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Tierforum Thema |
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Admin
Schweiz
2007 Beiträge |
Erstellt am: 23.06.2009 : 18:21:54 Uhr
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Hinweis von Tier-Inserate.ch
Liebe Tier-Inserate.ch Besucherinnen und Besucher
Immer wieder tauchen rechtlich umstrittene und bedenkliche Veröffentlichungen sowohl im Tierinserate wie auch im Tierforums Bereich auf. Dürfen wir Sie daran erinnern, dass es nicht rechtens ist, wenn irgendwelche Namen von Privat-Personen genannt, oder gar an den Pranger gestellt werden!
Auch wenn der Frust ob all dem unermesslichen Tierleid gross sein mag, so existieren in der Schweiz Gesetze, die eine namentliche Anprangerung, insbesondere auch im Internet, als rechtlich nicht zulässig erachten!
Tipp: Falls Sie wirklich von konkreten Vorfällen Kenntnis haben, so wenden Sie sich zum Beispiel an eine «kämpferische Tierschutz Organisation». Als Beispiel wäre der «Verein gegen Tierfabriken Schweiz» zu nennen. Info zum «VgT» gibt's auch unter Jubiläum: 20 Jahre VgT - «Verein gegen Tierfabriken Schweiz»
Auch vielen Dank für das einhalten der «Board-Regeln, Forumsregeln, Forumsknigge, Netiquette und Verhaltensregeln in diesem Tierforum»
Folgendes «Tierinserat» wurde wegen oben genannten Gründen gelöscht: Tier-Inserate.ch/Pferde_Ponys/Tier_Anzeigen_49760.aspx
Warnung - Verbrechen an Pferden
Es ist an der Zeit, endlich etwas gegen das Verbrechen an Pferden zu unternehmen.
Mit eigenen Augen gesehen & miterlebt, dass *.******** und *.******* die Pferde regelrecht misshandeln und quälen.
Oder ist es heutzutage an der Tagesordnung, dass ein Pferd welches nicht mehr auf dem einen Vorderbein abstehen kann, geritten wird? Sogar geschlagen wird, weil es nicht mehr richtig vorwärtsläuft?
Ist es normal, dass ein junges Pferd, welches nicht versteht was der Reiter von ihm will, geschlagen und getreten wird? Dass man ein Pferd welches auf Turnier beim Stollen eindrehen nicht ruhig steht mit dem Schraubenzieher in den Bauch sticht?
Ist es fair ein 20ig jähriges Pferd mit Alterserscheinungen Rücken- und Sehenproblemen) zu kaufen und den Besitzern vorzugaukeln, dass es einen schönen Lebensabend bekommen wird? Doch all dies ist gelogen, denn das besagte Pferd wird praktisch jedes Wochenende an Springprüfungen eingesetzt.
Ein Pferd, mit einer Schlundverstopfung liegt schon entkräftend am Boden, es wird kein Tierarzt gerufen, sondern man leert ihm Essig in den Hals… Und als dies nichts half, wurde die Stute mit Fausthieben in den Hals traktiert, damit sich die Verstopfung löst.
Es gibt tausende Fälle über diese beiden Personen. Unser Ziel und Ziel dieses Leserbriefes ist es möglichst viele Pferdebesitzer vor den Zweien zu warnen VERKAUFT DIESEN TIERQUÄLERN KEIN PFERD!!! Diese Worte verwendet man in äusserst schlimmen Fällen wie dieser , aber mein Pferd würde vorher in zum Schlachter gehen, als in die Hände dieser Beiden!!!
Alle schauen zu- niemand Handelt!!! |
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Minnie
Schweiz
222 Beiträge |
Erstellt am: 19.05.2010 : 13:47:13 Uhr
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Liebe Admin
Ja, es ist so, dass es stellen gibt, und Gesetze, doch offensichtlich gibt es leider immer wieder lücken. Ich denke, ich weiss, um welche Personen es sich da handelt, auch wenn ich die Namen nicht gelesen habe. Auch ich habe denen einmal ein Fohlen anvertraut. Und niemand kann etwas unternehmen. Selbst die Behörde und Polizei hilft nicht.
