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Tierforum Thema |
Schay
692 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 14:14:41 Uhr
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Ich kann es nicht fassen, was ich heute im 20Minuten gelesen habe. Die Gemeinde Altstätten SG hat einen Findelhund nach 10Tagen im Tierheim vom Tierschutzbeauftrageten abholen und erschiessen lassen, damit die Gemeinde für den Hund nicht weitere Ausgaben hat. Der Leiter vom Tierheim wusste nicht, dass "Funny" zum Erschiessen abgeholt wurde, sonst hätte er sie da behalten. Aha, das machen also unter anderem "Tierschutzbeauftragte".
Wo leben wir den? Dachte echt, so kranke Sachen gibt es nur in Nachbarländern. |
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Maximilian
Schweiz
2538 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 14:29:43 Uhr
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Hab den Link rausgesucht, hier, bitte lest das mal - ich bin absolut schockiert und entsetzt! 20min.ch/news/stgallen/story/10946225
Ich habe eine Mail an den Tierschutzpräsidenten des Kantons St. Gallen geschrieben und meiner Empörung Ausdruck verliehen. Wär schön, wenn sich andere von Euch anschliessen würden und hier ein Zeichen setzen, sowas geht doch einfach nicht
Meiner Meinung nach gehört dieser "Tierschutzbeauftragte" mit sofortiger Wirkung entlassen, und es ist abzuklären, auf welcher rechtlichen Grundlage und auf wessen "Befehl" hin gehandelt wurde. So etwas geht doch einfach nicht, was ist, wenn die Besitzer der Hündin nun plötzlich auftauchen, wenn's ein ausgerissener Ferienhund war und die Besitzer sind noch nicht zurück??? |
Bearbeitet von: Maximilian am: 10.06.2009 14:56:16 Uhr |
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nicita
Schweiz
196 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 14:49:33 Uhr
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ich glaub ich spinne, normalerweise muss man doch ein findelhund mind. einen monat behalten und nach den besitzen suchen. wenn kein erfolg dann ihn vermitteln und nicht erstiessen. ich krieg gleich die kriese, vorallem habe ich noch vorkurzem in dieser gemeind gewohnt, ich fass es einfach nicht. |
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Granat
Schweiz
1280 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 14:54:34 Uhr
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So etwas ist total schockierend. Was ich allerdings nicht verstehe ist, wie hier die Rollenverteilung ist. Der Rheintaler Tierschutzverein sucht immer noch nach dem Besitzer und wäre ja eigentlich zuständig. Wieso holt dann der Tierschutzbeauftragte (muss wohl von der Gemeinde sein) diesen Hund???
Mäxli, dies würde aber den Rheintaler Tierschutzverein betreffen und nicht den St. Gallern.
Finde es auf alle Fälle gut, dass der Tierheimleiter Anzeige erstattet hat. So geht es ja wohl nicht! |
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Maximilian
Schweiz
2538 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 15:02:22 Uhr
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Dann schreib ich den Rheintalern gleich auch noch, und der Gemeinde Altstätten auch. Die haben schon x Proteste gekriegt, sollen die ruhig merken, dass sowas nicht einfach akzeptiert wird. Mensch, ich hab so eine Wut und Trauer in mir, das gibts doch einfach nicht, wo sind wir denn hier???? Hier müssen Köpfe rollen, und zwar menschliche!!!! Wieviele Tiere sitzen schon bedeutend länger in TH, Tiere, die wirklich schwierig vermittelbar sind und von den vielen Importhunden rede ich jetzt gar nicht mal - und hier wird nach zehn 10!!! Tagen eine Hündin einfach exekutiert:-(((( |
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Leela
2084 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 15:07:10 Uhr
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Das muss wohl jemand von der "alten Garde" entschieden haben...denn früher war das durchaus üblich. Ich weiss noch als ich als Kind auf den Polizeiposten die Hundesteuer für meinen Hund zahlen ging, da hatten die einen Appenzellerrüden auf dem Revier. Auf meine Frage hin, was mit dem passieren sagten die auch, dass er nach 10 Tg. erschossen würde, falls der Besitzer sich nicht meldet. Diese Zeit verbrachte er übrigens auf dem Polizeiposten, da es in unserem Kt. kein TH gab... |
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Aless
Schweiz
4 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 15:07:22 Uhr
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und so etwas nennt sich tierSCHUTZbeauftragter!!! bin sauer und sehr traurig |
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Maximilian
Schweiz
2538 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 15:14:11 Uhr
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Hier noch die Mailaddi der Gemeinde Altstätten info(at)altstaetten.ch für diejenigen unter Euch, die sich auch beschweren wollen. Und noch der Link zum St Galler Tierschutzes tierschutz-ktsg.ch/Verbandsvorstand.html da findet Ihr die Mailaddi des Präsidenten |
Bearbeitet von: Maximilian am: 10.06.2009 15:32:12 Uhr |
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misha
Schweiz
1166 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 15:22:54 Uhr
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So eine elende Sauerei Unglaublich |
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Torok
Schweiz
1268 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 15:25:51 Uhr
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Ich verstehe es auch nicht wirklich; warum den Hund erschiessen, wenn das Tierheim nach einer gewissen Zeit der Hund weitervermitteln kann wie nicita schon schrieb??
