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 Massnahmen gegen den illegalen Hundehandel | TSchV März 2018
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Admin

Schweiz
2007 Beiträge

Erstellt am: 10.02.2018 :  13:20:22 Uhr  Profil anzeigen
Als Betreiberin von «Tier-Inserate» möchten wir alle Inserenten und Inserentinnen auf die gesetzlichen Änderungen und Massnahmen gegen den illegalen Hundehandel der Schweizer Tierschutzverordnung (TSchV) hinweisen, die ab 1. März 2018 in Kraft treten. Insbesondere auf Artikel 76a - Anbieten von Hunden der revidierten TSchV.

Revision verschiedener Verordnungen im Veterinärbereich - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierschutz/revision-verordnungen-veterinaerbereich.html

Massnahmen gegen den illegalen Hundehandel

[Zitat: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
... Anbieterinnen oder Anbieter von Hunden müssen künftig in Verkaufsinseraten ihre Adresse sowie die Herkunft der Hunde angeben. Durch diese Massnahme wird der Verkauf von illegal importierten Hunden erschwert.

Weitere Informationen: Artikel 76a der Tierschutzverordnung (TSchV)...
]



Exakter Wortlaut von Artikel 76a der Schweizer Tierschutzverordnung:

PDF Download: Tier-Inserate.ch/DOC-PDF/Schweizer-Tierschutzverordnung-TSchV-2018.pdf

[Zitat: Schweizer Tierschutzverordnung Artikel 76a
...
Art. 76a Anbieten von Hunden

1 Wer Hunde öffentlich anbietet, muss folgende Informationen schriftlich angeben:
a. Vorname, Name und Adresse der Anbieterin oder des Anbieters;
b. Herkunftsland des Hundes;
c. Zuchtland.

2 Die Betreiberinnen und Betreiber der Internetplattformen und die Verlegerinnen und Verleger der Zeitschriften sorgen für die Vollständigkeit der Angaben.

...
]



Im Klartext bedeutet dies, dass ab sofort nur noch Hundeinserate freigeschaltet werden, die die Bedingungen gemäss Schweizer Tierschutzverordnung (TSchV) Artikel 76a erfüllen!

Demnach sind im Text von Hunde Kleinanzeigen folgende Angaben zwingend erforderlich:

• Vorname, Name
• Adresse/Strassen Nummer
• Wohnort

• Name Hundezucht / Zwingername
• Herkunftsland des Hundes
• Zuchtland


Hunde Kleinanzeigen bei denen diese vorgeschriebenen Angaben (gemäss Artikel 76a) fehlen, werden nicht freigeschaltet!

Zudem ist nur noch 1 Kleinanzeige pro InserentIn für Hunde- und Katzeninserate zulässig!
http://tierforum.tier-inserate.ch/topic.asp?TOPIC_ID=3894

Siehe auch Tierinserate Mahnwache wider die sinnlose Vermehrung von Tieren!
http://tierforum.tier-inserate.ch/topic.asp?TOPIC_ID=3824

Hinweis zu bereits publizierten Hundeinseraten:
Bestehende Hundeinserate die vor dem 1. März 2018 publiziert wurden, werden alle bis zum 28. Februar 2018 kommentarlos gelöscht. Sie haben aber die Möglichkeit, ab März 2018 wieder ein Hundeinserat zu publizieren, dass die vorgeschriebenen Bedingungen der Schweizer Tierschutzverordnung gemäss Artikel 76a erfüllt. Besten Dank für das Verständnis.

Eintragsregeln die Sie auch unbedingt beachten sollten:
(ansonsten werden die Inserate-Daten gesperrt)

WICHTIGER HINWEIS: Inserate Titel nicht aussagekräftig genug...
http://tierforum.tier-inserate.ch/topic.asp?TOPIC_ID=3911

MISSBRAUCH: Gleiches Tierinserat immer wieder neu starten
http://tierforum.tier-inserate.ch/topic.asp?TOPIC_ID=3907

MISSBRAUCH: Inserate immer aktualisiert - zuoberst in der Inserateliste
http://tierforum.tier-inserate.ch/topic.asp?TOPIC_ID=3701

MISSBRAUCH: Inserieren unter verschiedenen E-Mail Adressen / Accounts
http://tierforum.tier-inserate.ch/topic.asp?TOPIC_ID=3890