Da fände ich es schon nur fair, wenn man wenigstens viele Menschen warnen darf, dass sie dahin kein Tier mehr verkaufen. Denn auch die Tiersperren werden ja nicht eingehalten. Und sie halten ja nicht nur Pferde, sondern noch sehr viele andere Tiere. Vorausgesetzt es sind die beiden, welche ich meine. |
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Admin
Schweiz
2007 Beiträge |
Erstellt am: 20.05.2010 : 14:13:09 Uhr
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Zitat: Original erstellt von: Minnie ... Da fände ich es schon nur fair, wenn man wenigstens viele Menschen warnen darf, dass sie dahin kein Tier mehr verkaufen. Denn auch die Tiersperren werden ja nicht eingehalten. ...
Erst einmal vielen Dank für den Hinweis!
Es ist nun mal so, dass in einem «ordentlichen» Rechtsstaat zu der sich u.a. auch die Schweiz zählt , grundsätzlich die Unschuldsvermutung gilt. Das heisst, dass bevor eine strafbare Handlung nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, jede Person als unschuldig anzusehen ist! Gerade darum ist es gemäss «Tierforumsregeln» untersagt, in diesem Tierforum irgendwelche Personen zu verunglimpfen, anschwärzen oder gar zu verleumden (Stichwort Vorverurteilung). Siehe u.a. auch «Forumsmissbrauch: Anschwärzungen, Verleumdungen, üble Nachrede...»
[Zitat Unschuldsvermutung - Online Enzyklopädie Wikipedia®
Seine universellste Anerkennung findet der Grundsatz in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948:
«Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.»
In den Ländern des Europarats wird er darüber hinaus gewährleistet aufgrund von Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK):
«Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.»]
Weitere Infos http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung
Gerade darum ist es äusserst wichtig, dass in solchen Missbrauchsfällen auch professionell vorgegangen wird, denn ansonsten kann der «Schuss» auch mächtig nach hinten los gehen! Falls also wirklich ein Verstoss gegen die Tierschutzgesetzgebung vorliegt, so wendet man sich also am besten an das zuständige kantonale Veterinäramt (bzw. Veterinärdienst).
Direkter Link zur Adressliste der 23 Veterinärämter der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. bvet.admin.ch/themen/veterinaerdienst_ch/00996/index.html
Die kantonalen Veterinärämter und Veterinärdienste haben u.a. folgenden «Aufgabenbereich»:
[Zitat Bundesamt für Veterinärwesen BVET: Das Bundesrecht beauftragt in den meisten Fällen die Kantone mit dem Vollzug. Bei diesen finden wir denn auch die meisten Funktionen des staatlichen Veterinärdienstes.
Der Kantonstierarzt bzw. die Kantonstierärztin leitet den kantonalen Veterinärdienst. Zu den Aufgaben gehören die Überwachung der Tiergesundheit und des Tierschutzes im Kantonsgebiet, die Aufsicht über den Viehhandel und über die Fleischhygiene in den Schlachtanlagen, das Erteilen von Bewilligungen für Tierversuche und für die Haltung von Wildtieren.]
Hilft alles nichts, so wäre da zum Beispiel noch der allseits bekannte vgt.ch/vn/0101/index.htm#Militant Dr. Erwin Kessler vom VgT ! Dieser streitbare Tierschützer hat schon manchen Missstand im Tierschutz-Bereich angeprangert und auch gerichtlich verfolgt. Selbst die vgt.ch/vn/0901/freilandeier.htm «MIGROS» und der vgt.ch/news2009/090828-coop-halal.htm «COOP» machen da zum Teil keine gute «Figur».