Also bitte, als ob die gemeinde auf diese paar läppische Franken angewiesen wäre, die der Aufenthalt des HUndes gekostet hätte.
Traurig!!! |
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shakira
Schweiz
554 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 15:29:45 Uhr
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Da blick ich nicht mehr durch. Jahrelang werden Import-Weisenhunde durchgefüttert und dann so etwas. War der Hund nicht Gechipt? Und ich habe auch immer geglaubt es bestehe eine Frist in einem Tierheim bis man den Hund weitervermitteln versucht, aber sicher nicht erschiesst! Das habe ich nun zum ersten mal gehört. Phua voll krass! |
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Granat
Schweiz
1280 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 15:30:42 Uhr
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Habe soeben Herrn Stadtpräsident Bühler, Altstätten, ein Protestmail geschrieben! |
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Jamie
Hungary
1046 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 15:48:54 Uhr
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Was hast du denn geschrieben Granat? Kannst du es hier hinein kopieren, oder nicht? |
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slopy
Schweiz
33 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 16:08:16 Uhr
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Mich macht es sehr traurig, dass man kein Geld haben will für einen Findelhund aus der Schweiz, aber für Import-Hunde hat man Geld im überfluss.
Irgendwo im Internet habe ich gelesen, das Funny nicht getchipt war. |
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Teddyhamster95
Schweiz
98 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 16:12:56 Uhr
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ooooh, dieser Hund war aber süüüss! Man die sind echt dumm!!! |
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Maximilian
Schweiz
2538 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 16:14:14 Uhr
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Der Bandel soll sich besser mal sehr warm anziehen, lest mal hier
ostnews.ch/Lieber+Erwin+Bandel/390265/detail.htm |
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Granat
Schweiz
1280 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 16:36:27 Uhr
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Hier meine E-Mail:
Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Bühler
Als Rheintaler Hundebesitzerin bin ich erschüttert über die Praktiken, die in ihrer Gemeinde mit Findelhunden herrschen. Ich werde hoffentlich eine von vielen Schreibern sein, die mit Nachdruck Konsequenzen fordert. Das Erschiessen eines Findelhundes nach 10 Tagen kann und darf in der heutigen Zeit wohl nicht wahr sein. Da werden Gesetze auf allen Ebenen erlassen zum Schutz von Tier und Mensch, aber offenbar gibt es noch kein Gesetz das Tiere vor Tierschutzbeauftragten schützt. Das sind Zustände wie in einer Bananenrepublik!!!
Gratulation an den Tierheimleiter vom Tannenhof, dass er soviel Zivilcourage besitzt und Anzeige erstattet hat. Ich hoffe, dass dies ein Einzelfall war und Herr Bandel mit sofortiger Wirkung suspendiert wurde. Alles andere wäre nicht tragbar!
Auf freundliche Grüsse verzichte ich jetzt, da dies keinesfalls zutreffen würde.
Eine tierliebende Person in der Nachbargemeinde (+Name, Adresse) |
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Maximilian
Schweiz
2538 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 16:43:19 Uhr
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Hoffe mein informieren des SFDRS und Radio DRS1 und Toponline bringt was.... daumendrücken. Granat, was ich mich auch noch Frage, herrscht im angrenzenden Oesterreich noch keine Chip-Pflicht? u.U. kam die Funny ja von ännet der Grenze? |
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Toblerone
Schweiz
88 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 16:43:56 Uhr
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Ich erlaube mir mal, hier auch mein Protestmail einzufügen. Darf kopiert werden, müsst einfach euren Absendern natürlich ändern:
Sehr geehrte Gemeinde Altstätten Ich fordere von Ihnen die unverzügliche Freistellung des Herrn Bandel! Es kann ja wohl nicht sein, dass sich eine Gemeinde auf so billige und verachtende Weise von einem Findelhund entledigt, weil man zu geizig ist, die paar Franken (Sie nehmen u.a Hundesteuer ein, oder nicht!?) für dessen Tierheimaufenthalt auszugeben! Es ist schockierend, dass inzwischen schon so manche spanische oder italienische Gemeinde tierfreundlichere und humanere Methoden für Streunerprobleme gefunden hat als die Gemeinde Altstätten! Und dort ist es nicht nur ein einzelner Hund!!
