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 Hundeschulen, Hundekurse, obligatorischer Sachkundenachweis SKN
 Kanton Solothurn - noch keinen obligatorischen Hundekurs SKN
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Guest-User

Schweiz
235 Beiträge

Erstellt am: 08.04.2009 :  20:31:43 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Habe von einer Frau gehört, dass man im ganzen Kanton Solothurn keinen obligatorischen Hundekurs machen muss.
Habe bei der Gemeinde nachgefragt. Es wurde mir bestätigt, dass "noch" keine Kurse zu machen sind.

Monika

Schweiz
14 Beiträge

Erstellt  am: 09.04.2009 :  13:45:39 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Ich habe das so verstanden: In der Uebergangszeit (Sept. 08 - Sept. 10) hat man Zeit diesen Kurs bis 2010 zu besuchen. Das ist aber nicht nur in SO so, sondern in der ganzen Schweiz.

Da man ihn aber dann eh machen muss, mache ich ihn Ende Monat. Schliesslich kann man da bestimmt etwas lernen (vorallem als Hundeanfänger), da macht es wohl Sinn, das so früh wie möglich zu wissen...

Gruss
Monika
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Guest-User

Schweiz
235 Beiträge

Erstellt  am: 09.04.2009 :  17:14:04 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Hallo Monika

Mir wurde per Mail " noch nicht " gesagt bei der Einwohnerkontrolle. Wie Du es geschildert hattest, habe ich auch gehört.
Ich mache gerade mit meinem Hund den Junghundekurs. Echt interessant so einen Kurs.
Ich werde zur Sicherheit das Veterinäramt des Kantons Solothurn fragen.
Hast Du Interesse mit uns spazieren zu kommen.
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Schay


692 Beiträge

Erstellt  am: 09.04.2009 :  22:09:20 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Machen muss man den Kurs egal in welchem Kanton - da es keine kantonale Vorschrift sondern eine schweizerische ist.
Aber die sind da noch im Aufbau mit geeigneten Hundetrainern und -schulen, daher kann es an einigen Orten/Kantonen etwas dauern bis es die entsprechenden Angebote gibt.
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Guest-User

Schweiz
235 Beiträge

Erstellt  am: 10.04.2009 :  09:53:00 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Gestern hatten wir das Thema obligatorische Hundekurse nach dem Kurs in der Hundeschule.
Uns hatte die Instruktorin gesagt, auch im Kanton Solothurn muss so einen Kurs gemacht werden.
Ich hatte gefragt, was passiert wenn ein Züchter 3 junge Hunde für sich behält.
Theoretisch müsste der Züchter 3 * 5 Stunden Kurs besuchen.
Was wohl noch alles auf uns zukommt????
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Drachin


40 Beiträge

Erstellt  am: 11.04.2009 :  18:23:39 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Ich find das aber gut das es obligatorisch wurde!
Da viele Hunde nicht so gut aufgezogen werden...

LG
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Guest-User

Schweiz
235 Beiträge

Erstellt  am: 12.04.2009 :  10:04:49 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Es wurde einfach ein Gesetz geschaffen, wo die Verantwortlichen nicht genug nachgedacht hatten.
Es könnte ja gut sein, dass die Gemeinden die Hundesteuer anheben müssen, da sie nicht mehr genügend Geld haben.
Mir hatte das Veterinäramt des Kanton Solothurn geschrieben, dass man die Kurskosten eventuell durch tiefere Hundesteuer einholen könnte.
Die tieferen Hundesteuer würden nur für Hunde gelten, die einen solchen Kurs besucht hatten.
Bei den Pferdebesitzer kommen gelegentlich die Leute vorbei um nach dem rechten zu schauen.
Dies hatte mir ein ex Jäger gesagt, da seine Nichten mit Pferden zu tun haben.
Dies ist bei den Hunden nicht der fall.
Ich denke, dass das neue Gesetz den gewünschten Effekt nicht bringen werde.
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dotibo