Weitere Tierforumsbeiträge zum Thema Missbrauch und «Anprangerung»: - «Pferde-Stall und Pferdeboxen - Vorsicht wem ihr euer Pferd anvertraut» - «Diskussionen über Inserate in den Foren - eher in Tierhaltung, Tierschutz» - «Findelhund Funny im Tierheim abgeholt und erschossen - Altstätten SG» - «Tierinserat Nr. 49434 - Hamsterkäfige - Käfige nur für Transportzwecke» - «Armer Hamster - Inserat Zwerghamster abzugeben mit Käfig und Zubehör» - «Aufgepasst beim Katzen Kauf - Warnung vor Norweger Katzenzüchterin!» - «Ziegenbauer mit Ziegen und Zwergesel - Esel stehen ständig im Dreck!!!» - «Mops-Welpen abzugeben - Schaut mal auf diese Hunde Homepage» |
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Admin
Schweiz
2007 Beiträge |
Erstellt am: 20.05.2010 : 19:00:41 Uhr
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Zitat: Original erstellt von: Minnie ... Da fände ich es schon nur fair, wenn man wenigstens viele Menschen warnen darf, dass ...
Nachtrag: Hier liegt eben der Haken! Denn «Menschen warnen» kann eben auch ganz schnell als ehrverletzend (üble Nachrede / Verleumdung) interpretiert werden!
Der «Admin» könnte ein «Lied singen». Denn schon mehrere Male wurde der Tierforums-Betreiberin mit rechtlichen Schritten gedroht (eben erst kürzlich musste der «Admin» deswegen einen ganzen Forums-Thread löschen). Denn wenn's ums liebe Geld und die wirtschaftlichen Interessen geht, verstehen wohl die wenigsten Leute Spass!
SR 311.0 Art. 173 1. Ehrverletzungen. / Üble Nachrede (Schweizerisches Strafgesetzbuch) admin.ch/ch/d/sr/311_0/a173.html
SR 311.0 Art. 174 1. Ehrverletzungen. / Verleumdung (Schweizerisches Strafgesetzbuch) admin.ch/ch/d/sr/311_0/a174.html
Zitat: Original erstellt von: Minnie ... Und niemand kann etwas unternehmen. Selbst die Behörde und Polizei hilft nicht. ...
Ohne «rechtliche Handhabe» kann auch die Polizei nicht «helfen»... |
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Minnie
Schweiz
222 Beiträge |
Erstellt am: 23.05.2010 : 22:12:46 Uhr
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Liebe Admin
Vielen Dank für dein Verständnis.
Grundsätzlich, wie du schon mitbekommen hats, gibt es auf der Erde ja eigentlich kein falsch und richtig. Nur wir Menschen verfügen über diese Vorgehensweise, alles zu beruteilen. Kein Tier verurteilt einen Menschen oder ein anderes Tier für seine Handlungen. Auf eine Reaktion folgt eine Aktion, so geht das da.
An dem Fall, an welchem ich beteiligt war, hilft weder ein Veterinäramt, ein Tierschützer noch die Polizei. Ich erstattete sogar Anzeige beim Amtsgericht, ohne Erfolg. Und das, obwohl diese Personen sehr wohl bekannt sind beim Veterinäramt, da sie diese Handlungen schon über Jahre hinweg machen. Tragisch finde ich dies halt schon. Sie lassen Tiere verhungern, plagen sie. Ich war nicht die einzige und werde es auch nicht bleiben, welche etwas gegen diese Personen unternahm. Immer wieder erhalte ich verzweifelte Anrufe von betroffenen Personen.
Wenn einmal so etwas passiert und nichts gemacht wird, kann ich das verstehen. Aber bei einem Fall, wo über Jahre so viele Tiere haben leiden müssen und es immer noch solche gibt, die diese Handlungen ertragen müssen, kann ich es beim besten Willen nicht verstehen, dass die Hilfeleistung einfach ausbleibt.
Ja nu, wie gesagt, jede Aktion gibt auch eine Reaktion, die wird diesen Menschen ebenfalls nicht erspart bleiben. Wenn sie es nicht beegreifen, dass sie etwas ändern sollten, bahnen sie sich ein ganz schönes Scheiss-Leben vor für die nächste Inkarantion.... |
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