Ich hoffe sehr, dass sich keiner meiner Hunde jemals in Ihre Gemeinde verläuft und dort aufgegriffen wird! Ohne mich auf Herr Bandels Niveau herunter begeben zu wollen, könnte ich als Hundebesitzer für niemanden mehr garantieren, wenn er meinen Hund aus dem TH abholen und erschiessen würde!
Diebezüglich noch ein Auszug aus unserem Tierschutzgesetz (welches auch für sog. Tierschutzbeauftragte verbindlich ist!!!):
Art. 177 Anforderungen an Personen beim Töten und Schlachten 1 Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
Art. 178 Betäubungspflicht 1 Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung getötet werden. Ist die Betäubung nicht möglich, so muss alles Notwendige unternommen werden, um Schmerzen, Leiden und Angst auf ein Minimum zu reduzieren.
2 Die Tötung eines Wirbeltiers ist ohne Betäubung zulässig:
a. bei der Jagd; b. im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmassnahmen
Ebenfalls stellt sich hier auch noch die Frage, inwieweit Herr Bandel überhaupt über einen Waffenerwerbs- bez Waffentrageschein besitzt?!
Es ist dringend nötig, dass eine Person, in dessen Augen Tiere nur ein Kosten- und Störfaktor sind, unverzüglich aus dem Amt eines "Tierschutzbeauftragten" entfernt werden!
Mit freudlichen Grüssen, |
Bearbeitet von: Toblerone am: 10.06.2009 16:46:50 Uhr |
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Granat
Schweiz
1280 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 17:07:47 Uhr
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Doch in Oesterreich müssen Hunde auch gechipt sein, meinte ich. Es kommt öfter vor, dass Schweizer Hunde in Österreich rumlaufen, oder umgekehrt. Es gibt halt auch immer noch Hunde, die nicht gechipt sind. |
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Toblerone
Schweiz
88 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 17:13:51 Uhr
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Ich denke das Problem ist doch auch, dass diese Chipnummern nicht international überprüft werden können. Schweizer Hunde sind nur in der Schweiz registriert, österreichische Hunde nur dort. Wobei ein Schweizer Chiplesegerät auch einen österreichischen Chip lesen kann, meines Wissens hat es in der langen Zahlenreihe doch ein Ländercode drin. Wenn man das weiss, müsste man doch ablesen können, aus welchem Land der Hund stammt.
Traurig vorzustellen, dass jemand in Österreich immer noch verzweifelt seinen geliebten Hund sucht, während ihn die Schweizer längst exekutiert haben... |
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shakira
Schweiz
554 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 17:18:22 Uhr
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Hey Ihr macht das super! Bin stolz auf Euch. |
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Maus
Schweiz
1441 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 17:26:12 Uhr
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das schürt wieder enorm an der Länder beziehung falls es wirklich ein österreichischer hund war... |
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Granat
Schweiz
1280 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 17:39:33 Uhr
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Ich denke, ihr baut hier gerade etwas falsche Bilder auf. Wir gehen hier alle durcheinander mit den Hunden raus. Mal auf der schweizer, mal auf der österreichischen Seite. Unser TA hier schickt alle schwierigen Fälle in die Tierklinik über der Grenze. Auch machen die den Nachtdienst. Also hier ist es kein Thema österreichischer Hund oder schweizer Hund. Eine aus unserer Hundegruppe (in Österreich) hat einen Hund in ihrem Dorf aufgelesen. Anhand des Chip kam heraus, dass es ein schweizer Hund aus unserem Dorf war, der da völlig herumirrte. Besitzer wurde angerufen, Hund am Zoll deponiert und der Besitzer holte ihn dort umgehend ab. Also da sehe ich echt kein Problem. Schliesslich haben wir ja im Eck gleich auch noch die liechtensteiner Hunde. Da würde ich echt nicht zuviel hinein interpretieren. |
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Toblerone
Schweiz
88 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 18:00:47 Uhr
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Da hast du schon recht, Granat. Es spielt eigentlich auch keine grosse Rolle, woher der Hund kam, was passiert ist, darf so oder so nicht passieren in diesem Land! Und darum bin ich auch der Meinung, dass Funny wenigstens nicht umsonst gestorben sein soll, sondern dass dieser schiesswütige und tierverachtende Tierschutzbeauftragter (dieses Wort ist ein Witz!) sofort seinen Job verliert und den Bewohner Altstättens, Bekannten, Anwohner etc bekannt wird, um was für einen Menschen es sich bei diesem Herr Bandel handelt. Der Hund ist tot, aber der Täter soll zur Rechenschaft gezogen werden! |
Bearbeitet von: Toblerone am: 10.06.2009 18:01:59 Uhr |
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Maximilian
Schweiz
2538 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 18:36:51 Uhr
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zur Info, Herr Bandel ist in der Jagdgesellschaft und durchaus in der Lage, ein Tier "korrekt zu erlegen", natürlich ist er auch befugt seine Jagdwaffe zu benutzen, also an dem Ende ist nichts zu machen. Fakt ist dass wir uns nur gegen diese kurze "Aufbewahrungspflicht" berufen können und dem Tierheimleiter moralische Unterstützung. Die Redaktion des Radio DRS1 wird sich das Thema anschauen, kann aber nicht versprechen, sich explizit auf den Fall "Funny" zu berufen. Von den anderen Medien habe ich noch keine Rückmeldung.
