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 Tierinserate im Internet - Recherche des Schweizer Tierschutz STS
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Admin

Schweiz
2007 Beiträge

Erstellt am: 15.12.2017 :  17:28:21 Uhr  Profil anzeigen
News Meldung vom 7. Dezember 2017

Recherche des STS zu Tierinseraten im Internet
Schweizer Tierschutz STS

Dieser Tage hat «Tier-Inserate» folgende 119-seitige Doku per Briefpost vom Schweizer Tierschutz erhalten:
Tierinserate auf Schweizer Internetplattformen 2016

Untersucht wurden u.a. folgende Kleinanzeigen Internetplattformen:
• Anibis.ch
• Findix.ch
• Fundort.ch
• Locando.ch
• Marktplatz-Tier.ch
• Petitesannocens.ch
• Tier-Inserate.ch
• Tutti.ch

Da doch einige namhafte Internetplattformen in dieser Aufzählung fehlen, ist unklar nach welchen Kriterien die Kleinanzeigenmärkte bei dieser Tierschutz Recherche gewählt wurden. Zum Beispiel wären neben Anibis.ch und Tutti.ch noch die Internetplattformen Preso.ch und Tierwelt.ch zu nennen, die zu den Top 4 Plattformen der Schweiz gehören. Übrigens, auch bei der Tierschutzorganisation VIER PFOTEN wurden im Jahr 2017 die Top 3 Anzeigenmärkte der Schweiz (Anibis.ch , Tutti.ch und Preso.ch) namentlich erwähnt.

[Zitat: VIER PFOTEN zu Onlinehandel von Haustieren im Internet (Hervorhebung von «Tier-Inserate»)
... Obwohl ein Teil der Tieranzeigen im Internet einen seriösen Hintergrund haben, ist leider ein erschreckend hoher Teil der Inserate sehr fragwürdig: Um diese betrügerischen Anzeigen von Internetplattformen zu verbannen, hat VIER PFOTEN einen umfassenden Massnahmenkatalog entwickelt. Die Massnahmen wurden entwickelt, um die gehandelten Tiere und Käufer zu schützen. Sobald diese von den Betreibern der den Plattformen umgesetzt werden, tragen sie dazu bei, ein verantwortungsvolles Kaufen und Verkaufen von Haustieren im Internet sicherzustellen. Eine der wichtigsten Massnahmen ist z.B. die Verunmöglichung von anonymen Inserieren in der Tierkategorie. Eine komplette Liste der Massnahmen finden Sie auch auf unserer internationalen Kampagnenseite „Tatort Internet“: petdeception.org/de/measures-information ... ]


Mehr Infos unter vier-pfoten.ch/de/themen/heimtiere/tatort-internet/

Weiter wurde auch in den News Medien über diese neuste STS Recherche zu Tierinseraten im Internet berichtet.

Auf Onlineplattformen «wimmelt» es von unseriösen Tierinseraten
www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/auf-onlineplattformen-wimmelt-es-von-unserioesen-tierinseraten

[Zitat: Webseite Schweizer Radio und Fernsehen
Der Schweizer Tierschutz kritisiert Online-Inserateplattformen: Diese kontrollierten Inhalte und Anbieter von Tierinseraten zu wenig. Das mache die Plattformen attraktiv für Betrüger und illegale Tierhändler. ]


Fazit:
Gemäss dieser Schweizer Tierschutz Recherche wimmelt es nur so von unseriösen Inseraten im Internet. Auch bei «Tier-Inserate» sind die Eintragsregel offenbar noch viel zu wenig streng. Weitere Infos folgen demnächst.

[Forumsbeitrag zuletzt editiert am 08.01.2018]

Admin

Schweiz
2007 Beiträge

Erstellt  am: 28.12.2017 :  16:54:17 Uhr  Profil anzeigen
Vorankündigung - verschärfte Inserate Bestimmungen ab Januar 2018:

Auch wenn bei «Tier-Inserate» bereits sehr strenge Eintragsbestimmungen gelten, so setzen wir im Jahr 2018 nochmals einen drauf, um dem Anliegen von Tierschutz Organisationen noch besser Rechnung zu tragen.

