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Angel


36 Beiträge

Erstellt am: 05.03.2009 :  13:21:46 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Hallo, ich, selber schon lange hundebesitzerin, hüte ab und zu hunde von kollegen. jetzt habe ich vernommen, dass ich dafür eigentlich eine ausbildung haben müsste. stimmt das? ich verlange für das sitten nichts, bekomme aber immer ein wenig dafür! für eure tipps danke ich schon jetzt.

Bacardi


238 Beiträge

Erstellt  am: 05.03.2009 :  14:00:04 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Komisch... Wusste ich auch nicht... Wäre mir nie in den Sinn gekommen, wenn du das ja nur ab und zu machst und nicht als Beruf....

Wieso denn, du hast doch Eigenerfahrung, warst wahrscheinlich schon mal in einer HuSchu und die Leute vertrauen dir doch ihren Hund an...
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mjumju

Schweiz
22 Beiträge

Erstellt  am: 05.03.2009 :  14:09:00 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
und wie sieht es aus wenn man das hundesitting als beruf ausübt und dafür geld nimmt? braucht man dann eine spezielle ausbildung? soviel ich weiss ist diese art von arbeit ja nicht als eigenständiger beruf anerkannt....

liebe grüsse
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Mija

Schweiz
449 Beiträge

Erstellt  am: 05.03.2009 :  14:46:10 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Hallo, also es ist so:
Wenn Du Hundesitting als Beruf machen möchtest, brauchst Du dazu eine Bewilligung vom Kant.Vet Amt.
Zudem darfst Du ohne Ausbildung "nur" 19 Hunde insgesammt haben.
Das heisst, solltest Du zwei eigene haben, kannst Du noch 17 Sittinghunde aufnehmen.
Bedenke bitte immer, dass die Hunde, die Du ausführst, als Rudel zusammenhalten und so solltest Du aufpassen wenn Du sie nicht an der Leine hast, denn schnell kann es zu einer regelrechten Hetzjagd eines fremden Hundes kommen.
Aber wie Du schreibst, hast Du ja bereits einige Erfahrungen gesammelt, da wirst Du das sicher bereits wissen.
Liebe Grüsse Mija
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mjumju

Schweiz
22 Beiträge

Erstellt  am: 05.03.2009 :  17:01:35 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
braucht man auch eine bewilligung wenn man nur hunde spazieren führt und sie nicht bei sich zu hause hütet?
und nicht im rudel spazieren geht?
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Angel


36 Beiträge

Erstellt  am: 05.03.2009 :  17:19:30 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Danke für euer echo! Ich habe lediglich einen hund und meist noch 3 andere! Die verstehen sich super untereinander. ich mache dies schon länger und kann mir nichts schöneres vorstellen. ich bin gerne in der natur und somit habe ich immer eine klasse begleitung!! habe bis jetzt auch nie schlechte erfahrungen mit anderen doggis gemacht. ich werde allerdings von vielen hundebesitzern gefragt, ob ich dies berufsmässig betreibe. Wieviel könnte ich da pro Tag verlangen? Ohne eine ausbildung machen zu müssen?
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Mija

Schweiz
449 Beiträge

Erstellt  am: 05.03.2009 :  17:48:01 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Sobald Du Hundesitting auf selbstständiger Basis betreibst, brauchst Du eine Bewilligung.
Wenn Du aber vielleicht täglich die zwei Hunde von der Nachbarin mit auf einen Spatziergang nimmst, zählt dies nicht unter Hundesitting.
Auch wenn man nur mit jeweils zwei Hütehunden unterwegs ist, so muss man registriert sein, das sagt zumindest der offizielle Teil.
Aber schaut mal, wie viele sich Hundesitter nennen und nirgendwo gemeldet sind
Wegen den Preisen ist natürlich ein Unterschied. Da stellt sich die Frage über Ausbildungen, Erfahrungen, Schulen. Service, Aufenthalte, etc, etc.
Wenn ich also mit den Hunden jeweils eine Stunde unterwegs bin und sie dannach wieder nach Hause bringe, kann ich weniger verlangen als wenn ich die Hunde nach Hause nehme, füttere, bade und ev auch über Nacht behalte.
Es gibt aber auch Hundesitter die praktisch keinen Service bieten und dafür aber 75.-pro Stunde verlangen (gebe kein Kommentar dazu ab)
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Angel


36 Beiträge

Erstellt  am: 05.03.2009 :  18:10:37 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Sorry, habe ich richtig gelesen? fr. 75.-- pro std. ich kenne jemanden, bei dem werden die hunde morgens gebracht. dann gehts auf einen kleinen spazier. am nachmittag nochmals ca. 2 std. draussen und abends werden die 4-beiner wieder von den besitzern abgeholt. dies für lediglich fr. 40.--
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Mija

Schweiz
449 Beiträge

Erstellt  am: 05.03.2009 :  18:44:04 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Ja, du hast richtig gelesen. Ich habe es zuerst auch nicht verstanden, aber solange die Menschen bereit sind, so viel zu zahlen...
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Angel


36 Beiträge

Erstellt  am: 05.03.2009 :  19:05:53 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Nochmals mija, ich gehe viel mit anderen doggis spazieren und habe sie auch bei mir zuhause. Wo muss ich mich registrieren lassen? blicke nicht ganz durch!!!!
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Mija

Schweiz
449 Beiträge

Erstellt  am: 05.03.2009 :  19:52:13 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Am Besten fragst Du direkt beim Kantonalen Veterinäramt nach. Die können Dir ganz genau sagen, welche Auflagen Du erfüllen musst und was zu tun ist.
Sie sind es dann auch, die die Bewilligung aussprechen.
Wenn Du vorhast, das ganze Beruflich aufzuziehen, musst Du Dich auch noch bei der AHV melden und im Handelsregister eintragen lassen.
Ich weiss, viel Papierkram, aber glaub mir es lohnt sich.
Habe vor drei Jahren den Fehler gemacht und mich nicht registrieren lassen und musste eine enorme Summe Busse zahlen plus die Einschätzung der AHV!!!
Das war extrem.
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