Ü B E R S I C H T |
Admin |
Erstellt am: 03.06.2010 : 19:39:37 Uhr Sicher darf auch in diesem Tierforum der Hinweis nicht fehlen, dass die «Rechtliche Stellung der Tiere» im Schweizerischen Zivilgesetzbuch seit 1. April 2003 wie folgt definiert ist:
[Zitat Schweizerisches Zivilgesetzbuch
Art. 641a
II. Tiere
1 Tiere sind keine Sachen.
2 Soweit für Tiere keine besonderen Regelungen bestehen, gelten für sie die auf Sachen anwendbaren Vorschriften.
1 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 4. Okt. 2002 (Grundsatzartikel Tiere), in Kraft seit 1. April 2003 (AS 2003 463 466; BBl 2002 4164 5806).]
SR 210 Art. 641a I. Im Allgemeinen / II. Tiere (Schweizerisches Zivilgesetzbuch) www.admin.ch/ch/d/sr/210/a641a.html
Bundesamt für Justiz - Rechtliche Stellung der Tiere - Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/themen/gesellschaft/ref_gesetzgebung/ref_abgeschlossene_projekte0/ref_tiere.html
Übrigens, der damalige Präsident der «Subkommission Tier keine Sache» in Bern hält zudem zurecht fest:
[Zitat lic. iur. Luzi Stamm, Nationalrat ... Es freut mich, dass ich als Präsident der «Subkommission Tier keine Sache» in Bern einen Beitrag zum Tierschutz habe leisten können: Damals konnte die Stellung der Tiere rechtlich verbessert werden. Es besteht aber die laufende Gefahr, dass unser Tierschutz-Niveau durch die Übernahme der EU-Regeln verschlechtert wird. Der Tierschutz ist in der EU auf viel tieferem Niveau als bei uns: Hühner werden in Batterien gehalten, Kühe in langen Lastwagentransporten durch ganz Europa gekarrt, Tötungsarten sind erlaubt wie nirgends in der Schweiz, und so weiter und so fort. ...]
Webseite von lic. iur. Luzi Stamm - Tierschutz http://stamm.viron.ch/index.php?act=page_3 |
D I E 2 L E T Z T E N A N T W O R T E N (Neue zuerst) |
Cappuccina |
Erstellt am: 11.06.2017 : 16:58:50 Uhr Danke! Rege mich auch immer darüber auf. |
Admin |
Erstellt am: 09.06.2017 : 21:09:13 Uhr Über 7 Jahre sind her, seit unserem Forumshinweis, dass Tiere keine Sachen mehr sind!
Und ca. 15 Jahre ist es her, seit im Schweizerischen Zivilgesetzbuch die «rechtliche Stellung der Tiere» wie folgt definiert wurde:
«Tiere sind keine Sachen» (Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Art. 641a)
Beim Freischalten von 100-tausenden Tier-Kleinanzeigen fällt uns leider immer wieder auf, dass auch im Jahr 2017 bei vielen Inserenten noch das alte «sächliche Denken» vorherrscht!
Ob Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Schildkröten und dergleichen - immer wieder lesen wir in Inseraten von Stückzahlen (... pro Stück / pro Stk.) als wären solche Tiere Schlüsselanhänger, Veloschräubchen oder andere Massenartikel und Produkte ab der Stange!
«Tier-Inserate» wird in Zukunft solche Kleinanzeigen nicht mehr freischalten!
Denn Tierschutz beginnt im Kopf und in der «sprachlichen Ausdrucksweise»!
Der Bundesrat admin.ch - Grundsatzartikel Tiere - Änderung vom 4. Oktober 2002 admin.ch/opc/de/official-compilation/2003/463.pdf |
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