Ich editiere mal, hab grad Antwort von Richard Höber, dem Präsidenten der St. Galler Tierschutzvereine erhalten:
Sehr geehrte Frau xxx Sie haben recht, der Fall Funny wirft einen grossen Schatten auf den Tierschutz, nur, diese Angelegenheit belastet nicht den Tierschutz, weder den zustandigen Tierschutzverein Rheintal, noch unseren Kantonalverband der St-Galler Tierschutzvereine. Der Kanton St.Gallen hat, wie alle Schweizer Kantone ein eigenes Tierschutzgesetz. Es schreibt unter anderem den Gemeinden vor, dass in jeder politischen Gemeinde ein Tierschutzbeauftragter nominiert werden muss. Dieser hat die Funktion Meldungen der Bevölkerung über Tiermisshandlungen, Tierquälereien und andere Tierfälle dem kantonalen Veterinäramt und , der Gemeindeverwaltung zu melden und dort oder bei den örtlich zuständigen Tierschutzorganisationen Hilfe für die Tiere anzufordern. Die Tierschutzbeauftragten der Gemeinden müssen keine Tierschützer sein, sondern Beamte der Gemeinde.
Im Fall Funny hat die Polizei den Findelhund aufgegriffen und in ein Tierheim gebracht, das den Hund dem Tierschutzverein übergeben hat, der korrekterweise den Hund ihn in eine ihm nahestehende Tierpension zur Betreuung übergab. Der Tierschutzbeauftragte der Gemeinde hat dann in der Funktion als Beamter mit bisher noch nicht abgeklärter Begründung nach 9 Tagen den Hund im Tierheim abgeholt und ( er ist Jäger ) ihn erschossen. Der Besitzer der Tierpension hat daraufhin sofort, auch im Namen des Tierschutzvereins Strafklage eingereicht. Die speziell für Tierschutzfragen zuständige Untersuchungsrichterin ist nun zuständig für diese Schandtat. Alle anderen Beteiligten habe korrekt zum Wohl des Hundes gehandelt. Dem liebenswerten Hund nützt dies allerdings nichts mehr, wir vom Tierschutz verfolgen nun die weitere Entwicklung des Falles und die richterlichen Entscheidungen und Urteile. Ich hoffe hiermit, Ihnen gegenüber die Tierschützer in dieser traurigen Angelegenheit entlasten zu können und erwarte, dass der oder die Täter eine Strafe bekommen, die eine Wiederholung dieses Skandals verhindern kann.
Mit freundlichen Grüssen Richard Höber, Präsident des Kantonalverbandes St.Galler Tierschutzvereine |
Bearbeitet von: Maximilian am: 10.06.2009 19:16:24 Uhr |
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Teddyhamster95
Schweiz
98 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 19:36:10 Uhr
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Man der sollte man doch auch.... Musste fast Weinen! ... . .... |
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MattHastings
Schweiz
1 Beitrag |
Erstellt am: 10.06.2009 : 19:55:45 Uhr
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Das Ganze ist ja Horror. Habe eben eine Mail an diese saubere Stadt geschickt:
Guten Tag Herr Stadtpräsident
Ich beziehe mich auf die verschiedenen Presseberichte und die entsprechenden Tierschutzforen im Internet.
Getreu der offiziellen Politik Ihrer Gemeinde müssten Sie auf Ihrer Homepage offensichtlich ergänzen:
"Altstätten gestern Der Name sagt es bereits: Altstätten ist ein uralter Siedlungsplatz."
… mit entsprechend barbarischen und martialischen Sitten.