Schweiz
573 Beiträge

Erstellt  am: 13.04.2009 :  12:00:35 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Jeder Hundehalter der nach dem Sept. 08 einen Hund Übernommen hat MUSS den SKN machen. Übergangsfrist bis 2010.
Ich Frage mich nur, Wer Kontrolliert das.
Persönlich würde ich den SKN so schnell als Möglich machen, da nach der Übergangszeit sicherlich "Engpässe" auftreten werden. Jetzt kann man es noch in Ruhe machen, da fast in jedem Kt. die Kurse Angeboten werden. Möglicherweise nicht gleich am Wohnort, aber sicher in der Nähe.
Schade finde ich, das nach dem Kurs keine weiteren Kurse gemacht werden müssen.
Wobei diejenigen die sich Effektiv um den Hund kümmern und mit ihnen "Arbeiten" einem Club Beitreten oder von sich aus Hundeschule machen.
Bin ja mit meiner Jüngsten auch in einer Gruppe für BH 1 zu Lernen.
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Guest-User

Schweiz
235 Beiträge

Erstellt  am: 13.04.2009 :  15:54:15 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Ich hatte mir gesagt, dass ich zuerst den Junghundekurs machen werde. Es ist eine angenehme Gruppe von 3 Gespannen.
Müsste man nach dem obligatorischen Hundekurs noch weitere Kurse besuchen, dann würde es ja noch mehr Herrenlose Hunde geben.
Ich sehe es hier im Forum bei den sogenannten Kampfhunde. Solche Hunde müssen einen Wesenstest absolvieren.
Dieser Test kostet den Besitzer sicher einiges Geld.
Beiden Hundeparteien werden Steine in den Weg gelegt. Es geht doch rein um das Geld.
Was mir aufgefallen ist, nicht Hundehalter verhalten sich bei einer Begegnung mit einem Hund falsch.
dotibo: Wann hast Du mal Zeit, dass mir über den Hundeverein sprechen können.
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grauwoelfin

Schweiz
2 Beiträge

Erstellt  am: 13.04.2009 :  19:44:13 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Richtig ist, dass SCHWEIZWEIT jeder, der nach dem 1.September 2008 einen Hund gekauft hat, den obligatorischen Hundehalterkurs besuchen muss. Die Uebergangsfrist dauert bis zum 31.Oktober 2010, d.h. bis dann hat man Zeit den Kurs zu absolvieren.
Liebe Grüsse
Grauwoelfin
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Guest-User

Schweiz
235 Beiträge

Erstellt  am: 18.04.2009 :  19:44:02 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
So hatte ich das auch gehört. Interessant finde ich, dass das BVT mich unterstützt nach meiner Aussage, dass etwa 90 % dieses Gesetz so nicht in Ordnung finden.
Das Veterinäramt des Kanton Solothurn hatte mir gesagt, dass man eine Beschwerde einreichen konnte.
Ich hatte weder im Radio noch aus der Zeitung davon etwas gehört.
Da wo ich den Junghundekurs mache, musste die Instruktorin den Theoriekurs absagen. Der Grund dafür ist, zuwenig Anmeldungen gekommen sind.
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numba


33 Beiträge

Erstellt  am: 18.04.2009 :  21:19:34 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
@Guest-User
Das Obligatorium gilt für neu übernommene Hunde. Der Züchter welcher 3 Hunde behält muss diesen Kurs nicht machen, da nicht neu übernommen.
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grauwoelfin

Schweiz
2 Beiträge

Erstellt  am: 18.04.2009 :  22:23:08 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
Eine Liste der Hundetrainer, die vom BVET (Bundesamt Veterinärwesen) autorisiert sind, die oblig. Hundehalterkurse durchzuführen und den Sachkundenachweis abzugeben ist auf der Webseite des BVET: bvet.ch . In der Region Solothurn bieten 15 anerkannte Trainer die Kurse an.
Grüessli
Grauwoelfin
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Guest-User

Schweiz
235 Beiträge

Erstellt  am: 19.04.2009 :  15:14:55 Uhr  Profil anzeigen  Antwort mit Zitat
In meiner Region sind mir 2 Frauen bekannt, die solchen Kurse anbieten dürfen.
Bei einer von diesen mache ich gerade den Junghundekurs.
15 Stück ist eine stolze Summe.
Wie es Schlussendlich mit den Hundezüchter weitergeht, konnte mir die Instruktorin nicht sagen.
Es ist mir aufgefallen, dass sehr viele Personen jammern. Jammern bringt gar nichts.
Die Probleme erkennen und die Lösung suchen.
Haltet jemand einen " sogenannten " Kampfhund, muss diese Person etwa 500 Fr.- zahlen für den Wesenstest.
Das " Höndele " könnte so schon sein, wenn Rücksicht von allen Leuten genommen wird.
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