Ü B E R S I C H T |
anja73 |
Erstellt am: 18.04.2010 : 16:58:23 Uhr Hallo,
ich habe mal eine Frage, ich weiss natürlich nicht wer sich mit dem recht auskennt, aber ich bin so platt seit 2 Tagen dass ich mich kaum einkriege.
Mein Mann hatte vor ca. 3 Wochen einen Unfall. Er war nachts um 23.00 auf dem Weg zur Arbeit.
Er sah in der Kurve eine Katze und bremste, kam ins schleudern und hatte einen Crash mit unserem Auto. Mein Mann sagte mir er glaubt nicht dass er sie angefahren hat.
naja, nun rief er mich an und berichtete mir von dem Unfall und das unser Auto kaputt sei. Und fragte mich ob er die Polizei rufen müsste, ich sagte ich weiss nicht. Die Katze war nicht zu sehen und er hatte das Gefühl dass er sie nicht getroffen hat.
1 Minute später, kam die Polizei. Nahm alles auf . Unser Auto wurde abgeschleppt.
Nun kam vorgestern ein Brief vom Amtsstatthalter mit einer Strafverfügung.
Schuldig gemacht des Nichtbeherrschens des Fahrzeuges !
??????????????
Was soll das ?
Hätte er nicht bremsen dürfen oder wie?
weiter stand dort :
Sie werden in Anwendung von : Art. 31 Abs1 und 90 Ziff. 1 SVG Art. 3 Abs1 VRV
bestraft mit einer Busse.
habe im internet geschaut was diese Paragraphen bedeuten
bei Art. 3 Abs1 VRV stand so viel wie wenn man das handy benutzt und sich ablenken lässt und somit nicht mehr konzentriert am lenker sitzt .......
häää?
Er war doch nicht mal am handy... das war doch nie ein thema. das handy ist immer in seiner arbeitstasche und er tel nie wenn er fährt.
was denkt ihr? soll man anfechten ?
hier wurde ganz klar was erfunden.
als hätten wir nicht schon schaden genug gehabt. das auto ist hinüber und wir haben nur teilkasko.
es gab neben unseren schaden keine weiteren sach oder personenschäden.
leider nicht einmal zeugen.
was denkt Ihr darüber ?
lg anja |
D I E 12 L E T Z T E N A N T W O R T E N (Neue zuerst) |
Inyuk |
Erstellt am: 19.04.2010 : 12:53:16 Uhr Dass es eine Bussi geibt wegen "nicht beherschen des Fahrzeuges" ist klar, er ist ja geschleudert. Es ist so wenn man eine Katze anfährt oder überfährt muss man es unbedingt der Polizei melden. Das geht unter Wildschaden und wenn man dies nicht meldet gibts eine anzeige wegen Fahrerflucht. Auch der Büsibesitzer kann, soviel ich weiss bin aber nicht 100% sicher, wegen seinem toten Büsi eine anzeige machen ( wenn es niemand gemeldet hat). ( wie gesagt bin mir nicht 100% sicher ob das noch so ist) |
shakira |
Erstellt am: 19.04.2010 : 11:17:03 Uhr Ich hatte auch einmal einen kleinen zusammenstoss und weil ich mir nicht sicher war, ob ich die Polizei verständigen soll oder nicht, rief ich meinen Garagisten an.Der sagte mir, fals niemand verletzt ist soll ich die Polizei nicht anrufen da es ev. dann noch Busse wegen diesem und jenes geben könnte. Mit einverstäntnis der Mitbetroffener erledigten wir den Unfallhergang (Unfallformular)selber. Die Versicherung bezahlte und gut war. Was mich aber sehr erstaund ist, wenn man Rekurse oder Jugendanwaltschaftsbiefe erhält.. Die genauigkeiten lassen zu wünschen übrig (obwohl ja alles hundert mal geschrieben und gesagt wird) und man weis dann wirklich nicht ob es sich jedesmal lohnt nochmals das ganze zu berechtigen.. am schluss will man nur endlich seine Ruhe und lässt es dann sein. |
Eurybia |
Erstellt am: 19.04.2010 : 10:20:05 Uhr Hallo,
Also soviel ich weiss bekommt man immer eine Busse wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeuges wenn man Unfallverursacher ist und die Polizei kommt. Egal ob es Schaden gibt oder nicht. Ich glaube nicht das anfechten viel bringt.
Aber noch viel glück!