Ich schäme mich als Schweizer für eine Behörde, wie Sie sie anscheinend leiten. |
Bearbeitet von: MattHastings am: 10.06.2009 19:57:20 Uhr |
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dotibo
Schweiz
573 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 20:23:05 Uhr
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Auch ich war Fassungslos. Seit wann werden Haustiere Erschossen und nicht von einem TA Getötet? Kann nur Hoffen das ER eines Tages die "Quittung" dafür Erhält. Habe hier noch eine super Adresse. europetnet.com Da sollte man die Chipnummer Eingeben können und Erhält dann die Info WO ein Tier Registriert wurde. |
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tpt
Schweiz
2 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 20:28:45 Uhr
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Guten Tag, Funny war weder gechipt noch tätowiert. Es gibt eine internationale Datenbank, die die verschiedenen Datenbanken in den Ländern absucht und Ergebnisse anzeigt. Wir konnten schon erfolgreich Hunde aus Deutschland und Österreich zurück führen zu ihren Besitzern. Übrigens konnten wir eine gechipte Katze nach 2 Jahren wanderschaft wieder ihrem Besitzer übergeben. Der Tierschutzbeauftragte einer Gemeinde hat nichts mit dem Tierschutzverein und dem Schweizer Tierschutz STS zu tun. Ich möchte Sie bitten nicht falsche Schlüsse zu ziehen. Der Schweizer Tierschutz STS hat die Strafanzeige wegen Funny unterstützt und rechtlich fundiert. freundliche Grüsse vom Tannenhof |
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Winy
372 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 20:40:04 Uhr
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Das ist einfach das allerletzte. Bin auch sehr traurig. Da können noch so gute Gesetze gelten, wenn einer an der Macht ist, den das ganz nicht interessiert, bringen diese auch nichts. Und ich verstehe nicht, wieso ein Beamter in solchen Fällen zum Einsatz kommt und niemand vom Tierschutz orientiert wird... Ich wünschte mir, dass dieser Mensch das letzte mal gejägert hat und ihm die Jagdlizenz entzogen wird. Ich bin mir sicher, dass der schiesswütige die Quittung erhält
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sharona
31 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 20:44:38 Uhr
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ich bekomme wieder mal voll die kriese wenn ich von so einem fall höre.
kann mir mal jemand die genaue definition für einen tierschutzbeauftragten sagen? was für eine funktion sollte so einer haben? bestimmt nicht tiere zu erschiessen.
uhhhh ich reg mich schon wieder auf |
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Maximilian
Schweiz
2538 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 20:45:11 Uhr
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Hallo "tpt" Tannenhof
für mich bleibt ein ganz schaler Nachgeschmack - bei meinem mittlerweilen verstorbenen Hund muss der Chip gewandert sein - er war nicht mehr auffindbar:-( Bei meinem neuen "Occasionshund" mussten wir ganz schön suchen, bis wir das Ding fanden... Und nur weil ein Tier nicht gechipt oder tätowiert ist kann es doch nicht einfach umgebracht werden?!? Ich weiss, Ihr vom Tannenhof könnt nix dafür, aber der Verantwortliche für diesen Entscheid von der Gemeinde Altstätten und Herr Bandel gehören für mich ganz klar bestraft. Wieviele Tiere sitzen lange Zeit im TH, Tiere, die wirklich schwierig zu vermitteln sind, sei es wegen Wesensproblemen oder massiven Behinderungen oder einfach weil sie die falsche Rasse haben? Und dann passiert mit Funny innert 9 Tagen so etwas, das ist einfach nur zum Weinen und ich weiss, auch Ihr seid empört über den Vorfall. Funny kommt nicht mehr ins Leben zurück, aber hier muss ein Exempel statuiert werden, dass sich so etwas nicht wiederholt! En liebe Gruess |
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tpt
Schweiz
2 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 20:59:01 Uhr
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In der Schweiz gibt es 3 verschiedene Hardware Versionen von Chip. Nur wenige Lesegeräte (sehr teuer) können alle 3 Versionen auslesen. Es sind 3 verschiedene Chip Hersteller. Jetzt konnte sich sogar die Schweiz für einen Chip Hersteller einigen und die neuen Lesegeräte erfassen diesen Chip ohne Probleme, aber der Chip kann auch unter dem Halsband sein, also auch da nachsehen. Der Chip ist eine passive Spule ca. Reiskorn gross und wird mit dem Lesegerät aktiviert.
Bei Funny ist nicht das Problem dass sie nicht gechipt war. Natürlich hätten wir mit dem Chip Funny schnell wieder ihrem Besitzer zuführen können. Der Tierschutzverein Rheintal sucht den Besitzer, dass dieser eine Strafanzeige wegen Tötung seines Tieres einreichen kann. Diese Straftat ist dann viel höher zu bemessen. Ich kann nur eine Straftat wegen Sachbeschädigung einreichen, da es nicht meine Funny war.
Übrigens es liegt mir unendlich fern wegen dem Geld zu sprechen bei Funny und wer dafür aufkommt. Niemals werde ich Blutgeld von der Gemeinde Altstätten entgegen nehmen.