Weitere Infos zu Tierhaltung, Tierschutz, Tierschutzgesetz, Tierschutzverordnung
http://tierforum.tier-inserate.ch/forum.asp?FORUM_ID=11

Admin

Schweiz
2007 Beiträge

Erstellt  am: 22.02.2018 :  14:15:28 Uhr  Profil anzeigen
Als Ergänzung noch 2 Anmerkungen zur neuen Hundeinserate Regelung gemäss Schweizer Tierschutzverordnung (TSchV) Artikel 76a

[Zitat: TSchV Artikel 76a
... Wer Hunde öffentlich anbietet ... ]


Die Formulierung «anbietet» schliesst natürlich auch mit ein, dass auch Deckanzeigen (Deckrüden) Inserate dieser neuen gesetzlichen Regelung unterworfen sind (was auch durchaus Sinn macht!), auch wenn diese Deckrüden explizit nicht zum Verkauf angeboten werden.

Denn es heisst im TSchV Artikel 76a eben nicht: ... Wer Hunde öffentlich (zum Verkauf) anbietet ...

Deshalb werden auch alle Deckanzeigen/Deckrüden Inserate bis zum 28. Februar 2018 kommentarlos gelöscht.

Hingegen fallen «Gesuche», wenn Sie also einen Hund im Internet suchen, nicht unter diese neue TSchV Regelung. Falls also diese «Suchinserate» nicht älter als ca. 90 Tage alt sind, bleiben diese Kleinanzeigen online und werden bis auf weiteres nicht gelöscht.

Zugegeben, dies sind schon eher «juristische Spitzfindigkeiten». Bekanntlich hat die Anwendung von Gesetzen nicht selten einen «Ermessensspielraum» - also Juristenfutter.

Schweizerische Eidgenosschaft - Das Portal der Schweizer Regierung
Schweizer Tierschutzverordnung (TSchV) vom 23. April 2008 (Stand am 1. März 2018)
-> Art. 76a | 1 Anbieten von Hunden
admin.ch/opc/de/classified-compilation/20080796/
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Admin

Schweiz
2007 Beiträge

Erstellt  am: 13.03.2018 :  10:28:20 Uhr  Profil anzeigen
Wichtiger Hinweis!

Da bei «Tier-Inserate» zwingende Änderungen an der Inseratesoftware vorgenommen werden müssen, sind bis auf Weiteres KEINE Hunde Inserate zugelassen (Mischlingshunde und Rassehunde), bis der zuständige Programmierer die entsprechenden Software Anpassungen implementiert hat.

Es erfolgt generell KEINE Freischaltung für Hunde Inserate! Weitere Infos unter:

Hunde Inserate | KEINE Freischaltung | CH Tierschutzverordnung
http://tierforum.tier-inserate.ch/topic.asp?TOPIC_ID=3920
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Admin

Schweiz
2007 Beiträge

Erstellt  am: 13.03.2019 :  17:30:33 Uhr  Profil anzeigen
Ab und zu erhält «Tier-Inserate» Anfragen, ab wann denn Hunde Kleinanzeigen wieder inseriert werden können?

Da die jetzige Kleinanzeigen Software (bald 10-jährig!) nicht nicht mehr geändert wird, sondern durch eine zeitgemässere Inserate Softwarelösung ersetzt werden muss, können wir bis auf weiteres keine näheren Angaben über die Zukunft von Tier-Inserate.ch machen.

Möglicherweise wird «Tier-Inserate» die Rubrik Rassehunde und Mischlingshunde ganz einstellen, zumal diese Hunde Inserate Rubriken wegen der strengen Eintragsbestimmungen ohnehin nur noch sehr wenig Beachtung fand (Hunde Inserate Anteil war unter 5%). Hinzu kommt, dass die grossen Deutschen Kleinanzeigen Plattformen wie z.B. Ebay Kleinanzeigen, Deine-Tierwelt.de , Markt.de etc. den Kleinanzeigen Markt praktisch zu 90% dominieren und man als kleine und unbedeutende Kleinanzeigen Webseite gegenüber diesen Inseratemarkt «Giganten» gar keine Überlebenschancen mehr hat.
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