Ü B E R S I C H T |
suche_Stall |
Erstellt am: 16.07.2009 : 15:31:27 Uhr Dieser Forumsbeitrag wurde von der Forumsbenutzerin gelöscht. [Admin] |
D I E 7 L E T Z T E N A N T W O R T E N (Neue zuerst) |
Admin |
Erstellt am: 17.07.2009 : 09:29:58 Uhr Noch eine interessante Ergänzung zum Veterinäramt des Kanton Zürich.
Jahresbericht 2008 des Veterinäramts: Schutz und Information weiter verstärkt gd.zh.ch/internet/gd/de/news2/news2009/164.html
[Zitat Webseite Veterinäramt Kt. ZH
... Das grosse Interesse der Bevölkerung an Fragen der Tierhaltung, des Tierschutzes und der Tierseuchen widerspiegelte sich 2008 in einem weiteren starken Anstieg der telefonischen Anfragen und der Medienauskünfte.
Von den 18'200 Telefonanfragen betrafen knapp 36 Prozent Tierseuchen, rund 25 Prozent Tierschutzfragen und 14 Prozent Fragen im Zusammenhang mit dem Hundegesetz.
Einem grossen Bedürfnis entspricht auch die Findeltiermeldestelle, die seit 2005 dem VETA angegliedert ist. Aufgrund von 1320 Fundmeldungen konnten 377 entlaufene Haustiere an ihre Halterinnen und Halter zurückgegeben werden, 800 konnten zur Neuplatzierung frei gegeben werden.
Dank obligatorischem Chip und Hundemarke konnten rund drei Viertel der zugelaufenen Hunde zurückgeführt werden. Bei Katzen, von denen nur wenige gechipt sind, gelang dies dagegen nur in rund einem Viertel der Fälle. ...
Auszug Jahresbericht 2008 des Veterinäramts:
8. Tätigkeitsbericht des kantonalen Anwalts für Tierschutz in Strafsachen Wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz wurden für die Zeit vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 im Kanton Zürich gesamthaft 224 Verfahren eröffnet und dem Tieranwalt zur Kenntnis gebracht. Der Tätigkeitsbereich des Tieranwalts erstreckt sich auf das Beraten (in Form von Stellungnahmen) und Unterstützen der untersuchenden Behörden in Strafverfahren. Ist der Tieranwalt mit einer Einstellungs- oder Strafverfügung, mit einem Strafbefehl oder einem Urteil nicht einverstanden, hat er gemäss kantonaler Tierschutzgesetzgebung die Möglichkeit, von den ihm zustehenden Parteirechten Gebrauch zu machen und ein Rechtsmittel zu erheben. Im Jahr 2008 hat der Tieranwalt sodann sechs Rekurse verfasst, wobei ein Rekurs auf ein im Jahr 2007 eröffnetes Verfahren zurückgeht. Im Jahre 2008 hat der Tieranwalt mit der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich "Sanktionsempfehlungen Tierschutzgesetz" erarbeitet, die nachhaltig zu einer effizienteren und transparenteren Durchsetzung des Tierschutzstrafrechts im Bereich der Tierquälereien beitragen.
Tierarten Von den 224 eröffneten Verfahren sind die folgenden Tierarten betroffen (Stand 31.12.2008):
Tierart / Anzahl Fälle - Hunde 138 - Katzen 12 - Kaninchen 6 - Schafe 5 - Vögel 4 - Fehlende Spezifikation 3 - Frettchen 1 - Hamster 1 - Wildschweine 1 - Esel 1 - Rindvieh 28 - Pferde 7 - Schweine 6 - Geflügel (Hühner, Enten, Gänse) 5 - Füchse 3 - Hängebauchschweine 2 - Eichhörnchen 1 - Ratten 1 - Fische 1
Ende Zitat] |
Didi |
Erstellt am: 17.07.2009 : 04:02:39 Uhr Wäre etwas vorsichtiger mit solchen Äusserungen, kann schnell nach hinten los gehen!
Verstehe nicht ganz was das in so einem Forum zu suchen hat? Wenn dieser Stall so schlimm ist, dann unternimm selbst etwas und damit meine ich nicht in Foren Rufmord zu betreiben.
P.S. Ein Tipp für ein anderes Mal: Informier dich vorher immer genau über den Stall in dem du deine Pferde hinbringst dann bleibt dir so was evt. das nächste Mal erspart! |
misha |
Erstellt am: 16.07.2009 : 23:34:15 Uhr Das stimmt nicht. "Macht bei so wenig Pferden nichts"? Egal ob 1,2 oder 10 Pferde. Wenn Tiere tierschutzwiedrig gehalten oder gequält werden, schreitet das VetAmt nach Meldung ein. Komischer Thread |
suche_Stall |
Erstellt am: 16.07.2009 : 23:09:50 Uhr Dieser Forumsbeitrag wurde von der Forumsbenutzerin gelöscht. [Admin] |
Admin |
Erstellt am: 16.07.2009 : 22:19:03 Uhr Zitat: Original erstellt von: suche_Stall
Warnung vor dem Stall im ...
Solche Warnungen gehören kaum in ein Online-Forum und sind sicher nicht der geeignete Ort, um Verstösse gegen das Tierschutzgesetz zu «melden». Deshalb wurden auch die näheren Angaben durch Sterne (*) ersetzt, um die direkt Betroffenen zu «schützen».
Falls es sich wirklich um «unzumutbare Zustände» handelt (z.B. Kühe die «knietief» im Dreck/Mist stehen, etc.), so ist in der Regel das Kantonale Veterinäramt (VETA) oder der Veterinärdienst des jeweiligen Schweizer Kantons für solche Angelegenheiten/Missstände zuständig.
z.B. Kontaktdaten Veterinäramt des Kanton Zürich gd.zh.ch/internet/gd/de/Gesund2/aemter_diens.html
Formulare und Infos des Veterinäramtes des Kanton Zürich gd.zh.ch/internet/gd/de/FormulareN/veterin.html
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Inyuk |
Erstellt am: 16.07.2009 : 19:24:33 Uhr Ich währe auch vorsichtig mit solchen Ässerungen, nicht dass man Dich noch wegen Rufmord oder so belangt. Zuden jeder der eine Box sucht für sein Pferd besichtigt vorher den Stall und wenn Deine äusserungen stimmen sollten sieht man das sowiso auf anhieb. |
misha |
Erstellt am: 16.07.2009 : 17:02:41 Uhr Solche anonyme Warnungen in Foren stossen mir immer sauer auf. Wer bist du? Woher sollen Leser wissen, ob die Behauptungen stimmen? Sorry, aber da kann jeder x beliebige daher kommen und aus welchem Grund auch immer irgendwelche Geschichten ins Netz setzen |