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Winy
372 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 21:20:39 Uhr
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Wie gross sind denn da die Chancen den ehemaligen Besitzer zu finden? Da Funny ja nicht gechipt worden ist obwohl das obligatorisch ist, scheint ja nicht ein sehr verantwortungsvoller Halter dahinter zu stehen. Vielleicht rechnet dieser sogar mit einer Busse, weil sie nicht gechipt war. Wäre sie es gewesen, hätte dies alles auch nicht passieren können, oder seh ich das falsch? Da haben ja eigentlich 2 Parteien sich nicht an die Regeln gehalten (wenn auch aus verschiedenen "Motivationen"). Halter und dieser Jäger. Wenn dies nun ein öffentliches Thema wird, ist zu hoffen, dass sich andere Menschen erinnern können, ob sie Funny vom sehen her kennen. Bei jemandem muss sie ja gewesen sein. |
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Maximilian
Schweiz
2538 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 21:37:10 Uhr
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Etwas geht mir nicht aus dem Kopf, mit welcher Begründung hat "Herr" Bandel eigentlich die Funny abgeholt? Was hat er gesagt, was mit ihr geschehen soll, wohin er sie bringen wird? Ihr hättet sie ihm ja nicht rausgegeben wenn er gesagt hätte, hallo, ich hol jetzt die Funny und erschiesse sie dann.... Diese Geschichte lässt mich nicht los und beschäftigt mich sehr, einerseits weil ich ja einen gechippten Ungechippten hatte und die beiden sich auch noch ähneln - Menno, für die hätte man bestimmt noch einen Platz gefunden, einfach nicht so innert 9 Tagen....
Hier aber noch ein Auszug aus dem tollen St. Galler Hundegesetz, die spinnen, die St. Galler:
c) streunende Hunde Art. 10.
1 Die politische Gemeinde sorgt auf Kosten des Halters für Unterbringung und Pflege streunender Hunde.
2 Kann der Halter nicht innert zehn Tagen ermittelt werden, so wird der Hund an einen geeigneten Platz gegeben oder nötigenfalls beseitigt. Der Halter hat keinen Anspruch auf Entschädigung.
Somit dürfte das Ganze rechtlich abgesichert sein, so eine Sauerei
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Bearbeitet von: Maximilian am: 10.06.2009 23:09:50 Uhr |
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Jamie
Hungary
1046 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 23:37:16 Uhr
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Hier ein Auszug vom Tierschutzgesetz Baselland.
§ 7 Entlaufene, zugelaufene und herrenlose Hunde 1 Entlaufene und zugelaufene Hunde sind innert 2 Tagen der Gemeinde zu melden. 2 Zur Meldung verpflichtet sind die Hundehalter oder Hundehalterinnen und jene Personen, denen Hunde zugelaufen sind. 3 Die Gemeinden sorgen dafür, dass entlaufene, zugelaufene und herrenlose Hunde eingefangen und sachgemäss untergebracht werden. Soweit möglich sind sie ihren Haltern oder Halterinnen zurückzugeben, andernfalls anderweitig zu plazieren oder, wenn dies nicht möglich ist, im Einvernehmen mit dem Kantonstierarzt oder der Kantonstierärztin einzuschläfern. 4 Zuständig gemäss Absatz 3 ist jene Gemeinde, auf deren Gebiet sich der Hund aufhält.
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Aless
Schweiz
4 Beiträge |
Erstellt am: 10.06.2009 : 23:45:13 Uhr
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es gibt 2 internationale datenbanken: europetnet.com und petmaxx.com
und meines wissens muss der hund gemeldet werden und darf nach 2 monaten "weitervermittelt" werden.
ich kann es immer noch nicht verstehen und habe mich auf an die stiftung für das tier im recht gewendet. hoffe auf antwort... |
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wilma
Schweiz
19 Beiträge |
Erstellt am: 11.06.2009 : 00:26:04 Uhr
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ich werde bestimmt keinen findelhund mehr beim tierschutz abgeben.lieber behalte ich solche selber bei mir zu hause.will nicht daran denken,was mit den bisherigen findelhunden passiert ist,die ich im besten glauben dort abgab,weil ich dachte es sei das beste.mir stellt es die nacken haare zu berge. |
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Schay
692 Beiträge |
Erstellt am: 11.06.2009 : 07:12:36 Uhr
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Hoi Maximilian
Die Frage bei dem Gesetzesauszug, den du reingestellt hast( :2 Kann der Halter nicht innert zehn Tagen ermittelt werden, so wird der Hund an einen geeigneten Platz gegeben oder nötigenfalls beseitigt) ist, wie das Nötigenfalls definiert wird. Funny hätte ja bei Nachfrage im Tierheim bleiben können oder mit einem Internetinserat, sicher einen Notfallplatz auswählen können, daher denke ich, ein Nötigenfalls ist nicht gegeben. Direkt zu Nötigenfalls zu gehen, ist daher kaum rechtens.
Dieses Gesetz ist auf jeden Fall wiederlich.
