Ü B E R S I C H T |
Admin |
Erstellt am: 24.12.2014 : 16:46:38 Uhr Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass die Mindestgrössen für Ziervogel Käfige und Volieren massiv unterschritten werden. Bitte beachten Sie darum folgende Hinweise betreffend Mindestmasse von Vogelkäfigen und Vogelvolieren!
Die Schweizerische Tierschutzverordnung schreibt in Tabelle 2 Anhang 2 Mindestmasse für die permanente Haltung von Vögeln vor. Als kleinstes mögliches Flächenmass für die Haltung von Ziervögeln gelten dabei 0.24 m2.
Käufer und Tierhalter, welche ihre Vögel in einem zu kleinen Käfig halten, die gemäss Tierschutzverordnung die angegebenen Mindestmasse massiv unterschreiten, handeln illegal und machen sich strafbar!
Hinweis: Entsorgen Sie Vogelkäfige, die diesen gesetzlichen Mindestmassen nicht genügen!
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Weiterführende Links rund um Ziervögel:
Kanarienvögel - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV www.blv.admin.ch/themen/tierschutz/05466/05566/
Wellensittiche - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV www.blv.admin.ch/themen/tierschutz/05466/05720/
Das Wellensittichheim - BLV www.blv.admin.ch/tsp/02471/02472/02474/
[Zitat: BLV Webseite Je grösser der Käfig oder die Voliere der Wellensittiche, desto besser. Denn Ihre Wellensittiche sollten genügend Platz zum fliegen haben.
Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Wellensittichheim von mindestens 0,12 Kubikmeter für bis zu vier Vögel. Dem würde ein Käfig von 60 x 40 x 50 Zentimeter entsprechen. Für jedes weitere Tier muss das Käfigvolumen um 0,025 Kubikmeter grösser sein. Doch diese Masse sind das absolute Minimum. Ihre Wellensittiche werden Ihnen dankbar sein, wenn Sie ihnen mehr Platz bieten. ]
Broschüren bestellen - Vögel als Heimtiere [ Informationsbroschüre, Format A5 ] www.tierschutz.com/publikationen/heimtiere/
Weitere Infos zur Heimtierhaltung auch unter www.meinheimtier.ch - das Informationsportal für Heimtierhaltende |
D I E 1 L E T Z T E N A N T W O R T E N (Neue zuerst) |
Admin |
Erstellt am: 14.01.2015 : 11:04:46 Uhr Offenbar gibt es immer wieder Ziervogelhalter (Kanarienvögel, Wellensittiche, etc.), die sich der geltenden Mindestmasse für Vogelkäfige zu wenig oder gar nicht bewusst sind. Denn immer wieder wird versucht, Vogelkäfige zu inserieren/zu verkaufen, die leider die Mindestgrössen gemäss Schweizer Tierschutzverordnung zum Teil massiv unterschreiten!
Zum Beispiel wurde folgende Vogelkäfig Kleinanzeige nicht freigeschaltet, da die kleinst mögliche Käfig-Grundfläche von 0.24 m2 (Flächenmass) leider unterschritten wird!
[Zitat: Vögelkäfig/Volieren Kleinanzeige Nr. 252723
Vogelkäfig zu verkaufen ... Verkaufe ein Vogelkäfig im gutem Zustand. Der Vogelkäfig wurden 3 Jahre von zwei Wellensittichen gebraucht.
Masse: 52cm x 32cm x 56cm (LxBxH)
Preis: CHF 40.- ... ]
Statt den gesetzlich vorgeschriebenen 0.24 m2 hat dieser Vogelkäfig leider nur eine Grundfläche von 0.16 m2 (52cm x 32cm = 1664 cm2 = 0.16 m2)
Die Käfig/Volieren Mindestgrundfläche wäre z.B. erfüllt bei den Grundmassen 60cm x 40cm! (60cm x 40cm = 2400 cm2 = 0.24 m2) |
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