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ciadao |
Erstellt am: 01.08.2015 : 20:54:15 Uhr Hallo zusammen kann mir jemand eine genaue Antwort geben ich habe für jemand ein Hündchen reserviert die Frau hat mir eine Anzahlung von 1000.- Fr überwiesen das Hündchen wäre am 2.Juli 10 Wochen alt gewesen und hätte ins neue Heim einziehen können dann hat diese Frau mir gesagt dass sie noch in die Ferien wollen so habe ich das Hündchen bis heute behalten es sollte am Montag 3.8 weggehen nun heute hat die Frau mir geschrieben dass sie es in zwei Stunden holen werden aber ich richte die Hundewelpen baden krallen schneiden usw so dass ich gesagt habe morgen dürften sie kommen und ich sagte ihr dann dass ich die Nachimpfung und die effektiven Auslagen haben müsste nun hat die Frau dann gesagt der Hund wäre ihr zu teuer !!! nachdem ich ihn mehr als 4 Wochen länger für Ferien behalten hatte es ging um 200.- Fr für Impfung entwurmen km und was dringend war denn wenn die impfung nicht nach 4 Wochen nach der ersten Impfung gemacht wird ist der Welpe nicht mehr geschützt nun will sie die ganze Anzahlung ohne Abzug zurück muss ich ihr die ganze Anzahlung zurückzahlen oder darf ich meine Umtriebe abziehen das heisst die Nachimpfung die Ferienzeit 1 Monat (wäre die kleine nicht reserviert gewesen hätte ich sie verkaufen können) wäre dankbar um eine Antwort wie mein Recht aussieht ? man kann doch nicht ein Welpe reservieren für 3 Monate und dann absagen ???
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D I E 3 L E T Z T E N A N T W O R T E N (Neue zuerst) |
jazzcat77 |
Erstellt am: 30.11.2015 : 17:44:52 Uhr Also ich kenne sowas auch nicht ohne Vertrag. Sieht man doch auch auf jeder Webseite wie hier: www .anizones.ch/infos-verkauf.html Selbst wenn ich ein Kätzchen geschenkt bekäme, würde ich einen Vertrag machen, eben damit es hinterher nicht heißt, ich hätte sie geklaut oder so. Gibt leider nichts was es nicht gibt. |
Schay |
Erstellt am: 10.08.2015 : 15:59:12 Uhr Hallo Cidao
Habt ihr keinen Reservationsvertrag? Nichts schriftliches?
Normalerweise liegen Anzahlungen für Hunde zwischen 200-400 Fr. und dann legt man eben SCHRIFTLICH fest, dass die Anzahlung verfällt, wenn der Hund bis dann und dann nicht komplet bezahlt und abgeholt wird.
Auch für die Ferienbetreuung müsstest du was schriftliches haben. Das kann eine gratis Dienstleistung sein oder aber auch soviel Kosten wie ein Monat in der Tierpension.
Die 2.Impfung zu machen ist für den Welpen sinnvoll, aber du hast über den Kopf der künftigen Halterin entschieden, da hast du null Ansprüche, ausser du hast ne schriftliche Vereinbarung. Sie könnte ihn auch nie impfen. Und wer zahlt für einmal Impfen und Entwurmen 200Fr. ????
Wenn du nichts schriftliches hast, kann sie nach einer Mahnung eine Betreibung gegen dich einleiten. Du hast den Hund und das Geld - sie nichts von beiden.
Wenn du was schriftliches hast, sieht die Lage anders aus. Sonst ist es einfach Aussage gegen Aussage. |
Leela |
Erstellt am: 02.08.2015 : 19:51:38 Uhr Hast Du denn keinen Reservationsvertrag gemacht? Normalerweise gehört zu einer Anzahlung ja ein Reservationsvertrag und in solchen steht meist, dass die Anzahlung verfällt, sollte der Hund nicht abgeholt werden (das ist ja der Sinn und Zweck einer Anzahlung, die normalerweise aber nicht gerade so hoch ist). So oder so sitzt Du am längeren Hebel, da sie Dir die Anzahlung schon überwiesen hat. Eine genaue Gesetzeslage gibt es da wohl nicht aber ich bezweifle, dass sie den juristischen Weg einschlagen wird wegen ein paar hundert Franken. Ich würde ihr Deine Kosten auflisten und per Brief schicken und das restliche Geld überweisen, fertig. |
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