Und das der Tierschutzverantwortlich jemand von der Gemeinde ist, erklärt so einiges, da werden wohl eher die Interessen der Gemeinde gewahrt, in diesem Fall Geld sparen - obschon es in Altstätten sicher viele Hunde gibt und die Gemeinde fett Hundesteuern einzieht.
In einer Disskusion darüber fand ich, ich melde mich als Tierschutzbeauftragte - so geht das ja gar nicht. Die anderen fanden, so jemanden wie dich nehmen die nicht, die wollen schliesslich ihre Interessen gewahrt haben und mit einem Tierfreak wird dies nicht wirklich in ihrem Sinne sein. Sprich so jemand wie ich würde eh nur Aerger machen.
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shakira
Schweiz
554 Beiträge |
Erstellt am: 11.06.2009 : 07:32:24 Uhr
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Es ist schön gibt es die Tierheime und die Leute opfern sich auch auf. Aber mir passierte das auch schon mal dass bei meiner Shiba-Inu Hündin, (Rassenhunde werden schon lange von den Züchtern Gechipt) am Telefon gesagt wurde, sie sei gar nicht Gechipt! Viel aus allen Wollken und gieng nach dem Abholen gleich zu meinem Tierarzt um das abzuklähren. Natürlich war sie Gechipt. Und als ich daraufhin nomchals im Tierheim angerufen hatte und den Fall erzählte, meinten sie das Chiplesegerät sei defekt gewesen. Und wenn ich diesen Fall lese und nur schon die vorstellung dass man schon nach dieser kurzen Frist einen Hund töten darf, läuft mir ein schauer über den Rücken. Denke da an entlaufene Ferienhunde oder Besitzer die vielleicht den Hund am falschen Ort suchen. |
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NW_Schweiz
21 Beiträge |
Erstellt am: 11.06.2009 : 12:32:39 Uhr
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Ich habe ebenfalls geschrieben.. Dieser Fall ist einfach zu würgen..
Sehr geehrter Herr Bühler
Mein Name ist ** und ich wohne in St.Gallen. Mit entsetzen habe ich von der Tötung der Hündin Funny gelesen. Sie wurde gerade mal 10 Tage "aufbewahrt" und wurde dann elegant entsorgt. Wie kann das sein? Ist Ihnen bewusst, dass Hunde auch mal grössere Strecken zurück legen können, zB wenn sie nach einem Umzug wieder an den alten Ort laufen? Sind Sie sich bewusst, das evt irgendwo da draussen eine Familie verzweifelt ihren Hund sucht, welcher nun mit einem Schuss entsorgt wurde?
Ich finde die ganze Sache einfach nur primitiv. Ich denke Funny hätte ein anrecht drauf gehabt am Leben zu bleiben. Selbst wenn sie die eigene Familie nicht gefunden hätte, so hätte sie einen neuen Lebensplatz gefunden wo sie den Rest des Lebens hätte geniessen können.
Ich fordere die Freistellung von Herrn Bandel, welcher als Tierschutzbeaftragte ganz klar versagt hat. Denn was dieser Fall mit Tierschutz zu tun hat ist wirklich mehr als fraglich!
Mit freundlichen Grüssen
**
youtube.com/watch?v=OnmYWuM6H1U |
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Maximilian
Schweiz
2538 Beiträge |
Erstellt am: 11.06.2009 : 14:26:04 Uhr
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Eventuell wird hier eine Petition gestartet, ich zähle auf Euch wenn's dann ernst wird, muss aber noch ein paar Sachen abklären. Habe nun im Thurgauer Hundegesetz nachgelesen, wie es hier gehandhabt wird und ich rate Euch an mal nachzuschauen, wie es in Eurem Wohnkanton ist.
§6 1) Entlaufene Hunde sind einzufangen und ihrem Halter zuzuführen. Dieser trägt die Kosten.
2) Hunde, deren Halter nicht innert angemessener Frist ermittelt werden kann, werden auf Anordnung der Gemeinde soweit möglich an einen geeigneten Platz gegeben der nötigenfalls beseitigt. Der Eigentümer hat keinen Anspruch auf Entschädigung.