Grüsse eury |
abje |
Erstellt am: 19.04.2010 : 07:59:24 Uhr Achtung! Der Bruder von meinem Freund hatte auch einen Autounfall. Es kam niemand zu schaden. Er rief nicht die Polizei und fuhr nach Hause. Na ja, jetzt hat er eine Busse wegen Fahrerflucht! Ich weiss jetzt nicht, ob das teurer ist oder das andere :-) |
anja73 |
Erstellt am: 18.04.2010 : 22:04:11 Uhr naja das passiert ns auch nicht mehr das ist fakt. |
krista82 |
Erstellt am: 18.04.2010 : 21:52:39 Uhr Ich hätte die Polizei auch nicht gerufen. Solange nichts und niemand ausser mein eigenes Auto zu Schaden kommt, werde ich bestimmt keine Polizei rufen. Denn was sollte das bringen? |
anja73 |
Erstellt am: 18.04.2010 : 21:44:38 Uhr Krista, Busse ist ok wenn jemand zu schaden kam, aber in dem fall hat er einfach eine katze nicht überfahren und nur selbst schaden davon getragen. es wurde niemand und nichts beschädigt.
ich weiss nur sicher dass ich in solch einem fall NIEMALS die polizei rufen werde.... damit straft man sich nur selbst.
und die zocken ab wo es nur geht. |
dotibo |
Erstellt am: 18.04.2010 : 21:37:48 Uhr Ja so sind die CH-Gesetze. Mir wurde sogar den Entzug des Fahrausweises Angedroht. PW "Versteckte" sich hinter dem Langsam Rückwärtsfahrenden LKW und "schoss" im 45 Grad Winkel plötzlich raus. Touchierte dadurch den PW. Sie wollte die Polizei und da ging das "Mühlewerk" Los. Musste auch den Anwalt Einschalten, da ich alle Vorsichtsmassnahmen getroffen hatte. Da der PW in dem Augenblick hinter den LKW fuhr als ich Einstieg um das Manöver zu Beginnen. 1Sek nur, habe ja hinten keine Augen. |
krista82 |
Erstellt am: 18.04.2010 : 20:43:18 Uhr Wenn doch dein Mann ganz alleine einen Unfall versursacht wird er logischerweise eine Busse kriegen für Nichtbeherrschen des Fahrzeuges. Egal ob er zu schnell war oder nicht.
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anja73 |
Erstellt am: 18.04.2010 : 20:26:22 Uhr Eben anscheinend wird angenommen, seit wann darf angenommen werden?
Gilt nicht im Zweifel für den Angeklagten? Man kann doch nicht einfach etwas behaupten für das es gar keinen Beweis gibt.
Nachdem ausgeschlossen werden musste dass er nicht zu schnell war, nüchtern war er auch (test wurde vor ort gemacht) bleibt ja nur noch das handy oder wie ?
das vertrauen in die Polizei habe ich nicht mehr.... die dürfen ja scheinbar machen wie sie wollen und wenns nix gibt dann wird halt was erfunden....
super.... |
krista82 |
Erstellt am: 18.04.2010 : 20:09:53 Uhr Hallo
Soviel ich weiss, hätte er der Katze nicht ausweichen dürfen. Es klingt wirklich hart und unlogisch, aber mir hat so ein Versicherungstyp mal gesagt, dass man im Falle eines Unfalls beim Ausweichmanöver (z.b. man fährt in einen Baum oder eine Mauer) nichts von der Versicherung kriegt.
Das mit dem "nichtbeherrschen des Fahrzeugs" kann ich auch irgendwo nachvollziehen. Das gilt ja sogar, wenn einem jemand ein Fahrrad von einer Brücke vors Auto schmeisst. Man ist verpflichtet, so zu fahren, dass man jederzeit reagieren kann und die Übersicht behält. Ich finde diese Fälle auch krass (da müsste man ja nachts generell mit ca. 30 km/h rumfahren) aber irgendwo muss der Gesetzgeber wohl eine Grenze ziehen.
Der Artikel 3 Abs 1 aus der VRV lautet:
Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird.
Anscheinend wird angenommen, dass dein Mann eben nicht seine volle Aufmerksamkeit der Strasse gewidmet hat.
Ich glaube, es wäre wirklich besser gewesen, die Polizei nicht zu rufen. Anfechten wird wohl nicht allzu viel bringen. |
Mija |
Erstellt am: 18.04.2010 : 19:25:22 Uhr Oh, das erinnert mich so an meinen *Fall*. Sorry muss es Dir schnell erzählen: Im Winter 08 habe ich in einer blauen Zone parkiert, es hatte eine Menge Schnee und ich sah die blaue Linie nicht. Kurze Zeit später bin ich zum Auto zurückgekommen und an meiner Frontscheibe klebte ein amtliches Schreiben, ich hätte mich umgehend bei der Polizei zu melden. Diese gab den Fall weiter an das Bezirksgericht, worauf ich einige Wochen später eine Busse in der Höhe von 800(!!!) Franken kriegte, weil ich damals angeblich mit einem Rad ausserhalb der blauen Linie stand. Das liess ich mir nicht bieten! Ich bestand auf eine neue prüfung des Fall's, musste beim Gericht antraben und bekam recht. Musste keinen Rappen bezahlen. Was ich mit der Geschichte sagen will: Nicht alles müssen wir einfach so akzeptieren. Die Behörden haben sehr viel Handlungsspielraum. Deshalb, fechte dieses Urteil an, versuchen kannst Du es ja. Aber achte darauf, meistens hast Du nur 30Tage Zeit für eine Berufung. Viel Glück! |