Ab Januar 2018 gelten für Rassenhunde undRassekatzen Kleinanzeigen folgende neue Eintragsbestimmung:

1. Nur offiziell über einen Zuchtverein registrierte Tierzüchter sind zugelassen
2. Tierzüchter müssen über eine eigene Webseite mit gültigem Impressum verfügen

Weiter ist zu beachten, dass mobile Telefonnummern (077 / 078 / 079 etc.) als Verifikation nicht mehr akzeptiert werden! Nach über 10-jähriger Erfahrung mit dem freischalten von Hunden und Katzen Inseraten operieren die meisten illegalen Tierhändler über anonyme / nicht registrierte mobile Telefonnummern. Zudem werden Fix Telefon Nummern (Festnetzanschluss) nur als vertrauenswürdig akzeptiert, wenn die entsprechende Telefonnummer in einem offiziellen Online Telefonverzeichnis gelistet ist (z.B. tel.search.ch / tel.local.ch).

Missbräuche und Regelverstösse die Sie unbedingt vermeiden sollten:
(ansonsten werden ihre Kleinanzeigen Daten gesperrt)

WICHTIGER HINWEIS: Inserate Titel nicht aussagekräftig genug…
http://tierforum.tier-inserate.ch/topic.asp?TOPIC_ID=3911

MISSBRAUCH: Gleiche Tier Kleinanzeige immer wieder neu starten
http://tierforum.tier-inserate.ch/topic.asp?TOPIC_ID=3907

MISSBRAUCH: Kleinanzeige immer aktualisiert - zuoberst in der Inserateliste
http://tierforum.tier-inserate.ch/topic.asp?TOPIC_ID=3701

MISSBRAUCH: Unter verschiedenen E-Mail Adressen / Accounts inserieren
http://tierforum.tier-inserate.ch/topic.asp?TOPIC_ID=3890
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Admin

Schweiz
2007 Beiträge

Erstellt  am: 05.02.2018 :  11:44:17 Uhr  Profil anzeigen
Leider haben noch viele Inserenten nicht zur Kenntnis genommen, das ab 2018 nochmals verschärfte Inserate Bestimmungen für Tierzüchter gelten. Insbesondere auch Katzen- und Hundezüchter sollten beachten, dass keine anonyme Kleinanzeigen freischalten werden!

Generell gilt ab dem Jahr 2018:

1. Nur registrierte Tierzüchter sind zugelassen (Angaben zu Zucht-/Zwingernamen und Zuchtverein!)

2a. Angabe einer Tierzüchter Webseite mit gültigem Impressum
oder alternativ (ohne eigene Webseite)
2b. Vollständige Angabe wie Name, Adresse und Zuchtnamen im Inseratetext.

3. Inseratebegrenzung (1 Inserat pro Tierzüchter)

Besten Dank für die Beachtung unserer Eintragsregeln.
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Wanderreiter

Schweiz
324 Beiträge

Erstellt  am: 05.02.2018 :  19:46:31 Uhr  Profil anzeigen
ein paar Anmerkungen zu wieder verschäften Inserierungsregeln auf Tier Inserate, die das vernüftige Inserieren unmöglich machen.

zuerst noch was anderes.
Tierwelt.ch ist keine Internetplattform. Hier muss man das Inserat per Mail oder Post an die Inserate Abteilung senden. Dann wird das Inserat in der Print Ausgabe und im Internet veröffentlicht. Und es ist nicht gratis, sondern kann einiges Kosten.

jetzt zum anderen Teil

Ab März muss gemäss Bevet Verordnung jedes Tierinserat mit vollem Namen und Adresse veröffentlicht werden. Tel Nr und Home Page reichen nicht mehr. Somit ist auch eine Kontrolle mit Natel Nr. Möglich. Fast alle Züchter arbeiten heute mit Natel Nr. damit sie erreichbar sind. Und nur die wenigen haben diese Nr. eingetragen. Also ist diese tierinserate verschäfung ein Blödsinn. Und es gibt heute noch Züchter die keine Home Page haben und trotzdem seriös sind.

