wird. Habe eine Shiba Inu Hündin die als Welpe wirklich klein und schnuggelig aussah. Weil sie so klein war konnte sie mir zweimal aus unserer Umzeugung ausreissen. Zweimal weil ich einfach nicht rausfand wo sie entwischen konnte. Nachts um 22 Uhr habe ich sie nochmals in den Garten glassen. Als sie nach einer weile nicht mehr kam fing ich sie an zu suchen. Meldete die Ausreisserin der Polizei und hoffte auf Morgen.

Leider hat die Polizei kein Lesegerät, das meiner Meinung nach das sinnvollste wäre. Sie geben alle gefundene Hunde im Kant. Zürich in die Tierambulnz Winkel. Was ich zu dem zeitpunkt auch nicht wusste. Nun gut, habe dann der Tierambulanz telefoniert ob sie einen Shiba Inu Welpen bekommen hätten. Musste den Hund genau beschreiben und nach einer zeit meinte die Frau, der Hund habe gar kein Chip! Waas! Konnte mein Hundchen abholen, sie wurde um 23 Uhr eingeliefert. Musste zwei volle tage Bezahlen plus gien ich natürlch zu meinem Tierarzt um rauszufinden ob der Chip nicht io sei. Chip alles io. Telefonierte nochmal mit der Tierambulanz und die meinten dann, das Lesegerät sei in dem Fall devekt gewesen. Das darf doch an so einer Stelle nicht sein..! Ich könnte noch so ein Episödli erzählen aber das würde zu lange gehen.

Zurück zu den Katzen, dort scheint es mir Sinnvoller ein Halsbändchen mit Tel. Nr. man sieht ja bei dem SBB Fall das nicht mal das angeschaut wird.

Bearbeitet von: shakira am: 14.02.2009 15:05:36 Uhr
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mike880

Schweiz
13 Beiträge

Erstellt  am: 13.02.2009 :  15:16:15 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Hallo shamiro, meine Katze wurde in einer nicht-kontrollierten, nicht mit Chipleser ausgerüsteten Kadaverstelle im Kanton Schwyz deponiert, dabei wohne ich im Kanton Zürich, mit zwei umliegenden Gemeinden, deren Kadaverstellen überwacht und mit Chipleser ausgerüstet sind. Zufall? Der Arbeitsplatz des Bahnarbeiters war an diesem Tag in besagter Gemeinde im Kanton Schwyz, wie die SBB schrieb. Keine Chance also, ein Tier zu finden, wenn der Bahndienst die Tiere irgendwo in der Schweiz in eine nicht kontrollierte Kadaverstelle bringt.

Bearbeitet von: mike880 am: 14.02.2009 15:52:33 Uhr
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Leela


2084 Beiträge

Erstellt  am: 14.02.2009 :  16:06:21 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von: shamiro

Einzig wer daran Interesse hat, sind die TA, STS und die ANIS, für die dies ein lukratives Geschäft ist. Meine Hunde sind jedenfalls nicht bei der CH-Chip-Mafia und deren Monopol eingetragen. Dass die bei ANIS damit sogar behaupteten, dass dadurch meine Hunde nicht identifiziert werden könnten, spricht Bände.



Mich nervt die Chipvorschrift definitiv auch.
Vielleicht errinnert Ihr Euch ja noch, als ich die kleine rote Notfallhündin von einem Bauernhof aufgenommen habe, Ende letzten Jahres.
Sie hat ja damals ein tolles zuhause gefunden und hat sich übrigens zu einem fröhlichen, folgsamen Familienhund entwickelt.
Jedenfalls wohnt ihr Frauchen in Deutschland und deshalb musste sie damals auch gechipt werden.
Ging ja in einem, ich war eh zum Impfen, "Entparasitieren" und Untersuchen da.
Aber es war defninitiv nicht möglich, die Hündin zu Chippen ohne das sie bei ANIS auf mich registriert wurde, obwohl sie zu dem Zeitpunkt erst wenige Tage bei mir war und schon versprochen.
So musste ich mit der Besitzerin auch wieder den ganzen Besitzerwechselpapierkrieg machen.
Vor einer Weile als ich auf der ANIS HP war, war sie aber immer noch auf mich registriert, also rief ich dort mal an, ob sie sie nicht löschen können.
Eine echt unfreundliche Frau meinte dann im Befehlston, dass eine einmal registierter Hund nie mehr gelöscht wird, es sei denn er stirbt und das ich sie ungechippt gar nicht von dem Bauernhof hätte mitnehmen dürfen!
Na toll und sowas sol dann im Interesse der Tiere sein

LG, Leela
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Maus

Schweiz
1441 Beiträge

Erstellt  am: 14.02.2009 :  16:16:50 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Leela das sin nun mal gesetze!
Genau so wie die Gesetze im Strassenverkehr ect....
Ich finde die Chip sache eine gute Idee, und bin bei Klein- und Liebhaberiteren dafür dass man sie chippt....
Das tut ja niemandem weh.....
mir auf jeden fall hätte es meine katzen zurück gebracht die ich vielleicht jetzt nie wieder sehe.....
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Leela