Wie Ihr seht, ist es im TG schwammig formuliert, hab grad auf dem Vetamt niemanden erreicht, der mir konkret Auskunft gibt, bleibe aber am Ball. |
Bearbeitet von: Maximilian am: 11.06.2009 14:26:35 Uhr |
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Maximilian
Schweiz
2538 Beiträge |
Erstellt am: 11.06.2009 : 20:05:48 Uhr
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Weitere Medien haben den Fall Funny aufgenommen: rheintaler.ch/lokales/rheintal/rt-au/Nach-10-Tagen-amtlich-erschossen;art168,1334898 |
Bearbeitet von: Maximilian am: 11.06.2009 20:09:08 Uhr |
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Jamie
Hungary
1046 Beiträge |
Erstellt am: 11.06.2009 : 20:12:10 Uhr
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Hatte von meinem Kanton auch das Gesetz kopiert, aber habe von niemandem hier Antwort bekommen :-S
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shakira
Schweiz
554 Beiträge |
Erstellt am: 11.06.2009 : 22:10:35 Uhr
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Danke für die Interessanten Links. |
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wilma
Schweiz
19 Beiträge |
Erstellt am: 11.06.2009 : 23:22:11 Uhr
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ist es in der schweiz nicht ein offizial delikt ein gesundes wirbeltier ohne grund zu töten? ich habe sowas im kopf. also müssten die behörden doch diesen fall verfolgen, das heisst der so tolle tierschutzmensch muss zur rechenschaft gezogen werden. |
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Aless
Schweiz
4 Beiträge |
Erstellt am: 12.06.2009 : 00:04:26 Uhr
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Die Stiftung Tier im Recht gab mir auf meine Anfrage folgende Antwort:
Ein Tier, das verloren geht oder seinem Eigentümer entlaufen ist und anschliessend einer anderen Person zuläuft oder von ihr gefunden wird, bezeichnet man als Findeltier. Das Zivilgesetzbuch schreibt vor, was die Finderin in diesem Fall zu tun hat: Ist ihr der Eigentümer des Tieres bekannt, muss sie diesen direkt benachrichtigen. Kennt sie ihn hingegen nicht, ist der Fund seit 2004 der kantonalen Meldestelle anzuzeigen. Werden diese Finderpflichten bewusst missachtet, macht man sich unter Umständen strafbar. Die Tötung eines Tieres ist nach schweizerischem Recht nicht generell verboten, sondern nur dann, wenn dies auf qualvolle oder mutwillige Weise geschieht. Von einer mutwilligen Tötung spricht man, wenn der Täter rücksichtslos, aus Trotz, Boshaftigkeit, Übermut oder Leichtfertigkeit handelt oder die Tat aus einer momentanen Laune heraus verübt, etwa wenn man auf zahme oder gefangene Tiere schiesst oder die Katze des Nachbarn tötet, nur weil man sich über ihren Kot im Garten ärgert oder sich beim Halter aus einem anderen Grund rächen will. Die mutwillige Tötung entspricht rechtliche einer Tierquälerei und damit einem Vergehen, das mit einer Freiheitsstrafe von zwischen sechs Monaten und drei Jahren oder eine Geldstrafe bestraft wird. Im vorliegenden Fall müssten zunächst die Hintergründe genauer abgeklärt werden. Selbstverständlich wäre es möglich, den Tierschutzbeauftragten anzuzeigen oder die Angelegenheit beim kantonalen Veterinäramt zu melden bzw. sich dort zu erkundigen. Hat die Polizei Kenntnis von einem Verstoss gegen das Tierschutzgesetz, muss sie der Angelegenheit von Amtes wegen nachgehen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: tierimrecht.org/de/rechtsauskuenfte/tierquaelerei-strafanzeige/
Habe dies ans Tierheim Tannenhof weitergeleitet. @maximilian: auf mich kannst du zählen, so etwas darf niiiieee wieder geschehen... |
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Maximilian
Schweiz
2538 Beiträge |
Erstellt am: 12.06.2009 : 00:38:05 Uhr
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Hi Aless
das tönt nicht so toll und es wird nicht auf die "Aufbewahrungsfrist" eingegangen, welche zBsp mit 8 Tagen (Kanton AR) 10 Tagen Kt SG (TG u BS drücken sich in der Hinsicht schwammig aus) unrealistisch kurz ist:-( Das wäre für mich das Hauptthema, nicht die Tötungsform als solche... Das Ganze ist ausgesprochen besch....eiden:-( Danke Dir dass Du Dich eingesetzt hast und diese Abklärung gemacht hast, finde ich toll von Dir! |
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shakira
Schweiz
554 Beiträge |
Erstellt am: 12.06.2009 : 07:48:57 Uhr
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Bearbeitet von: shakira am: 12.06.2009 07:49:59 Uhr |
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Aless
Schweiz
4 Beiträge |
Erstellt am: 12.06.2009 : 08:10:29 Uhr
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Hallo Mäxli Ich setze mich gerne für Tiere ein, denn wenn so etwas mit Tieren geschieht, werde ich selber zum Tier...grrr. Nein, ich bin eigentlich sehr friedlich, aber solche Ungerechtigkeiten verstehe ich nicht und da kommt mir folgender Satz in den Sinn: umso mehr ich Menschen kenne, umso mehr liebe ich Tiere... Auch Dein Einsatz ist toll! |
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