Bin sicher dass kaum ein Züchter noch auf Ihrer Plattform inseriert, weil es nun wirklich unmöglich ist fristgerecht ein Inserat zu platzieren. Auch auf Anibis muss heute schon mit Namen und Herkunft des Tieres inkl Chip Nr. Inseriert werden. Also auch seriös und kontrolliert, bei Tutti ebenfalls.

Wanderreiter
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Admin

Schweiz
2007 Beiträge

Erstellt  am: 07.02.2018 :  11:23:05 Uhr  Profil anzeigen
Zitat:
Original erstellt von: Wanderreiter
... Ab März muss gemäss Bevet Verordnung jedes Tierinserat mit vollem Namen und Adresse veröffentlicht werden. Tel Nr und Home Page reichen nicht mehr. ...

Hallo Wanderreiter,

Erst einmal Danke für die Infos und die Feststellung, dass bei «Tier-Inserate» überaus strenge Eintragsregeln gelten.

Hingegen haben wir von dieser angeblichen Bvet-Verordnung (Tierinserat mit vollem Namen und Adresse, etc.) bis dato keine Kenntnis.
Zumindest konnten wir unter blv.admin.ch/blv/de/home.html nichts finden.
Bitte genaue Details/Infos mitteilen (Link, Doc, etc.)

Eine solche allgemein gültige gesetzliche Regelung ist sicher wünschenswert (Namen, Adresse, etc.). Denn nur die Angabe einer mobilen Telefonnummern / E-Mail ist eindeutig ungenügend, zumal nach unser über 10-jährigen Erfahrung gerade Betrüger, Tierhändler und Tiervermehrer genau mit solchen «anonymen» mobile Telefonnummern und E-Mails ihr Unwesen treiben. Genau aus diesem Grund akzeptiert «Tier-Inserate» solche Mobil-Nr nicht als Verifikation.
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Wanderreiter

Schweiz
324 Beiträge

Erstellt  am: 08.02.2018 :  19:53:03 Uhr  Profil anzeigen
Hier der Link zum Tierwelt Inserat mit der Bvet Info
tierwelt.ch/upload/inserate/1495558.png

Wanderreiter
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Admin

Schweiz
2007 Beiträge

Erstellt  am: 09.02.2018 :  12:33:02 Uhr  Profil anzeigen
Zitat:
Original erstellt von: Wanderreiter
Hier der Link zum Tierwelt Inserat mit der Bvet Info
Tierwelt.ch/upload/inserate/1495558.png

Hallo Wanderreiter,

Danke für die Info! Haben es nun auch gefunden. (vorerst betrifft es ja erst die Hundeinserate)

Revision verschiedener Verordnungen im Veterinärbereich
blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierschutz/revision-verordnungen-veterinaerbereich.html

Massnahmen gegen den illegalen Hundehandel

[Zitat: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
... Anbieterinnen oder Anbieter von Hunden müssen künftig in Verkaufsinseraten ihre Adresse sowie die Herkunft der Hunde angeben. Durch diese Massnahme wird der Verkauf von illegal importierten Hunden erschwert.

Weitere Informationen: Artikel 76a der Tierschutzverordnung ...
]



Exakter Wortlaut von Artikel 76a der Schweizer Tierschutzverordnung:

[Zitat: Schweizer Tierschutzverordnung Artikel 76a
...
Art. 76a Anbieten von Hunden

1 Wer Hunde öffentlich anbietet, muss folgende Informationen schriftlich angeben:
a. Vorname, Name und Adresse der Anbieterin oder des Anbieters;
b. Herkunftsland des Hundes;
c. Zuchtland.

2 Die Betreiberinnen und Betreiber der Internetplattformen und die Verlegerinnen und Verleger der Zeitschriften sorgen für die Vollständigkeit der Angaben.

...
]



Werden natürlich demnächst einen gesonderten Forumsbeitrag zu dieser gesetzlichen Änderung posten.
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