2084 Beiträge

Erstellt  am: 14.02.2009 :  18:54:18 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Das ist mir auch klar aber deswegen muss ich das noch lange nicht gut finden.
Ich habe auch nichts gegen das Chippen aber es sollte auf freiwilliger Basis sein!
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shamiro

Schweiz
341 Beiträge

Erstellt  am: 15.02.2009 :  01:32:40 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Hallo Leela, ich weiss wovon Du redest. Diese Misere kenne ich nur zu gut im umgekehrten Fällen. Bei ausländischen Züchtern ist es die Regel, dass sie ihre Welpen vorschriftsgemäss chippen, aber das Eintragen dem Käufer auf die Datenbank seiner Wahl und Land überlassen. Wird ein Käufer vom Züchter nicht dementsprechend Informiert ist der Hund wohl gechippt aber in keiner Datenbank eingetragen oder evtl. sein Leben lang auf den Züchter.

Deshalb fragte ich einmal bei der ANIS an, wie es denn sei, da meine Hunde bei Tasso eingetragen seien, diese aber in der CH leben, bei einem Verlust. Da meinten diese doch tatsächlich, wenn nicht bei ihnen eingetragen diese in der CH, da nicht bei ANIS eingetragen, nicht identifiert werden können und ich sie auch noch bei ANIS eintragen müsse. Da bekam ich doch fast das Ko... über soviel Geldgier und den Sinn des Chippens, wenn ich diese in sämtlichen Datenbanken eintragen müsste. Ich bin wahrlich kein PC-Genie, aber kenne jene Datenbank über welche ich jeden Chipp abfragen kann in welcher Datenbank dieser eingetragen ist.
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mali2000

Schweiz
503 Beiträge

Erstellt  am: 16.02.2009 :  09:46:29 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
ich finde halsbändchen mit adresse sehr gefährlich weil: habt ihr schonmal erlebt wie eine katze tot und am baum stranguliert hieng? ich leider schon... hätte sie kein halsband gehabt wäre siete nicht tot! als meine 1.katze rausging (sie war sich halsbänder gewohnt), kaufte ich ihr eins mit sicherheitsverschluss, am tag darauf kam sie ohne heim- na toll! noch 3mal hab ich ihr ein neues gekauft, danach wurde es mir zu blöd...
also chippen ist wesentlich sicherer, habe da bessere erfahrungen gemacht!
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mike880

Schweiz
13 Beiträge

Erstellt  am: 16.02.2009 :  14:02:05 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Hallo Mali2000, welche Erfahrungen hast du mit Chippen gemacht? Hast du eine vermisste, verunfallte oder tote Katze zurückbekommen anhand des Chips?
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Sisserl131313

Schweiz
2 Beiträge

Erstellt  am: 01.03.2009 :  20:59:57 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Meine Katze wurde angefahren und von der Gemeinde entsorgt, was wir von unserem Nachbarn erfahren haben...im Wald neben mehreren Fuchsbauten...!!! Wollte Anzeige erstatten bei der Polizei. Bei der KAPO Fribourg liess ich mir sagen, dass dies nun mal üblich ist in diesem Kanton und legal. Die Gemeinde hat behauptet meine Katze hätte kein Halsband gehabt. Noch vier Tage später fanden wir es am Unfallort vor, obwohl hunderte von Autos da durchfahren...
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mike880

Schweiz
13 Beiträge

Erstellt  am: 03.03.2009 :  16:42:44 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Ich glaube, die Dunkelziffer der Katzen, die die Unterhaltsdienste einfach verschwinden lassen, dürfte sehr hoch sein. Denn es ist meistens ja nur ein Zufall, der solche Fälle aufdeckt.

Seit 2004 besteht eine Meldepflicht für aufgefundene Tiere (gechipte und ungechipte, tote und lebende) aber fast keine Gemeinde und auch die SBB halten sich nicht daran. Ich habe den Trägervereinen von ANIS (die Datenbank für gechipte Tiere) geschrieben und sie gebeten, ebenfalls bei der SBB und den Gemeinden vorstellig zu werden, dass endlich Chiplesegeräte beschafft und/oder Katzen wie Hunde behandelt werden, d.h. bei Polizei, Tierärzten abgegeben werden, um die Identität festzustellen. Das Mindeste ist aber eine Meldung an die kant. Meldestellen.

Im Kanton Neuenburg haben die Tierärzte den Gemeinden Chiplesegeräte abgegeben. Aus Kostengründen ist es ihnen aber nicht in der ganzen Schweiz möglich. Wäre auch lachhaft, denn für eine Gemeinde oder eine Kadaversammelstelle, die vielfach von mehreren Gemeinden zusammen betrieben wird, ein vernachlässigbarer Betrag. Die Vereinigung der Tierärzte geht davon aus, dass das Chippen immer noch relativ unbekannt ist und dass sich mit der Zeit, wenn immer mehr Tiere gechipt sind, auch das Bewusstsein der amtlichen Stellen ändern würde.

Ich sehe das aber etwas anders: solange die Unterhaltsdienste einfach am Gesetz vorbei handeln können, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, solange werden Katzen nicht gleichberechtigt wie Hunde behandelt.
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